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Dringlichkeitsentscheidung (überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 010111090, Sachkonto 5041000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Dringlichkeitsentscheidung (überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 010111090, Sachkonto 5041000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 439/2014 Amt: 10 Az.: 11 11-41 Datum: 10.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Amtsleiter RPA 17.10.2014 Dezernat 6 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.12.2014 BM Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 010111090, Sachkonto 5041000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 438/2014 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung soll im Wege der Dringlichkeit erfolgen, da bereits die Zahlbarmachung des Abschlags im November 2014 den Ansatz im Produkt überschreitet und keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Rates duldet. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 439/2014 wird zugestimmt. Erftstadt, den 10.10.2014 (Lüngen) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzender