Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
207 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
03.02.15, 18:42
Aktualisiert
10.03.15, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 33/2015
Az.: -51-
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 15.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
10.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
04.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
030 365010 u. 060 361
diverse
010
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau
der "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 bis 2018 zu beantragen und bei erfolgter Zuteilung die
Verteilung wie folgt vorzunehmen:
1.
2.
3.
4.
5.
Waldkindergarten Liblar
Ausbau und Umbau Kita Gymnich
Ausbau Tagespflege
Waldkindergarten Kierdorf/Köttingen
Ausbau Kita Dirmerzheim
2. Die detaillierte Kostenplanung wird derzeit von der Verwaltung aktuell ermittelt und
zusammengestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit, erfolgt hierzu eine Ergänzungsvorlage für den
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss.
Begründung:
Das „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen
und
qualitativen
Ausbau
der
Kindertagesbetreuung
sowie
zur
Änderung
des
Lastenausgleichsgesetzes“, ist am 31.12.2014 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet u.a.
Regelungen für das Investitionsprogramm, „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018, mit dem
weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Investitionen, die der
Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. April2014
begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die
entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
Wie auch in der Vergangenheit, wird auch für dieses Programm allen Jugendämtern zunächst ein
Budget reserviert, für das bis zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge beim LVR
eingereicht werden können. Dafür wurde die Anzahl der 1- und 2-jährigen Kinder an der
Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege berücksichtigt. (Daten: KJH-Statistik 2014, IT-NRW).
Entsprechend des Verteilerschlüssels wird das Jugendamt der Stadt Erftstadt Bundesmittel in
Höhe von 305.335,93 € erhalten können.
Mittel dieses Kontingentes, für die nicht spätestens bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife
Anträge vorliegen, werden umgehend neu vergeben. Es ist zunächst grundsätzlich von einem
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2017 auszugehen.
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, deckt
diese Unterstützung nur einen Teil der mit dem Ausbau und insbesondere mit den Folgelasten
verbundenen zusätzlichen Aufwendungen für die Kommunen.
Die investive Förderung pro U3-Platz sieht folgende Zuschussverteilung vor:
Neubau
und Einrichtung
Aus-/Umbau
Ersteinrichtung
20.000,00 € pro Platz
8.500,00 € pro Platz
2.500,00 € pro Platz
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 10 %. Die hier aufgeführten Pauschalen reichen zur
Errichtung einer Kita bei weitem nicht aus. Es ist den freien Trägern nicht zumutbar, diese Kosten
zu 100 % zu tragen. Hierfür steht sodann ein weiterer städtischer Zuschuss im Raum.
Basierend auf der gesamtstädtischen Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/16
(V 561/2014) wird im Folgenden eine Bedarfsübersicht vorgestellt, die nur Maßnahmen im U3Bereich umfasst.
Für den U3 Bereich besteht in folgenden Ortsteilen, in dieser Rangfolge, keine ausreichende U3
Versorgung:
Rang
Stadtteil
1
2
3
4
5
6
Gymnich
Kierdorf
Blessem
Erp
Friesheim
Dirmerzheim
Versorgungsquote
U3
46,4 %
49,2 %
50,7 %
56,8 %
59,6 %
62,8 %
-2-
7
8
Lechenich
Liblar
74,5 %
75,5 %
Quelle: JHP 2014
Anmerkung: Die Versorgungsquote bezieht sich auf die Zielquote von 45 Prozent. Wenn 45 Prozent der
unter 3-Jährigen einen Platz haben, beträgt die Versorgungsquote 100 Prozent.
Zu berücksichtigen sind bei dieser Auflistung die unterschiedlichen Größen der Kita-Jahrgänge in
den jeweiligen Ortsteilen.
Bezirklich stellt sich die U3-Versorgungsquote und der Bedarfsdruck (Warteliste) wie folgt dar:
Tabelle 1
Liste: U3-Versorgungsquote und Bedarfsdruck (Warteliste)
U3-Bezirk
Dirmerzheim / Gymnich
Borr / Erp / Friesheim
Niederberg
Kierdorf / Köttingen
Ahrem / Herrig / Lechenich
Blessem / Bliesheim / Liblar
Versorgungs
quote
51,0 %
/ 62,7 %
68,2 %
76,0 %
76,5 %
Bedarfsdruck
Hoch
Sehr hoch
Erhöht
Erhöht
Sehr hoch
Quelle: JHP 2014
Anmerkung: Die Versorgungsquote bezieht sich auf die Zielquote von 45 Prozent. Wenn 45 Prozent der
unter 3-Jährigen einen Platz haben, beträgt die Versorgungsquote 100 Prozent.
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
•
Liblar
In Liblar wird im Kita-Jahr 2015/16 ein zweigruppiger Waldkindergarten (10 U3, 20 Ü3 Plätze),
entsprechend V 24/2015, errichtet. Träger Füngeling-Router. Umsetzung Herbst 2015.
•
Gymnich
Die zweite Priorität zur Schaffung von U3 Plätzen liegt im Stadtteil Gymnich. Es bietet sich an
zusätzliche U3 Plätze in der neu in Betrieb genommenen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6
umzuwandeln und künftig als reine U3 Gruppe zu betreiben. Für 16 Kinder im Alter von 3-6
Jahren, die bisher diese Gruppe besuchen, sind andere geeignete Räumlichkeiten zu schaffen. Im
letzten Ausbauprogramm wurden bereits sechs U3 Plätze gefördert. Vorgeschlagen wird über die
Bundesmittel 2015-18 zusätzliche vier U3 Plätze zu finanzieren.
•
Tagespflege
Zuschussverwendung in Höhe von 11.000 € zum weiteren Ausbau im Bereich Tagespflege.
Aktuell findet eine Qualifizierung von 9 neuen Tagespflegepersonen statt.
•
Kierdorf/Köttingen
Im Stadtteil Kierdorf stehen keine Grundstücke zur Verfügung. Dort etablierte Träger ASB und
kath. Kirche können nicht mehr erweitern. Die Schaffung einer eingruppigen Waldkita-Gruppe (5
U3, 15 Ü3 Plätze) in Trägerschaft von Füngeling-Router ist wahrscheinlich in 2016 umsetzbar.
•
Dirmerzheim
-3-
Der LVR hat am 03.12.14 mitgeteilt, dass die Notgruppe in Dimerzheim mit derzeit 25 Plätzen ab
Sommer 2015 nicht weitergeführt werden kann, da diese nicht den heutigen räumlichen
Qualitätsstandards von Kindertageseinrichtungen entspricht. Es konnte mit dem LVR vereinbart
werden, dass der Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim erst zum 31.07.2016 erfolgt. Zur
Betriebssicherung und Schaffung weiterer Plätze wird die Einrichtung in Dirmerzheim wird so anund umgebaut, dass dort langfristig 4 Gruppen (20 U3, 45 Ü3 Plätze) betrieben werden können.
Es werden hierdurch neu 10 U3 Plätze geschaffen die über die Bundesmittel 2015-18 gefördert
werden sollen.
•
Friesheim
Erforderlich ist die Erweiterung des städt. integrativen Familienzentrums. Neuschaffung von 10 U3
Plätzen wie in der ursprünglichen Planung aus 2013 vorgesehen, allerdings mit dem benötigten
Raum für das Familienzentrum. In der Prioritätensetzung werden diese Maßnahmen aufgrund der
Begrenzung der Mittel aktuell zurückgestellt. Es soll bereits zu, jetzigen Zeitpunkt beim LVR
Bedarf in Höhe von 180.000 € Bundesmittel zusätzlich angemeldet werden.
•
Lechenich/Ahrem
Die Versorgung im Stadtteil Lechenich/Ahrem muss weiterhin kritisch in den Blick genommen
werden. Derzeit noch keine Vorschläge einer Umsetzungsplanung. Mittelfristig ist hier ein Bedarf
wg. der Neubaugebiete gegeben.
Zur Verfügung stehende Mittel 305.335,93 €, vorbehaltlich weiterer zurückfließender Gelder.
Verwendungsvorschlag der Fördermittel:
Maßnahme
1
2
3
4
Waldkindergarten Liblar
Städt. Kita Gymnich
Tagespflege
Waldkindergarten
Kierdorf/Köttingen
5 Städt. Kita Dirmerzheim
Summe
Verwendung
Fördermittel
108.000 €
72.000 €
11.000 €
54.000 €
Plätze
U3
10
4
12
5
180.000 €
425.000 €
10
41
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen übersteigen die dem Jugendamt der Stadt Erftstadt zur
Verfügung gestellten Bundesmittel. Um ggf. in den Genuss zurückfließender Bundesmittel für den
weiteren U3-Ausbau zu gelangen, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, bereits zum
jetzigen Zeitpunkt zur Gesamtfinanzierung Dirmerzheim eine Antragstellung vorzunehmen.
Darüber hinaus wird für Friesheim ein Förderantrag zur Sanierung der Einrichtung und weiterem
U3 Ausbau um 10 Plätze gestellt. Hier bleibt abzuwarten ob das Land oder der Bund in den
nächsten Jahren weitere Mittel zum Ausbau und zur Sanierung zur Verfügung stellt. Förderkosten
und Betriebskosten sind aktuell wie für die Kita Dirmerzheim anzusetzen.
In Vertretung
-4-
(Lüngen)
-5-