Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7172/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan , 35. Änderung
-Gelände der ehem. Kläranlage Blerichenhier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2002 für die 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches einen neuen Aufstellungsbeschluss mit reduzierten Plangeltungsbereich zu
fassen. Wesentliches Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der besonderen
Zweckbestimmung „Flächen zur Lagerung von Materialien für kulturtreibende Vereine“.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 21.03.2002 bat der Erftkreis die Stadt Bedburg um Stellungnahme zum Antrag des
Erftverbandes auf Abbruch der „Alt-Kläranlage“ in Blerichen, Bruchstraße.
Bei den abzubrechenden Bauwerken handelte es sich zum einen um Bauwerke des Tiefbaues,
Schneckenpumpwerk, Sandfang, Schachtelbecken, div. Kanäle und Schachtbauwerke, sowie zum
anderen
dem
Hochbau
zuzuordnende
Bauwerke,
wie
Betriebsgebäude,
altes
Schneckenpumpwerk, Filteranlage, ehem. Pumpenhaus.
Das vorhandene Wohnhaus sollte nicht abgebrochen werden.
Das zum Abbruch vorgesehene Pumpenhaus wurde seinerzeit und auch heute noch von dem
Verein „Karnevalsfreunde Blerichen-Kirdorf-Bedburg-West e.V.“ als Abstellraum genutzt. Vom
einem Abbruch hat der Erftverband Abstand genommen und das Grundstück nebst Aufbau an die
„Karnevalsfreunde Blerichen-Kirdorf-Bedburg-West e.V.“ veräußert.
Eine befristete Ausnahmegenehmigung gem. Landschaftsgesetz bis 30.06.2004 zur vorgenannten
Nutzung lag seitens des Erftkreises, Untere Landschaftsbehörde, vor und konnte auf der
Grundlage der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg von dort nicht
verlängert werden.
Das betreffende Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Fläche oder Baugrundstück für Versorgungsanlagen
oder für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen mit der Überlagerung
Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Gem. § 35 Abs. 1 Ziff. 5 BauGB ist ein Vorhaben im
Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die
Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt
werden soll.
Der zur Zeit nach wie vor ausgeübten Nutzung stehen somit öffentliche Belange entgegen.
Bedingt durch das neu angelegte Regenüberlauf-Becken und die bestehenden Wohnungen für
Bereitschafts- und Aufsichtspersonen bleibt die Nutzung als Fläche für die Beseitigung von
Abwasser oder festen Abfallstoffen dauerhaft erhalten. Um ebenfalls eine dauerhafte Nutzung des
Pumphauses durch den Verein „Karnevalsfreunde Blerichen-Kirdorf-Bedburg-West eV.“ zu
gewährleisten, wurde es daher erforderlich, den Flächennutzungsplan bei Erweiterung des
besonderen Nutzungszweckes zu ändern.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 den Aufstellungsbeschluss für die
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kläranlage Blerichen- beschlossen.
Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des Nutzungszweckes.
Der Nutzungszweck -Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen- soll
erweitert werden um den besonderen Nutzungszweck –Abstellflächen und Räume für
ortsansässige kulturtreibende Vereine.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurde daraufhin eingeleitet und bis nach dem
Stadium der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange geführt.
Aufgrund eines Widerspruchs gem. § 7 des Landschaftsgesetzes des Rhein-Erft-Kreises im
Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens konnte das Verfahren nicht weitergeführt werden, da von
dort aus signalisiert wurde, dass die Planung den Vorstellungen des Rhein-Erft-Kreises auch für
die Zukunft nicht entspricht.
Das Gebäude wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt durch den Verein als Lagerfläche weiterhin
genutzt. Darüber hinaus hat der Verein in jüngerer Vergangenheit ein mit einer Plane überdecktes
Beschlussvorlage WP7-172/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Gerüst als Unterstellplatz für einen Karnevalswagen errichtet, da alternative Abstellplätze nicht
mehr vorhanden waren.
Durch die Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurde dies bei einer Überprüfung
festgestellt. Daraufhin hat die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ein entsprechendes
Anhörungsverfahren durchgeführt für diese genehmigungspflichtige bauliche Anlage durchgeführt.
Da der Nutzungszweck nach wie vor nicht mit den öffentlichen Belangen übereinstimmt, kann eine
Baugenehmigung auch nicht erteilt werden.
Betreffend der beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit
entsprechendem Nutzungszweck hat daher beim Rhein-Erft-Kreis, Untere Landschaftsbehörde,
ein Erörterungstermin stattgefunden, der verwaltungsseitig zum Ziel hatte, den seinerzeit im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingelegten Widerspruch auszuräumen und u.a. auch die
Nutzung des Gebäudes selbst zu legitimieren. Das Flächennutzungsplanverfahren sollte dann
fortgeführt werden.
Ergänzend sei daraufhingewiesen, dass für das Gebäude kein Strom- und Wasseranschluss
besteht und das Pumpenhaus selbst nach Rücksprache mit dem Verein ausschließlich zur
Lagerung genutzt wird.
Der Erörterungstermin hatte zum Ergebnis, dass von dort aus keine Möglichkeit gesehen wird, die
Vorhaben und die derzeitige Nutzung als Lagerraum zu legitimieren. Begründet wurde dies mit der
Lage der Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Von dort aus wird nach wie vor der Abriss des
Gebäudes als optimale Lösung angesehen. Auch eine Nutzungsergänzung dieser Fläche mit dem
Nabu wird nicht favorisiert.
Eine im Nachgang hierzu durchgeführte nochmalige Rücksprache hatte zu Ergebnis, für den
Bereich eine Sonderbaufläche mit einem besonderen Nutzungszweck im Flächennutzungsplan
auszuweisen. So könne gegebenenfalls seitens des Rhein-Erft-Kreises ein Einvernehmen erzielt
werden. Darüber hinaus könnte der Verein dann ein im Verhältnis zum Pumpenhaus
untergeordnetes Gebäude errichten, da im Falle der Umsetzung und damit Abschluss des
Verfahrens öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Da der Verein Eigentümer der Fläche ist und nur über eine kleinteilige Vereinsstruktur verfügt,
potentielle Ersatzflächen in unmittelbarer Nähe nicht zur Verfügung stehen und darüber hinaus
das Vereinwesen und die Pflege des Brauchtums gefördert und erhalten werden sollte, hat die
Verwaltung dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 09.09.2008
(TOP 11) vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 09.09.2008 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-172/2008 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.09.2008
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Naujock)
Stellv. Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-172/2008 1. Ergänzung
Seite 4