Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
04.02.2015
Erstellt
12.01.15, 18:47
Aktualisiert
12.01.15, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur V 561/2015
51 JHP
Stand: 07.01.2015
Gesamtstädtische Versorgungssituation für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im
Kita-Jahr 2015/16
Allgemeine Lesehinweise:
- Für Erftstadt-Gesamt, für jeden Kita-Bezirk und für jeden Stadtteil wird eine gesonderte Planung mit dem Bestand an Plätzen und Einrichtungen, der Beschreibung der Nachfragesituation und der Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2017 vorgestellt.
- Die Berechnungen basieren auf den Jahrgangszahlen der KDVZ (Abruf: 15.10.2014). Ab dem
Jahr 2014 werden Prognosen verwendet, die mit Hilfe folgender Kriterien aufgestellt wurden:
o IT-NRW-Prognose aus dem Jahr 2008
o Erkenntnisse aus Bautätigkeit / Ausweisung von Baugebieten
o Bildung von Durchschnittsjahrgangszahlen unter Berücksichtigung von tendenziellen Entwicklungen
- Alle Prognosen sind `Wenn-Dann-Aussagen´.
- Die Zielquote von 100 Prozent für die 3- bis 6-Jährigen berücksichtigt folgende Faktoren hinsichtlich einer optimalen Berechnung der Nachfrager/innen:
o Wegen der Schulrechtsreform werden vom ältesten Jahrgang 2 Monate abgezogen.
Diese Kinder sind schon schulpflichtig.
o Zum jüngsten Jahrgang werden aus dem U3-Bereich 3 Monate addiert, da diese in
Auslegung der KiBiz-Finanzierung als 3-Jährige gelten.
- Die angenommene Gesamtbedarfsquote für die Versorgung der unter 3-Jährigen betrug in
Anlehnung an die Landesquote 35 Prozent. Aufgrund des nachgewiesenen höheren Bedarfsdrucks in Erftstadt wird diese Quote am 01.08.2015 auf 45 Prozent gesetzt. Von der ebenfalls
an die Landesvorgabe angelehnten Regelung der Versorgung von 2/3 der Platzsuchenden in
der Kita und 1/3 in der Tagespflege wird in Erftstadt kein Gebrauch gemacht.
- Die noch nicht versorgten Kinder, die im Laufe des Kita-Jahres 3 Jahre alt werden und einen
Platz beanspruchen, wurden bisher rechentechnisch nicht berücksichtigt. Nunmehr fließt
dieser Personenkreis in die Berechnungen der U3 ein (45 statt 35 % Inanspruchnahme). Die
u.a. Abbildung stellt den Zusammenhang dar.
- Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende U3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen
wurde vom Rat auf 250 (bzw. 240) begrenzt (In Friesheim sollen bei Bedarf noch 10 Plätze
geschaffen werden).1 Ein darüber hinaus gehender Bedarf soll durch Kindertagespflege erfüllt werden. Deshalb ist, wie oben dargestellt, die Regelung 1/3 zu 2/3 obsolet.
- Der Bedarf für die Kindertagespflege errechnet sich demzufolge wie folgt: 45 Prozent der unter 3-Jährigen minus 250 = Anzahl der Plätze in Kindertagespflege
1
Aus dem Ausbauprogramm 2015 – 2018 stehen zusätzlich 305.400 € für die weitere Schaffung von U3-Plätzen
bereit.
1
-
Unberücksichtigt bleibt die inklusive Versorgung. Nachrichtlich ist die Zahl der zu erwartenden behinderten Kinder detailgenau in Dezimalzahlen aufgeführt. Es erfolgt eine Verrechnung mit den bisher vorhandenen inklusiven Plätzen.
Abbildung 1
Datengrundlagen für die Berechnung des Inanspruchnahme von unter und über 3Jährigen (nicht maßstäblich)
Quelle: JHP 2014
Lesehinweise zur den Datenblättern:
- Aus den folgenden Datenblättern sind Geburten, Einrichtungen und Plätze je Stadtteil und
Kita-Bezirk sowie die generelle und inklusive Versorgungssituation im U3- und Ü3-Bereich auf
einen Blick erkennbar.
- Der Bedarf in der Kindertagespflege wird je Stadtteil und Bezirk ausgewiesen. Auf Ebene von
Erftstadt-Gesamt erfolgt die Berechnung der Versorgungsquote.
- Der grau hinterlegte obere Teil enthält die Planung für die 3- bis 6-jährigen Kinder. Der nicht
hinterlegte untere Teil enthält die Planung für die unter 3-Jährigen.
- In den Gruppen I werden U3-Kinder (2-Jährige) und Ü3-Kinder betreut. Informationen zu diesem Gruppentyp erstrecken sich über den hinterlegten und nicht hinterlegten Teil des Datenblatts. Sie müssen also vertikal gelesen werden.
- Die erste Spalte enthält demografische Daten der KDVZ und Prognosen des Umwelt- und
Planungsamtes.
- Spalte 2 enthält zu Kita-Jahrgängen zusammen gefasste Bedarfszahlen in aggregierter Form.
- In der 3. Spalte sind die Einrichtungen und in der 4. Spalte die Gruppentypen und Buchungsformen aufgeführt. Aus der letzten Spalte können Informationen zur Versorgungslage des
Stadtteils, Kita-Bezirks oder von Erftstadt-Gesamt entnommen werden.
- Das Datenblatt zu Erftstadt-Gesamt enthält Informationen zur Versorgungssituation in der
Kindertagespflege.
2
Erftstadtebene
Durch die Sicht auf die Gesamtversorgung (Erftstadt-Gesamt) ist ein schneller Überblick möglich.
Mittelfristig können so Über- oder Unterkapazitäten verhindert werden. Das Ziel einer wohnortnahen Versorgung in den einzelnen Stadtteilen bzw. Kita-Bezirken wird hierdurch jedoch in Einzelfällen
beeinträchtigt, da die Übersicht hierzu keine Informationen bereitstellt.
Im Ü3-Bereich sind im Jahr 2015 insgesamt 45 und im Jahr 2017 insgesamt 77 Plätze rechnerisch zu
viel. Die Quoten steigen demzufolge von 103,8 auf 106,8 Prozent. Die Plätze können für 3 Jahre alt
werdende Kinder genutzt werden.
Die Ü3-Versorgungsquote für Erftstadt-Gesamt sinkt bei Wegfall der Dirmerzheimer Notgruppe für
Kinder aus Gymnich, Lechenich und Kierdorf im Jahr 2016 von 106,0 % auf 103,8 % bzw. im Jahr 2017
von 106,8 % auf 104,6 %. Demnach zeigt der Wegfall der Gruppe auf Erftstadtebene rechnerisch keine Auswirkungen.
Die U3-Quote von 45 Prozent, davon 2/3 in Kitas, wird nicht erreicht. Zurzeit gibt es 231 U3-Plätze.
Weitere 10 Plätze sind in Liblar geplant. Auch dann ist das Versorgungsziel von 348 bzw. 357 Plätzen
nicht erreicht. Eine Kompensation über die Kindertagespflege erfordert neben den jetzt benötigten
59 bis 67 neuen Plätzen, ungefähr 75 weitere U3-Plätze, um die 45-Prozentquote zu erreichen.
Die Bedarfsdeckung für die Inklusion im Ü3-Bereich beträgt zwischen 61,4 und 63,2 Prozent. Um die
Zielquote von 4,5 Prozent der unter 6-Jährigen zu erreichen, sind weitere 20 Plätze notwendig. Der
o.a. Platzüberhang im Ü3-Bereich kann hierzu zukünftig genutzt werden.
3
Bezirksebene
Durch die Bildung von Kita-Bezirken können Platzüberhänge und -defizite in nahegelegenen Stadtteilen ausgeglichen werden. Der Weg zur Kita im nächsten Stadtteil kann zugemutet werden. Folgende
Bezirksaufteilung bietet sich an:
-
Ahrem / Herrig / Lechenich
Blessem / Bliesheim / Liblar
Borr / Erp / Friesheim / Niederberg
Dirmerzheim / Gymnich
Kierdorf / Köttingen
Die Zuschneidung der Bezirke richtet sich nach organisatorischen, ökonomischen und historischen
Gesichtspunkten.
Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich
Im Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich sind rechnerisch ausreichend Plätze im Ü3-Bereich vorhanden.
Die Versorgung im U3-Bereich muss beobachtet werden, da 20 Plätze fehlen. Es sind aber in Zukunft
auch inklusive Plätze im Ü3- und U3-Bereich notwendig. Ggf. können sie aus Ü3-Plätzen umgewandelt werden. Die Notgruppe in Dirmerzheim ist aus Bezirkssicht bis 2016 weiterhin erforderlich. Die
Ü3-Versorgungsquote im Bezirk sinkt bei Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim im Jahr 2016 von
100,4 % auf 96,8 %. Im Jahr 2017 wäre eine Schließung verkraftbar (von 104,4 % auf 100,7 %).
Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar
Im Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar sind rechnerisch ausreichend Plätze im Ü3-Bereich vorhanden.
Im U3-Bereich fehlen 30 bzw. 40 Plätze. 10 U3-Plätze werden in einem Waldkindergarten neu geschaffen. In Zukunft fehlen ebenfalls inklusive Plätze im Ü3- und U3-Bereich. Ggf. können sie aus Ü3Plätzen umgewandelt werden.
4
Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg
Im Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg sind rechnerisch ausreichend Plätze im Ü3-Bereich
vorhanden. Im U3-Bereich fehlen ca. 15 Plätze. In Zukunft fehlen inklusive Plätze im U3-Bereich, die
aus dem inklusiven Ü3-Bereich umgewandelt werden können. Hier werden behinderte Kinder aus
anderen Stadtteilen mitversorgt.
5
Bezirk Dirmerzheim / Gymnich
Im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich fehlen rechnerisch fünf Plätze im Ü3-Bereich. Der Bedarf muss hier
beobachtet werden. Im U3-Bereich werden ca. 28 Plätze benötigt. In Zukunft fehlen inklusive Plätze
im U3- und Ü3-Bereich. Die Weiterführung der Notgruppe zur Deckung des Defizits im Bezirk ist weiter erforderlich. Die Ü3-Versorgungsquote im Bezirk sinkt bei Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim
im Jahr 2016 von 98,2 % auf 92,4 % bzw. im Jahr 2017 von 96,7 % auf 90,9 %.
Bezirk Kierdorf / Köttingen
Im Bezirk Kierdorf / Köttingen fehlen rechnerisch zwischen 19 (2015) bis 7 (2017) Plätze im Ü3Bereich. Im U3-Bereich sind mittelfristig 14 bis 11 Plätze notwendig. In Zukunft fehlen ebenso inklusive Plätze im U3- und Ü3-Bereich. Die Notgruppe in Dirmerzheim wird derzeit von 5 Kindern aus Kierdorf genutzt und ist weiter erforderlich. Die Ü3-Versorgungsquote im Bezirk sinkt bei Wegfall der
Notgruppe im Jahr 2016 von 92,0 % auf 88,9 % bzw. im Jahr 2017 von 95,5 % auf 92,2 %.
6
Stadtteilebene
Durch die Abbildung des Bedarfs auf Stadtteilebene wird die Wohnortnähe der Versorgung überprüft. Besteht ein wohnortnahes Angebot, wirkt sich dies positiv auf die Inanspruchnahme aus. Ziel
einer bedarfsgerechten Planung ist deshalb eine wohnortnahe Versorgung.
Ahrem
Ahrem gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Nicht versorgte Ü3- und U3-Kinder müssen im Bezirk betreut werden. Dies gilt auch für die Inklusion.
Blessem
Blessem gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Nichtversorgte Ü3- und U3-Kinder müssen im Bezirk betreut werden. Dies gilt auch für die Inklusion.
7
Bliesheim
Bliesheim gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Ü3-Überversorgung reduziert die
Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Im U3-Bereich besteht 2017 ein Handlungsbedarf. Mittelfristig soll auch ein neues Baugebiet entstehen. Für die Inklusion kann dieser Platzüberhang ebenfalls
genutzt werden.
Borr
Borr gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Die Überversorgung reduziert die
Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Für die Inklusion kann dieser Platzüberhang ebenfalls genutzt werden.
8
Dirmerzheim
Dirmerzheim gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Nichtversorgte Ü3- und U3-Kinder
müssen im Bezirk betreut werden. Dies gilt auch für die Inklusion. Hinsichtlich der Notgruppe für
Kinder aus Kierdorf, Gymnich und Lechenich wird auf die betreffenden Datenblätter verwiesen.
Erp
Erp gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Nichtversorgte Ü3- und U3-Kinder
müssen im Bezirk betreut werden. Dies gilt auch für die Inklusion.
9
Friesheim
Friesheim gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Die Überversorgung im Ü3Bereich und im inklusiven Bereich reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Durch Umwandlungen sind zusätzlich U3-Plätze möglich.
Gymnich
Gymnich gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Die Überversorgung im Ü3-Bereich reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. 10 Kinder aus Gymnich werden in Dirmerzheim
betreut (Notgruppe). Diese Gruppe ist weiterhin notwendig, vor allem dann, wenn mehr inklusive
Angebote notwendig werden. Die Ü3-Versorgungsquote sinkt bei Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim im Jahr 2016 von 102,8 % auf 94,6 % bzw. im Jahr 2017 von 97,8 % auf 90,1 %. Handlungsbedarf
besteht hinsichtlich der U3-Versorgung. Auch auf Bezirksebene kann das Manko nicht ausgeglichen
werden.
10
Herrig
Herrig gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Durch Umwandlungen ist die Schaffung von inklusiven Plätzen
möglich.
Kierdorf
Kierdorf gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Nichtversorgte Ü3- und U3-Kinder müssen im
Bezirk betreut werden. Dies gilt auch für die Inklusion. Eine Notgruppe für Kinder aus Kierdorf wurde
in Dirmerzheim eingerichtet. Dieses Angebot nutzen aber nur 5 Kinder. Die Ü3-Versorgungsquote
sinkt bei Wegfall der Notgruppe in Dirmerzheim im Jahr 2016 von 74,9 % auf 68,6 % bzw. im Jahr
2017 von 79,0 % auf 72,3 %. Mittelfristig sollte ein wohnortnahes Angebot geschaffen werden.
11
Köttingen
Köttingen gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Die Überversorgung im Ü3-Bereich reduziert
die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Für die Inklusion kann dieser geringe Platzüberhang
ebenfalls genutzt werden.
Lechenich
Lechenich gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Im Ü3-Bereich und bzgl. der Inklusion
besteht kein Handlungsbedarf. U3-Kinder müssen im Bezirk betreut werden. 10 Kinder aus Lechenich
besuchen die Notgruppe in Dirmerzheim. Die Ü3-Versorgungsquote sinkt bei Wegfall der Notgruppe
in Dirmerzheim im Jahr 2016 von 98,2 % auf 94,0 % bzw. im Jahr 2017 von 99,9 % auf 95,6 %. Mittelfristig würde dann ein neuer Bedarf entstehen.
12
Liblar
Liblar gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Überversorgung im Ü3-Bereich reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. U3-Kinder müssen im Bezirk betreut werden. Dies
gilt auch für die Inklusion. Zwei neue geplante Waldkindergartengruppen verringern das Defizit im
U3-Bereich. Spätere Umwandlungen werden erleichtert.
Niederberg
Niederberg gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Der Stadtteil hat keine eigene
Kita-Versorgung. Nichtversorgte Ü3- und U3-Kinder müssen im Bezirk betreut werden. Dies gilt auch
für die Inklusion.
13