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Antrag (Antrag bzgl. Verzicht auf Plastiktüten im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 548/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.12.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.01.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verzicht auf Plastiktüten im Stadtgebiet Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Antrag wird u.a. angeregt, dass sich die Stadt Erftstadt dafür einsetzt, auf den Gebrauch von Plastiktüten in der Stadt zu verzichten. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem Begriff Plastiktüten sogenannte „EinwegPlastiktüten“ gemeint sind. Einweg-Plastiktüten sind alle Einwegkunststofftüten, die im Einzelhandel als Serviceverpackungen abgegeben werden; unabhängig davon, ob die Abgabe kostenpflichtig ist (z.B. zwischen 0,10 und 0,30 Euro an der Kasse im Lebensmittelladen) oder kostenlos erfolgt (z.B. für Bekleidung, Elektronik, Medikamente, Obst und Gemüse). Nicht davon erfasst sind Tüten oder Taschen, die, wie z.B. Müllbeutel, als Produkt verkauft werden oder aufgrund ihrer Machart für den mehrfachen Gebrauch bestimmt sind. Das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission haben sich aktuell auf eine Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiktüten geeinigt. Danach soll der Verbrauch der Einweg-Plastiktüten bis Ende 2019 auf 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und Jahr gesenkt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen dabei jeweils selbständig über die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele entscheiden. Alternativ ist auch die Einführung einer Gebühr für den Gebrauch von Plastiktüten bis Ende 2018 möglich. Sehr dünne Tüten für Lebensmittel sollen aus hygienischen Gründen weiterhin erlaubt bleiben. Es obliegt der Bundesregierung, nun Vorschläge zur Umsetzung der EU-Vorgaben zu machen. In Deutschland liegt der Verbrauch an Einwegplastiktüten bei 71 Stück/Jahr und damit deutlich unter dem EU-weiten Durchschnitt von 198 Stück/Jahr und auch noch unter den Zielvorgaben für 2019. Rechtlich beurteilt unterliegen die Plastiktüten der Verpackungsverordnung. Den Herstellern ist dabei die Verantwortung für die Entsorgung der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen übertragen worden. Sie kommen ihrer Pflicht nach, indem sie mit einem Lizenzentgelt, das sie dem Dualen System zahlen, die Kosten für die Entsorgung der anfallenden Plastiktüten tragen. Die Stadt Erftstadt hat vor diesem Hintergrund keine rechtliche Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf den Gebrauch von Plastiktüten. Jedoch kann sich die Stadt an den Einzelhandel und die Verbraucher wenden, um auf freiwilliger Basis den Verbrauch von Einwegplastiktüten zu verringern. In diesem Zusammenhang wurden bereits einige der angeregten Vorschläge umgesetzt: In der Stadtverwaltung werden nur noch Tragebeutel aus Jute verwendet und zum Selbstkostenpreis von 1 Euro verkauft; beschädigte Taschen werden gegen neue ausgetauscht. 2013 fand im Rahmen der europäischen Abfallvermeidungswoche eine Tütentauschaktion („Jute gegen Plastik“) in der Rathauspassage statt. Darüber hinaus ist die Verwaltung bereits in entsprechenden Gesprächen mit der AHAG Lechenich. Sollte bei den anderen erftstädter Handelsgemeinschaften ebenfalls Interesse bestehen, sich des Themas anzunehmen, ist die Verwaltung gerne bereit, gemeinsame Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung unterstützend zu begleiten, soweit dies im Rahmen der personellen und finanziellen Ausstattung möglich ist. In Vertretung (Hallstein) -2-