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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 418/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 19.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 04.12.2014 beschließend Jugendhilfeausschuss 04.02.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 24.02.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Jugendeinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ab 2016: 2.919,- € Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015 auch zu realisieren. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -2-