Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
03.03.15, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 549/2014
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 05.12.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
03.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
28.01.2015
vorberatend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
11.02.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Darstellung der Einnahmen aus der Vermietung und Durchführung einer
besseren Vermarktung von städtischen Räumlichkeiten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
--Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch den Eigenbetrieb Immobilien werden Gebühren für Räumlichkeiten im Rathaus Liblar
(großer Sitzungssaal/kleiner Sitzungssaal/Foyer/Sozialraum) nach Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die außerschulische Benutzung städtischer Räumlichkeiten (ohne Sportanlagen) der
Stadt Erftstadt vereinnahmt (s. Anlage „Gebührensatzung“).
Die Nutzung erfolgt im Wesentlichen gebührenfrei durch verwaltungsinterne Nutzer wie z. Bsp.
Rat- und Ausschusssitzungen, Tagungen der Beiräte, Sitzungen des Personalrates und der
Schwerbehindertenvertretung, Internationaler Frauentag oder Gesundheitstag.
Hinzu kommen jährlich wiederkehrende gebührenfreie Nutzungen, die überwiegend im Interesse
der Stadt durchgeführt werden. Hier wären u.a. die viermal jährlich stattfindenden
Blutspendetermine des Deutschen Roten Kreuzes, die vom Institut für Unternehmensgründung
achtmal jährlich ausgerichteten Existenzgründerseminare, Veranstaltungen politischer
Vereinigungen sowie die Sitzungen der Interessengemeinschaft Erftstadt Center e.V. zu nennen.
Lediglich ein geringer Teil von Veranstaltungen wird gebührenpflichtig abgerechnet (s. Anlage
„Gebührenübersicht Rathaus Liblar 2012 -2014“). Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil
um Eigentümerversammlungen von Hausverwaltungen umliegender Wohnobjekte in Rathausnähe
und vereinzelt um Lesungen ortsansässiger Buchhandlungen. Über die Durchführung dieser
Veranstaltungen wird im Einzelfall nach § 4 der Gebührensatzung entschieden.
Die überwiegenden Einnahmen werden über die Vergabe der Aulen und Schulräume durch das
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport erzielt (s. Anlage „Einnahmen aus Aulen/sonst.
Schulräumen 2012 -2014“). Hierbei ist zu beachten, dass die anfallenden Reinigungskosten vom
Eigenbetrieb Immobilien dem Fachamt in Rechnung gestellt, jedoch nicht an die Vereine
weitergegeben werden. Darüber hinaus entstehen der Stadt Erftstadt noch weitere Kosten (z. Bsp.
für Energie und Personal) die sich mindernd auf die Einnahmen auswirken.
Die Räumlichkeiten in den Schulen stehen vorrangig für die schulische Nutzung zur Verfügung
und sind, ebenso wie die Räume im Rathaus Liblar, grundsätzlich keine Veranstaltungsorte für
private Feierlichkeiten. Der – auch kurzfristig notwenige - Erstzugriff der Schulen und der
Verwaltung muss unbedingt erhalten bleiben. Von einer Veröffentlichung vordergründig freier
Termine auf der Homepage der Stadt Erftstadt ist daher abzusehen.
Die Schulaulen wurden gemeinsam mit der Schule jeweils nur unter dem Aspekt „Schulnutzung“
genehmigt. Dabei wurden sie als Versammlungsstätten nach der Sonderbauverordnung (ehemals
Versammlungsstätten VO) beurteilt, mit dem Nutzungszweck einer Schulaula. Auch die
Beurteilung als Versammlungsstätte ändert zunächst nichts an der genehmigten Nutzung
„Schule“. Falls diese Schulaulen nun permanent und dauernd für Veranstaltungen genutzt werden
sollen, muss eine baurechtliche Nutzungsänderung hinsichtlich der erweiterten Zweckbestimmung
zwingend erfolgen und zwar mit allen rechtlichen, baulichen und nachbarrechtlichen Vorgaben.
Sofern eine Nutzung als Vergnügungsstätte, z.B. Diskothek, geplant wird, tendieren die
Genehmigungsaussichten für die Aulen der Schulzentren Lechenich und Liblar gegen Null. Beide
Aulen liegen im allgemeinen Wohngebiet, wo Vergnügungsstätten weder zulässig sind noch die
erforderlichen Lärmwerte einhalten könnten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die bisher in Sachen Karnevals- und seltene
Einzelveranstaltungen sehr tolerante Nachbarschaft bei einer offiziellen Nutzung als
Vergnügungsstätte wohl insgesamt zu einer negativen Einstellung umschwenken würde und auch
die bisher „geduldeten“ Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden könnten.
Abschließend ist festzustellen, dass die „Vermarktung“ von Schulaulen oder anderen
Räumlichkeiten nicht angestrebt wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten, werden vielmehr dem
durch die Satzung festgelegten Nutzerkreis zur außerschulischen Benutzung zur Verfügung
gestellt.
Durch die Einrichtung der Stabstelle „Veranstaltungen und Vereine“ ist grundsätzlich bereits ein
zentraler Ansprechpartner gegeben, der den potenziellen Nutzern bei der Abwicklung zur Seite
steht.
Das bisherige Verfahren hat sich bewährt und sollte unbedingt beibehalten werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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