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Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
11.12.14, 15:07
Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“) Antrag (Prüfauftrag „Optionen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 455/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6 Datum: 21.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 20.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 09.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfauftrag „Optionen zur Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 und Darstellung, wie die Integration in die Kernverwaltung durchgeführt werden kann“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Stadt Erftstadt Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Jahr der Mittelbereitstellung: Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bereits im Rahmen der Organisations- u. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in 2012 zog PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) das Fazit, dass sich Eigenbetriebslösung grundsätzlich bewährt habe. Darüber hinaus würde eine Auflösung des Straßen die organisatorische Verselbständigung der Infrastrukturaufgaben und damit die die EB die strukturelle Ausrichtung der Stadt in Gänze in Frage stellen, so dass nach Auffassung von PwC folgerichtig nicht nur der EB Straßen zur Disposition zu stellen wäre. Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH im Rahmen ihrer jährlichen NKFÜberleitungsrechnungen, wie auch die GPA NRW als selbständige und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit ihren aus § 105 Gemeindeordnung resultierenden Verpflichtungen bestätigen die von PwC für den Fall der Auflösung des Eigenbetriebes Straßen aufgezeigten Konsequenzen. Im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung hat die GPA NRW darüber hinaus klar herausgestellt, dass der EB Straßen mangels auskömmlicher Ausgleichszahlungen der Stadt seit seiner Gründung „strukturell unterfinanziert“ ist. Interne Leistungsentgelte zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt Erftstadt sind nicht vollständig kostendeckend ausgerichtet. „Fehlwirtschaft“ kann dem Eigenbetrieb Straßen vor diesem Hintergrund nicht angelastet werden. Dem entsprechend zielen auch die Handlungsempfehlungen der GPA NRW ganz vordringlich auf Leistungseinschnitte, Senkung von Standards und ggf. Erhöhung von Einnahmepotenzialen durch verstärkte finanzielle Inanspruchnahme bzw. Belastung der Einwohner ab (Grundsteuer, Gebühren, Beiträge). Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben von Gesetzes wegen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Daher dürften ihre sehr eindeutigen Feststellungen und Ergebnisse aus der überörtlichen Prüfung als unbefangen und sachlich gelten. Soweit der Rat der Stadt Erftstadt – dessen ungeachtet – eine nochmalige Überprüfung der bereits vorliegenden Prüfergebnisse und Handlungsempfehlungen durch ein weiteres externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wünscht bzw. die Chancen und Risiken einer Auflösung des EB Straßen abermals untersucht werden sollen, so wird die Verwaltung eine solche neuerliche Untersuchung selbstverständlich veranlassen. Innerhalb dieser Prüfung wäre dann ggf. auch die Kämmerei einzubeziehen, auch was die Beschreibung der Aufgabenstellung der Prüfung betrifft. Das Ergebnis dieser Prüfung würde die Verwaltung dann bald möglichst, voraussichtlich nach der Sommerpause 2015 den Gremien vorlegen. Als Stichtag für die im Antrag 455/2014 zur Diskussion gestellte Auflösung des EB Straßen ließe sich grundsätzlich der 31.12.2016 festlegen. Nach Bewältigung sämtlicher, umfangreicher Umstellungserfordernisse - unter gebotener Beteiligung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens ließe sich eine endgültige Übernahme und Integration des Eigenbetriebes in die Kernverwaltung erst auf Basis des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses 2016, voraussichtlich Mitte/Ende 2017 umsetzen. Anfallende Kosten für ein neuerliches Gutachten, wie auch die ggf. einmaligen und laufenden Folgekosten einer Auflösung des Eigenbetriebes sowie einer Reintegration des Eigenbetriebes in die Kernverwaltung werden erst nach Festlegung der endgültigen Aufgabenstellung einer neuerlichen Überprüfung bestimmbar und hängen wesentlich von den in einem neuen Gutachten dargestellten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen ab. Entsprechende Mittel hierfür wären gesondert bereit zu stellen. In Vertretung (Hallstein) -2-