Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 14/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
15.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.01.2015
beschließend
17.03.2015
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, E.-Liblar, Waldkindergarten;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, Erftstadt-Liblar,
Waldkindergarten.
Begründung:
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 013, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten, soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines Waldkindergartens auf einem
städtischen Grundstück in Liblar an der Straße Grubenweg geschaffen werden (s. Anlageplan).
Der Standort am Grubenweg ist aus Sicht des städtischen Jugendamtes und des
voraussichtlichen Trägers, der Füngeling Router gGmbH, für die Anlage eines Waldkindergartens
geeignet; der ursprünglich für die Anlage eines Waldkindergartens vorgesehene Standort am
Donatusparkplatz kann wegen der zwischenzeitlich vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen
gesundheitlichen Bedenken (umwelthygienische Bodenbelastung) nicht realisiert werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt bisher für den betreffenden Bereich Wald sowie
Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan 6, „Rekultivierte Ville“) dar. Im Rahmen des
Änderungsverfahrens ist in Abstimmung mit der
zuständigen Regionalplanungsbehörde
(Bezirksregierung Köln), dem Forstamt und dem Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde)
vorgesehen, eine zweckgebundene zeichnerische Darstellung: Waldkindergarten in den
Flächennutzungsplan aufzunehmen; in entsprechenden Vorgesprächen wurde bereits von der
Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) eine Zustimmung zur Planung in Aussicht
gestellt.
Geplant ist die Errichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens mit 40 Plätzen. Zur weiteren
Begründung wird auf den B 606/2013 (Anregung bzgl. Einrichtung eines Waldkindergartens in
Erftstadt; Jugendhilfeausschuss am 19.02.2014) und auf die parallel in der Beratung befindliche V
24/2015 (Errichtung des Waldkindergartens in Erftstadt-Liblar; Jugendhilfeausschuss am
04.02.2015) verwiesen.
Im
weiteren Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ist zunächst die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (zweiwöchige Offenlage) und die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und
4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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