Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 548/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.12.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
15.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.01.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verzicht auf Plastiktüten im Stadtgebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Antrag wird u.a. angeregt, dass sich die Stadt Erftstadt dafür einsetzt, auf den Gebrauch
von Plastiktüten in der Stadt zu verzichten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem Begriff Plastiktüten sogenannte „EinwegPlastiktüten“ gemeint sind. Einweg-Plastiktüten sind alle Einwegkunststofftüten, die im
Einzelhandel als Serviceverpackungen abgegeben werden; unabhängig davon, ob die Abgabe
kostenpflichtig ist (z.B. zwischen 0,10 und 0,30 Euro an der Kasse im Lebensmittelladen) oder
kostenlos erfolgt (z.B. für Bekleidung, Elektronik, Medikamente, Obst und Gemüse). Nicht davon
erfasst sind Tüten oder Taschen, die, wie z.B. Müllbeutel, als Produkt verkauft werden oder
aufgrund ihrer Machart für den mehrfachen Gebrauch bestimmt sind.
Das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission haben sich aktuell auf
eine Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten geeinigt. Danach soll der Verbrauch
der Einweg-Plastiktüten bis Ende 2019 auf 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und
Jahr gesenkt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen dabei jeweils selbständig über die
notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entscheiden. Alternativ ist auch die
Einführung einer Gebühr für den Gebrauch von Plastiktüten bis Ende 2018 möglich. Sehr dünne
Tüten für Lebensmittel sollen aus hygienischen Gründen weiterhin erlaubt bleiben. Es obliegt der
Bundesregierung, nun Vorschläge zur Umsetzung der EU-Vorgaben zu machen.
In Deutschland liegt der Verbrauch an Einwegplastiktüten bei 71 Stück/Jahr und damit deutlich
unter dem EU-weiten Durchschnitt von 198 Stück/Jahr und auch noch unter den Zielvorgaben für
2019.
Rechtlich beurteilt unterliegen die Plastiktüten der Verpackungsverordnung. Den Herstellern ist
dabei die Verantwortung für die Entsorgung der von Ihnen in den Verkehr gebrachten
Verpackungen übertragen worden. Sie kommen ihrer Pflicht nach, indem sie mit einem
Lizenzentgelt, das sie dem Dualen System zahlen, die Kosten für die Entsorgung der anfallenden
Plastiktüten tragen. Die Stadt Erftstadt hat vor diesem Hintergrund keine rechtliche Möglichkeit der
direkten Einflussnahme auf den Gebrauch von Plastiktüten.
Jedoch kann sich die Stadt an den Einzelhandel und die Verbraucher wenden, um auf freiwilliger
Basis den Verbrauch von Einwegplastiktüten zu verringern. In diesem Zusammenhang wurden
bereits einige der angeregten Vorschläge umgesetzt:
In der Stadtverwaltung werden nur noch Tragebeutel aus Jute verwendet und zum
Selbstkostenpreis von 1 Euro verkauft; beschädigte Taschen werden gegen neue ausgetauscht.
2013 fand im Rahmen der europäischen Abfallvermeidungswoche eine Tütentauschaktion („Jute
gegen Plastik“) in der Rathauspassage statt.
Darüber hinaus ist die Verwaltung bereits in entsprechenden Gesprächen mit der AHAG
Lechenich. Sollte bei den anderen erftstädter Handelsgemeinschaften ebenfalls Interesse
bestehen, sich des Themas anzunehmen, ist die Verwaltung gerne bereit, gemeinsame Aktionen
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung unterstützend zu begleiten, soweit dies im
Rahmen der personellen und finanziellen Ausstattung möglich ist.
In Vertretung
(Hallstein)
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