Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
11.12.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 455/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6 Datum: 21.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
20.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
02.12.2014
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
09.12.2014
vorberatend
Rat
16.12.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfauftrag „Optionen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und
Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in
€:
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur
Jahr der Mittelbereitstellung:
Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits im Rahmen der Organisations- u. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in 2012 zog
PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) das Fazit, dass sich
Eigenbetriebslösung grundsätzlich bewährt habe. Darüber hinaus würde eine Auflösung des
Straßen die organisatorische Verselbständigung der Infrastrukturaufgaben und damit
die
die
EB
die
strukturelle Ausrichtung der Stadt in Gänze in Frage stellen, so dass nach Auffassung von PwC
folgerichtig nicht nur der EB Straßen zur Disposition zu stellen wäre.
Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH im Rahmen ihrer jährlichen NKFÜberleitungsrechnungen, wie auch die GPA NRW als selbständige und unabhängige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit ihren aus § 105 Gemeindeordnung resultierenden Verpflichtungen
bestätigen die von PwC für den Fall der Auflösung des Eigenbetriebes Straßen aufgezeigten
Konsequenzen. Im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung hat die GPA NRW darüber hinaus klar
herausgestellt, dass der EB Straßen mangels auskömmlicher Ausgleichszahlungen der Stadt seit
seiner Gründung „strukturell unterfinanziert“ ist. Interne Leistungsentgelte zwischen dem
Eigenbetrieb und der Stadt Erftstadt sind nicht vollständig kostendeckend ausgerichtet.
„Fehlwirtschaft“ kann dem Eigenbetrieb Straßen vor diesem Hintergrund nicht angelastet werden.
Dem entsprechend zielen auch die Handlungsempfehlungen der GPA NRW ganz vordringlich auf
Leistungseinschnitte, Senkung von Standards und ggf. Erhöhung von Einnahmepotenzialen durch
verstärkte finanzielle Inanspruchnahme bzw. Belastung der Einwohner ab (Grundsteuer,
Gebühren, Beiträge).
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben von Gesetzes wegen
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Daher dürften ihre sehr eindeutigen
Feststellungen und Ergebnisse aus der überörtlichen Prüfung als unbefangen und sachlich gelten.
Soweit der Rat der Stadt Erftstadt – dessen ungeachtet – eine nochmalige Überprüfung der
bereits vorliegenden Prüfergebnisse und Handlungsempfehlungen durch ein weiteres externes
Wirtschaftsprüfungsunternehmen wünscht bzw. die Chancen und Risiken einer Auflösung des EB
Straßen abermals untersucht werden sollen, so wird die Verwaltung eine solche neuerliche
Untersuchung selbstverständlich veranlassen. Innerhalb dieser Prüfung wäre dann ggf. auch die
Kämmerei einzubeziehen, auch was die Beschreibung der Aufgabenstellung der Prüfung betrifft.
Das Ergebnis dieser Prüfung würde die Verwaltung dann bald möglichst, voraussichtlich nach der
Sommerpause 2015 den Gremien vorlegen.
Als Stichtag für die im Antrag 455/2014 zur Diskussion gestellte Auflösung des EB Straßen ließe
sich grundsätzlich der 31.12.2016 festlegen. Nach Bewältigung sämtlicher, umfangreicher
Umstellungserfordernisse - unter gebotener Beteiligung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens ließe sich eine endgültige Übernahme und Integration des Eigenbetriebes in die Kernverwaltung
erst auf Basis des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses 2016, voraussichtlich
Mitte/Ende 2017 umsetzen. Anfallende Kosten für ein neuerliches Gutachten, wie auch die ggf.
einmaligen und laufenden Folgekosten einer Auflösung des Eigenbetriebes sowie einer
Reintegration des Eigenbetriebes in die Kernverwaltung werden erst nach Festlegung der
endgültigen Aufgabenstellung einer neuerlichen Überprüfung bestimmbar und hängen wesentlich
von den in einem neuen Gutachten dargestellten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen ab.
Entsprechende Mittel hierfür wären gesondert bereit zu stellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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