Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 554/2014
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 10.12.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
19.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
28.01.2015
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
04.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
vorberatend
Rat
17.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Prüfung zur Neueinstellung von Schulsozialarbeitern in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, die bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket
finanzierte Schulsozialarbeit anteilig für drei weitere Jahre (von 2015 bis 2017) weiter zu
finanzieren.
Die gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit:
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im
Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Eine Auflistung darüber, wie im Kreis die Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der Bildungs- und
Teilhabepaketmittel fortgesetzt wurde, findet sich in der Anlage.
Auf der Basis des Gesamtmittelabfluss in 2013 wird der Erftkreis, nach Abzug des kommunalen
Anteils, 1.040.240,42 € erhalten. Der Kreis ist von Seiten der kommunalen Jugendamtsleitungen
angeschrieben worden, wie die Mittel und in welcher Größenordnung verteilt werden sollen. Dazu
liegt noch keine Rückmeldung vor.
Die Kommunen sollen einen Eigenanteil leisten, der sich an den Modalitäten der
Städtebauförderung orientiert und damit die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen
berücksichtigt.
Die Personalaufwendungen betragen für eine Vollzeitstelle S 11 ca. 51.000 €, bei einem 40 %
Eigenanteil 20.400 €.
In Vertretung
(Lüngen)
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