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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7203/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 28.10.2008 Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2009 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2009 bereinigt um die Abwicklung eines Überschusses aus 2007 1.790.100 €. Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 betragen die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung bereinigt um die Veranschlagung eines Überschusses aus 2006 1.933.200 €. Dies bedeutet eine Kostensenkung von 7,40 %. Für das Haushaltsjahr 2007 wurde die Rückerstattung einer Unternehmerentschädigung in Höhe von 22.954,45 € vorgenommen. Diese Erstattung wurde entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW in die Kalkulation 2009 eingestellt. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009: Behälter: 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 1 x 70 l Sack 2008 2009 je Leerung in € 7,47 7,27 11,21 10,91 22,42 21,82 71,92 69,99 102,75 99,99 6,54 6,36 Die Restmüllgebühr im Jahr 2009 sinkt im Vergleich zum laufenden Jahr um 2,68 %, trotz einer eingeplanten Steigerung der Gesamt-Kreisgebühren um 3,45 % bezogen auf das Bedburger Abfallaufkommen (s. auch „Rückblick“, Anlage 2). Das „tatsächliche“ Jahresliteraufkommen ist von 17.864.840 l auf 17.962.180 gestiegen; dies entspricht einer Steigerung von 0,54 %. Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2009 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie folgt: BehälterGebühr bei 12 Entleerungshäufig- Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2008 größe Pflichtleerungen keit je Behälterart im Jahr 2009 16 (in 2008: 14) 116,32 € 104,58 € 80 l 87,24 € 18 (in 2008: 16) 196,38 € 179,36 € 120 l 130,92 € 20 (in 2008: 18) 436,40 € 403,56 € 240 l 261,84 € 27 (in 2008: 25) 1.889,73 € 1.798,00 € 770 l 839,88 € 32 (in 2008: 33) 3.199,68 € 3.390,75 € 1.100 l 1.199,88 € Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4 zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2009 in folgender Höhe zu gewähren: Beschlussvorlage WP7-203/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Abschlag 2009 12,00 € 17,00 € 33,00 € 106,00 € 151,00 € Abschlag 2008 17,00 € 24,00 € 45,00 € 145,00 € 206,00 € Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2009 für jede weitere Biotonne eine Gebühr von 58,55 € (in 2008: 70,50 €) zu zahlen. Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 100,79 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 13.10.2008 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-203/2008 Seite 3