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Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
207 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
03.02.15, 18:42
Aktualisiert
10.03.15, 13:32
Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018) Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018) Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018) Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018) Beschlussvorlage (Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 33/2015 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 15.01.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 10.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 04.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 030 365010 u. 060 361 diverse 010 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 bis 2018 zu beantragen und bei erfolgter Zuteilung die Verteilung wie folgt vorzunehmen: 1. 2. 3. 4. 5. Waldkindergarten Liblar Ausbau und Umbau Kita Gymnich Ausbau Tagespflege Waldkindergarten Kierdorf/Köttingen Ausbau Kita Dirmerzheim 2. Die detaillierte Kostenplanung wird derzeit von der Verwaltung aktuell ermittelt und zusammengestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit, erfolgt hierzu eine Ergänzungsvorlage für den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss. Begründung: Das „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes“, ist am 31.12.2014 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet u.a. Regelungen für das Investitionsprogramm, „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018, mit dem weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. April2014 begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Wie auch in der Vergangenheit, wird auch für dieses Programm allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge beim LVR eingereicht werden können. Dafür wurde die Anzahl der 1- und 2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege berücksichtigt. (Daten: KJH-Statistik 2014, IT-NRW). Entsprechend des Verteilerschlüssels wird das Jugendamt der Stadt Erftstadt Bundesmittel in Höhe von 305.335,93 € erhalten können. Mittel dieses Kontingentes, für die nicht spätestens bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden umgehend neu vergeben. Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2017 auszugehen. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, deckt diese Unterstützung nur einen Teil der mit dem Ausbau und insbesondere mit den Folgelasten verbundenen zusätzlichen Aufwendungen für die Kommunen. Die investive Förderung pro U3-Platz sieht folgende Zuschussverteilung vor: Neubau und Einrichtung Aus-/Umbau Ersteinrichtung 20.000,00 € pro Platz 8.500,00 € pro Platz 2.500,00 € pro Platz Der Eigenanteil des Trägers beträgt 10 %. Die hier aufgeführten Pauschalen reichen zur Errichtung einer Kita bei weitem nicht aus. Es ist den freien Trägern nicht zumutbar, diese Kosten zu 100 % zu tragen. Hierfür steht sodann ein weiterer städtischer Zuschuss im Raum. Basierend auf der gesamtstädtischen Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/16 (V 561/2014) wird im Folgenden eine Bedarfsübersicht vorgestellt, die nur Maßnahmen im U3Bereich umfasst. Für den U3 Bereich besteht in folgenden Ortsteilen, in dieser Rangfolge, keine ausreichende U3 Versorgung: Rang Stadtteil 1 2 3 4 5 6 Gymnich Kierdorf Blessem Erp Friesheim Dirmerzheim Versorgungsquote U3 46,4 % 49,2 % 50,7 % 56,8 % 59,6 % 62,8 % -2- 7 8 Lechenich Liblar 74,5 % 75,5 % Quelle: JHP 2014 Anmerkung: Die Versorgungsquote bezieht sich auf die Zielquote von 45 Prozent. Wenn 45 Prozent der unter 3-Jährigen einen Platz haben, beträgt die Versorgungsquote 100 Prozent. Zu berücksichtigen sind bei dieser Auflistung die unterschiedlichen Größen der Kita-Jahrgänge in den jeweiligen Ortsteilen. Bezirklich stellt sich die U3-Versorgungsquote und der Bedarfsdruck (Warteliste) wie folgt dar: Tabelle 1 Liste: U3-Versorgungsquote und Bedarfsdruck (Warteliste) U3-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Borr / Erp / Friesheim Niederberg Kierdorf / Köttingen Ahrem / Herrig / Lechenich Blessem / Bliesheim / Liblar Versorgungs quote 51,0 % / 62,7 % 68,2 % 76,0 % 76,5 % Bedarfsdruck Hoch Sehr hoch Erhöht Erhöht Sehr hoch Quelle: JHP 2014 Anmerkung: Die Versorgungsquote bezieht sich auf die Zielquote von 45 Prozent. Wenn 45 Prozent der unter 3-Jährigen einen Platz haben, beträgt die Versorgungsquote 100 Prozent. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: • Liblar In Liblar wird im Kita-Jahr 2015/16 ein zweigruppiger Waldkindergarten (10 U3, 20 Ü3 Plätze), entsprechend V 24/2015, errichtet. Träger Füngeling-Router. Umsetzung Herbst 2015. • Gymnich Die zweite Priorität zur Schaffung von U3 Plätzen liegt im Stadtteil Gymnich. Es bietet sich an zusätzliche U3 Plätze in der neu in Betrieb genommenen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 umzuwandeln und künftig als reine U3 Gruppe zu betreiben. Für 16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren, die bisher diese Gruppe besuchen, sind andere geeignete Räumlichkeiten zu schaffen. Im letzten Ausbauprogramm wurden bereits sechs U3 Plätze gefördert. Vorgeschlagen wird über die Bundesmittel 2015-18 zusätzliche vier U3 Plätze zu finanzieren. • Tagespflege Zuschussverwendung in Höhe von 11.000 € zum weiteren Ausbau im Bereich Tagespflege. Aktuell findet eine Qualifizierung von 9 neuen Tagespflegepersonen statt. • Kierdorf/Köttingen Im Stadtteil Kierdorf stehen keine Grundstücke zur Verfügung. Dort etablierte Träger ASB und kath. Kirche können nicht mehr erweitern. Die Schaffung einer eingruppigen Waldkita-Gruppe (5 U3, 15 Ü3 Plätze) in Trägerschaft von Füngeling-Router ist wahrscheinlich in 2016 umsetzbar. • Dirmerzheim -3- Der LVR hat am 03.12.14 mitgeteilt, dass die Notgruppe in Dimerzheim mit derzeit 25 Plätzen ab Sommer 2015 nicht weitergeführt werden kann, da diese nicht den heutigen räumlichen Qualitätsstandards von Kindertageseinrichtungen entspricht. Es konnte mit dem LVR vereinbart werden, dass der Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim erst zum 31.07.2016 erfolgt. Zur Betriebssicherung und Schaffung weiterer Plätze wird die Einrichtung in Dirmerzheim wird so anund umgebaut, dass dort langfristig 4 Gruppen (20 U3, 45 Ü3 Plätze) betrieben werden können. Es werden hierdurch neu 10 U3 Plätze geschaffen die über die Bundesmittel 2015-18 gefördert werden sollen. • Friesheim Erforderlich ist die Erweiterung des städt. integrativen Familienzentrums. Neuschaffung von 10 U3 Plätzen wie in der ursprünglichen Planung aus 2013 vorgesehen, allerdings mit dem benötigten Raum für das Familienzentrum. In der Prioritätensetzung werden diese Maßnahmen aufgrund der Begrenzung der Mittel aktuell zurückgestellt. Es soll bereits zu, jetzigen Zeitpunkt beim LVR Bedarf in Höhe von 180.000 € Bundesmittel zusätzlich angemeldet werden. • Lechenich/Ahrem Die Versorgung im Stadtteil Lechenich/Ahrem muss weiterhin kritisch in den Blick genommen werden. Derzeit noch keine Vorschläge einer Umsetzungsplanung. Mittelfristig ist hier ein Bedarf wg. der Neubaugebiete gegeben. Zur Verfügung stehende Mittel 305.335,93 €, vorbehaltlich weiterer zurückfließender Gelder. Verwendungsvorschlag der Fördermittel: Maßnahme 1 2 3 4 Waldkindergarten Liblar Städt. Kita Gymnich Tagespflege Waldkindergarten Kierdorf/Köttingen 5 Städt. Kita Dirmerzheim Summe Verwendung Fördermittel 108.000 € 72.000 € 11.000 € 54.000 € Plätze U3 10 4 12 5 180.000 € 425.000 € 10 41 Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen übersteigen die dem Jugendamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten Bundesmittel. Um ggf. in den Genuss zurückfließender Bundesmittel für den weiteren U3-Ausbau zu gelangen, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Gesamtfinanzierung Dirmerzheim eine Antragstellung vorzunehmen. Darüber hinaus wird für Friesheim ein Förderantrag zur Sanierung der Einrichtung und weiterem U3 Ausbau um 10 Plätze gestellt. Hier bleibt abzuwarten ob das Land oder der Bund in den nächsten Jahren weitere Mittel zum Ausbau und zur Sanierung zur Verfügung stellt. Förderkosten und Betriebskosten sind aktuell wie für die Kita Dirmerzheim anzusetzen. In Vertretung -4- (Lüngen) -5-