Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
27.01.10, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - / Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 27.01.2010
Vorlagen-Nr.: 6/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
02.02.2010
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2010
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 80 Abs. 2 GO NRW wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2010 dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das HJ 2010 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
27.255.117 €,
30.065.807 €,
- 2.810.690 €.
25.570.243 €,
26.579.643 €,
2.317.217 €,
3.083.927 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von
Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren
erforderlich sind, werden in Höhe von 80.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern haben sich gegenüber dem HJ 2009 nicht geändert und
betragen für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die
Gewerbesteuer: 426 v.H.
Der Fehlbedarf des HJ 2010 kann aus der Ausgleichsrücklage abgedeckt werden, die zum
31.12.2010 nur noch einen Restbetrag von rd. 72.000 € ausweist. Hierzu wird auf die
Ausführungen zur Entwicklung des Eigenkapitals auf Seite 236 des Haushaltsplanes verwiesen.
Damit wäre der Haushalt 2010 nicht genehmigungspflichtig und braucht nur vorgelegt zu werden.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass der Kreis Düren noch keine Aussagen zur Höhe der
Kreisumlage/Jugendamtsumlage gemacht hat. Im Haushaltsentwurf 2010 wurde ein Umlagesatz
von 39,15 Punkten (+ 1,65 Punkte gegenüber 2009) eingeplant, der der Finanzplanung des KreisDoppelhaushalts 2008/2009 für das HJ 2010 entspricht. Sollte der Kreis Düren die Umlage
darüber hinaus erhöhen, würde jeder Punkt der Kreisumlage zu Mehraufwendungen von rd.
168.000 € führen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-