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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 12.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 116/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 27.03.2014 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des vorhandenen Papierverarbeitenden Betriebes schaffen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, auf den Grundstücken Gemarkung Bourheim, Flur 10, Flurstücke 39, 40, 48, 50, 51, 72, 95 und 97 ein Logistikzentrum incl. Produktionsstandort für eine Wellpappenanlage zu errichten (s. Bereichsgrenzenplan). Zur Begründung macht die Antragstellerin folgende Ausführungen: Das neue Logistikzentrum mit den ungefähren Maßen 160 m x 100 m beinhaltet eine Wellpappenerzeugungsanlage nebst Papierrollenlager sowie den Verladebereich. Der Hochregallagerteil hat eine Höhe von max. 40 m. Die logistische Anbindung der neuen Wellpappenerzeugungsanlage an die Weiterverarbeitungsmaschinen sowie die Rückführung der Endprodukte in das Hochregallager erfolgt über eine Verbindungsbrücke (s. Anlage 2) zwischen dem Produktionswerk und dem Logistikzentrum über die Wymarstraße innerhalb derer auf 2 Ebenen Halbfertigware von der Wellpappenerzeugungsanlage zur Weiterverarbeitung und Fertigware von der Weiterverarbeitung zum Hochregallager transportiert wird. Der jetzige Standort der Wellpappenproduktionsanlage wird zu einem Halbfertigwarenlager umgebaut, der aktuelle Versand wird Standort für neue Produktionsmaschinen. Dies ist die Grundlage, um mit einer deutlichen größeren Wellpappenerzeugungsanlage sowie 2 bis 3 zusätzlichen Weiterverarbeitungsmaschinen in der jetzigen Produktionshalle das Produktionsvolumen um ca. 40 Mio. qm zu steigern. Eine weitere Kapazitätsanhebung ist zukünftig auf dem jetzigen Gelände der stillgelegten Papierfabrik nach Rückbau geplant. Im Wesentlichen besteht hier die Möglichkeit, ein weiteres Produktionswerk analog zu den jetzigen Produktionshallen aufzubauen, und damit die Produktionskapazität mehr als zu verdoppeln. Die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens wäre damit auf Jahre gesichert. Aktuell beschäftigt die Firma in Kirchberg mit einem Produktionsvolumen von etwa 90 Mio. qm Wellpappe 88 gewerbliche Mitarbeiter, 54 angestellte Mitarbeiter und zusätzlich Auszubildende. Im ähnlichen Verhältnis kann bei Produktionserweiterungen das Personalwachstum gerechnet werden. Bis zum Jahr 2020 rechnet das Unternehmen stufenweise etwa mit 30 zusätzlichen Mitarbeitern, sofern durch den Bau des Logistikzentrums das weitere Wachstum gesichert ist. Zusätzlicher Vorteil des „neuen“ Konzeptes ist die Lage näher zum Ortseingang und damit eine größere Entfernung zum Ortskern. Hier sind die Geräuschimmissionen für die Kirchberger Bürger deutlich reduziert. Weiterhin befindet sich sowohl der zukünftige Verladebereich als auch die Wellpappenerzeugungsanlage mit den höchsten Geräuschimmissionen zum Ortsausgang gerichtet, bzw. aus der Richtung Kirchberg gesehen, hinter dem Hochregallager. Hinzu kommt durch den Aufbau des Hochregallagers eine zusätzliche Rückführung von externen Lagerflächen im Umkreis des Betriebes und damit eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs im Umkreis und in einigen Wohngebieten im Bereich Jülich. Nicht zu vergessen, die hiermit einhergehende Reduzierung von CO²-Immissionen. Der Bereich des neuen Logistikzentrums ist nach Umsetzung der Maßnahmen nicht mehr erweiterungsfähig. Das Aufstocken eines Hochregallagers ist definitiv nicht möglich. Hierdurch ergibt sich, dass ein Hochregallager gebaut werden muss, welches auch den Ansprüchen der nächsten 20 und mehr Jahren gerecht wird. Die Höhe von ca. 40 m ist die einzige Möglichkeit, ausreichend Platz für Fertigwaren zu generieren, um dem Endzustand incl. der Nutzung des jetzigen Papierfabrikgeländes gerecht zu werden. Der Bereichsgrenzenplan vom 14.30.2014 sowie eine Fotoanimation sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 116/2014 Seite 2