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Beschlussvorlage (Bebauungskonzept "Schloss-Oase", E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße/Fritz-Erler-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungskonzept "Schloss-Oase", E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße/Fritz-Erler-Straße) Beschlussvorlage (Bebauungskonzept "Schloss-Oase", E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße/Fritz-Erler-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 13/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.01.2015 Bemerkungen beschließend Bebauungskonzept "Schloss-Oase", E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße/Fritz-Erler-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vom Bauverein Erftstadt e.G. vorstellte Planung „Schloss-Oase“, E.-Liblar, Carl-SchurzStraße/Fritz-Erler-Straße, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Bauverein die Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Bauverein Erftstadt e.G. beabsichtigt, auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzepts in E.-Liblar den Bereich der Hausgärten zwischen der Carl-Schurz-Straße und der Fritz-Erler-Straße (s. Übersichtsplan) nach inzwischen fast vollständig abgeschlossenem Grunderwerb einer Wohnbebauung zuzuführen. In der Ausschusssitzung werden die Geschäftsführerin des Bauvereins Erftstadt e.G., Frau Jägers, sowie der planende Architekt, Herr Kolter, das Plankonzept vorstellen und für eine anschließende Erörterung zur Verfügung stehen. Geplant ist eine barrierefreie dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung mit Satteldach und Pultdach (Stadthäuser) sowie eine zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Satteldach an der Bahnhofstraße als Bestandsergänzung (s. Anlagen Plankonzept). Die Erschließung soll über die Fritz-Erler-Straße mit unmittelbarer Zufahrt zur geplanten Tiefgarage erfolgen, sodass der als Platz ausgebildete innere Bereich als weitgehend „autofreie Zone“ Gestaltungsspielräume für eine hohe Aufenthaltsqualität eröffnet. Die Planung entspricht den Entwicklungszielen für die künftige städtebauliche Neuordnung und Revitalisierung der Carl-Schurz-Straße und dessen Umfeld. Im Arbeitskreis „Masterplan Liblar“ wurde die Planung bereits zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird daher vorgeschlagen, die erforderlichen Schritte zur Aufstellung des planungsrechtlich erforderlichen Bebauungsplanes einzuleiten und zunächst auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzepts die Öffentlichkeitsbeteiligung und das Beteiligungsverfahren der Behörden nach Baugesetzbuch durchzuführen. In Vertretung (Hallstein) -2-