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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, E.-Liblar, Waldkindergarten; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, E.-Liblar, Waldkindergarten;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, E.-Liblar, Waldkindergarten;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 14/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.01.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 27.01.2015 beschließend 17.03.2015 beschließend Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, E.-Liblar, Waldkindergarten; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten. Begründung: Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem städtischen Grundstück in Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden (s. Anlageplan). Der Standort am Grubenweg ist aus Sicht des städtischen Jugendamtes und des voraussichtlichen Trägers, der Füngeling Router gGmbH, für die Anlage eines Waldkindergartens geeignet; der ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehene Standort am Donatusparkplatz kann wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt bisher für den betreffenden Bereich Wald sowie Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 6, „Rekultivierte Ville“) dar. Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist in Abstimmung mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln), dem Forstamt und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) vorgesehen, eine zweckgebundene zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten in den Flächennutzungsplan aufzunehmen; in entsprechenden Vorgesprächen wurde bereits von der Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) eine Zustimmung zur Planung in Aussicht gestellt. Geplant ist die Errichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens mit 40 Plätzen. Zur weiteren Begründung wird auf den B 606/2013 (Anregung bzgl. Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt; Jugendhilfeausschuss am 19.02.2014) und auf die parallel in der Beratung befindliche V 24/2015 (Errichtung des Waldkindergartens in Erftstadt-Liblar; Jugendhilfeausschuss am 04.02.2015) verwiesen. Im weiteren Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ist zunächst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (zweiwöchige Offenlage) und die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. In Vertretung (Hallstein) -2-