Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 418/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
15.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
19.11.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
04.12.2014
beschließend
Jugendhilfeausschuss
04.02.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Jugendeinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
ab 2016: 2.919,- €
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis
genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den
Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich
Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015 auch zu realisieren.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung
abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt.
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
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