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Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
144 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
12.01.15, 18:47
Aktualisiert
19.01.15, 18:46
Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016) Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016) Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016) Beschlussvorlage (Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 561/2014 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 19.12.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 21.01.2015 vorberatend Jugendhilfeausschuss 04.02.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016 Finanzielle Auswirkungen: in den Folgejahren Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die gesamtstädtische Versorgungssituation in Kita und Kindertagespflege 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Bedarfsquote für die Versorgung der unter 3-Jährigen wird mit Wirkung vom 01.08.2015 von zurzeit 35 Prozent auf dann 45 Prozent angehoben. 3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, eine Umsetzungsplanung vorzulegen. Begründung: Zu 1) Die Planung der Kinderbetreuung für die 0- bis 6-Jährigen wurde zuletzt am 21.11.2013 im Jugendhilfeausschuss beraten (V 471/2013). Eine zeitnahe Planung der Angebote in der Kinderbetreuung ist deshalb notwendig, da sich das Inanspruchnahmeverhalten der Eltern relativ schnell an die gegebenen Angebotsstrukturen anpasst. Besonders im U3-Bereich sind große Veränderungen im Buchungsverhalten bemerkbar. Die in der Kita-Ausbauplanung für das Jahr 2013 avisierten 250 U3-Kita-Plätze und 125 U3-Plätze in der Kindertagespflege sollten zur Befriedigung des Bedarfs beitragen. Zurzeit sind von den 250 Kita-Plätzen aber nur 231 und von den Tagespflegeplätzen 115 realisiert. Die Versorgungsquote läge am 01.08.2015 somit bei 31,2 Prozent (von 1.110 U3) und ist damit nicht bedarfsdeckend. Die o. a. Zielquote von 35 Prozent wird noch nicht erreicht. Sie muss zudem erhöht werden (siehe Punkt 2). Der oben beschriebene Sachverhalt wird in der folgenden Tabelle verdeutlicht. Tabelle 1 Umsetzung der Ausbauplanung 2008 Kita KTP Ges. Zielquote bis 2013 in % 23,3 11,7 35,0 geplante Plätze 250 125 375 verwirktlicht 231 115 346 Fehlende Plätze 19 10 29 VersorgungsQuote 2014 20,8 10,4 31,2 Quelle: JHP 2015 Im Kita-Stufenausbauprogramm hatte der Rat beschlossen, nur 250 Plätze im U3Bereich umzusetzen. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme sollte durch Kindertagespflege realisiert werden. I. d. R. bevorzugen Eltern aber einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Zudem stellte sich heraus, dass in Bezug auf die laufenden Kosten ein Kindertagespflegeplatz im Schnitt wesentlich kostenintensiver ist, als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Durch zwischenzeitlich neu bereitgestellte Finanzierungsmittel können weitere U3-Plätze eingerichtet werden. Im nächsten Kita-Jahr 2015/16 stehen 1.167 über 3 Jahre alten Kindern 1.212 Plätze gegenüber. Die Zahl der über Dreijährigen wird mittelfristig weiter zurückgehen, was eine Verkleinerung der Gruppen (45h-Buchungen / Inklusion) erleichtern wird. Das Ziel einer familiengerechten Angebotsplanung in der Kinderbetreuung rückt so zunehmend näher. Die Umsetzung inklusiver Konzepte in den Kindertageseinrichtungen war bisher aus Konnexitätsgründen nicht möglich. Auch die im Laufe des Kita-Jahres neu aufgenommenen Kinder wurden nicht berücksichtigt. Mit dieser Vorlage passt sich die Planung an die Erfordernisse der Praxis an. Die Umsetzung einer inklusiven Planung wird vorbereitet. Zu 2)Die Kita-Planung ging bisher von einer Inanspruchnahme von 35 Prozent der unter 3-Jährigen aus. Eine Analyse der Wartelisten ergab, dass nicht 35 Prozent (= 388) -2- der zurzeit 1.110 unter 3-Jährigen, sondern etwa 45 Prozent (= 500) einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege beanspruchen. Bei zurzeit 346 U3-Plätzen (231 Kita; 115 Tagespflege) fehlen somit 102 U3-Kita-Plätze und 52 Kindertagespflegeplätze. Da der Rat nur insgesamt 250 U3-Kita-Plätzen zugestimmt hat, erhöht sich die Zahl der Tagespflegeplätze auf 250. Die folgenden Tabelle verdeutlicht den o. a. Sachverhalt. Tabelle 2 Ausbauplanung aufgrund veränderte Zielquoten Kita KTP Ges. Zielquote in % Erford erlich e Plätze verwi rktlicht 30,0 15,0 45,0 333 167 500 231 115 346 Fehlende Fehlende Plätze Plätze mit ohne Platzlimiti Platzlimit erung ierung 102 19 52 135 154 154 Plätze ges. mit Platzlimi tierung 250 250 500 Quelle: JHP 2015 Gründe für die 45-Prozent-Versorgungsquote im U3-Bereich Gemäß Vorlage V 487/2014 (JHA vom 19.11.2014) gab es am 30.10.2014 im Ü3Bereich 16 und im U3-Bereich drei Überbelegungen. Die Warteliste in den städtischen Einrichtungen wies für den 31.12.2014 insgesamt 52 Plätze im Ü3Bereich und 53 Plätze im U3-Bereich aus. Eine weitere Abfrage in allen 27 Kindertageseinrichtungen ergab eine Warteliste für den 01.08.2015 in Höhe von 122 Plätzen bei den über 3-Jährigen und 142 Plätzen bei den unter 3-Jährigen. Bei den über 3-Jährigen auf den Wartelisten handelt es sich um im Laufe des KitaJahres 3 Jahre alt werdenden Kinder. Sie zählen in der Jugendhilfeplanung zu den U3-Kindern, wenn ihr Geburtstag nach dem 30.10. des Jahres liegt. Alle anderen Ü3-Kinder sind bereits rechnerisch erfasst. Überbelegungen, unterjährige Aufnahme von 3-Jährigen aus Wartelisten sowie die aufgeführten Abfrageergebnisse weisen auf einen stärkeren Bedarfsdruck hin. Die Ergebnisse in der Jugendhilfeplanung lassen für den Ü3-Bereich bis auf den Bezirk Kierdorf / Köttingen keinen Handlungsbedarf erkennen. Obgleich bisher die avisierte 35-Prozent-Versorgung im U3-Bereich nicht umgesetzt wurde, ist ab dem 01.08.2015 planerisch von einer 45-Prozent-Versorgungsquote auszugehen. Zu 3.Im Folgenden wird eine Prioritätenliste vorgestellt, die nur Maßnahmen im U3Bereich umfasst. Sie wurde aus einer Kombination von Versorgungsquote, Bedarfsdruck (Warteliste / Überbelegung) und Umsetzbarkeit gebildet. Diese Prioritätenliste kann für die zu erstellende Umsetzungsplanung genutzt werden. -3- Tabelle 3 Prioritätenliste: U3-Versorgungsquote und Bedarfsdruck (Warteliste) Priori tät 1 2 3 4 5 U3-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar Kierdorf / Köttingen Borr / Erp / Friesheim / Niederberg Dirmerzheim / Gymnich Ahrem / Herrig / Lechenich Versorgungsquote 76,5 % 68,2 % 62,7 % 51,0 % 76,0 % Bedarfsdr uck Sehr hoch Erhöht Sehr hoch Hoch Erhöht Umsetzbarkeit 2015 2015 2016 2016 2017 Quelle: JHP 2014 Anmerkung: Die Versorgungsquote bezieht sich auf die Zielquote von 45 Prozent. Wenn 45 Prozent der unter 3-Jährigen einen Platz haben, beträgt die Versorgungsquote 100 Prozent. In der Anlage wird die örtliche, bezirkliche und gesamtstädtische Versorgungssituation detailliert beschrieben. Die Notgruppe in Dirmerzheim, die zurzeit noch fehlende Ü3Plätze in Gymnich, Kierdorf und Lechenich kompensiert, kann ab dem Kita-Jahr 2016/17 nicht mehr weitergeführt werden. Die Folgen der Schließung werden in den jeweiligen Datenblättern erörtert. In einem nächsten Schritt muss die Jugendhilfeplanung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention qualifiziert und vernetzt werden (Inklusion). Damit alle Kinder alle Kitas besuchen können, muss eine bedarfsorientierte Versorgung von Kindern im Jahresverlauf planbar und anpassungsfähig sein. In Vertretung (Lüngen) -4-