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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 554/2014 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 10.12.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 28.01.2015 vorberatend Jugendhilfeausschuss 04.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, die bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Schulsozialarbeit anteilig für drei weitere Jahre (von 2015 bis 2017) weiter zu finanzieren. Die gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit: (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Eine Auflistung darüber, wie im Kreis die Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der Bildungs- und Teilhabepaketmittel fortgesetzt wurde, findet sich in der Anlage. Auf der Basis des Gesamtmittelabfluss in 2013 wird der Erftkreis, nach Abzug des kommunalen Anteils, 1.040.240,42 € erhalten. Der Kreis ist von Seiten der kommunalen Jugendamtsleitungen angeschrieben worden, wie die Mittel und in welcher Größenordnung verteilt werden sollen. Dazu liegt noch keine Rückmeldung vor. Die Kommunen sollen einen Eigenanteil leisten, der sich an den Modalitäten der Städtebauförderung orientiert und damit die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt. Die Personalaufwendungen betragen für eine Vollzeitstelle S 11 ca. 51.000 €, bei einem 40 % Eigenanteil 20.400 €. In Vertretung (Lüngen) -2-