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Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
27.01.10, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010) Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - / Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 27.01.2010 Vorlagen-Nr.: 6/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 02.02.2010 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 80 Abs. 2 GO NRW wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das HJ 2010 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 27.255.117 €, 30.065.807 €, - 2.810.690 €. 25.570.243 €, 26.579.643 €, 2.317.217 €, 3.083.927 €. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, werden in Höhe von 80.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern haben sich gegenüber dem HJ 2009 nicht geändert und betragen für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. Der Fehlbedarf des HJ 2010 kann aus der Ausgleichsrücklage abgedeckt werden, die zum 31.12.2010 nur noch einen Restbetrag von rd. 72.000 € ausweist. Hierzu wird auf die Ausführungen zur Entwicklung des Eigenkapitals auf Seite 236 des Haushaltsplanes verwiesen. Damit wäre der Haushalt 2010 nicht genehmigungspflichtig und braucht nur vorgelegt zu werden. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass der Kreis Düren noch keine Aussagen zur Höhe der Kreisumlage/Jugendamtsumlage gemacht hat. Im Haushaltsentwurf 2010 wurde ein Umlagesatz von 39,15 Punkten (+ 1,65 Punkte gegenüber 2009) eingeplant, der der Finanzplanung des KreisDoppelhaushalts 2008/2009 für das HJ 2010 entspricht. Sollte der Kreis Düren die Umlage darüber hinaus erhöhen, würde jeder Punkt der Kreisumlage zu Mehraufwendungen von rd. 168.000 € führen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: „Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-