Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Lüftungsanlage Hallenbad Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Lüftungsanlage
Hallenbad Liblar) Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Lüftungsanlage
Hallenbad Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 93/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 09.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 05.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Lüftungsanlage Hallenbad Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 20.000,€ jährlich ab 2020 bis 2035 X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Sanierung der Lüftungsanlage im Hallenbad Liblar werden zusätzlich 100.000,- Euro für das Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. Demnach ändert sich der Vermögensplan auf der Ausgaben bzw. Einnahmenseite von 545.559,- Euro auf 645.559,- Euro. Begründung: Die Betriebsleitung hat vor rd. 10 Jahren damit begonnen, die Sanierung von unwirtschaftlichen (besonders reparaturanfälligen) bzw. abgängigen Anlagen vorzunehmen. Dabei lag der Fokus darauf, dass sich Investitionen möglichst innerhalb von fünf Jahren rechnen sollten, um den Haushalt der Stadt nicht indirekt über den Verlustausgleich für die Bäder zusätzlich zu belasten. In den Erläuterungen zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen beschrieben. Sicherheitsrelevante Investitionen wurden dabei in enger Abstimmung mit z.B. dem TÜV oder Sachverständigen so lange geschoben, wie dies vertretbar war. Über die Jahre konnten so z.B. die Überlaufrinne instand gesetzt, der Hubboden erneuert oder die Warmwasseraufbereitung erneuert werden. Letztlich belasteten die Investitionen in den Bädern den Haushalt der Stadt nach fünf Jahren über deren Finanzierung sowie über die Abschreibung. Da die Stadtwerke jedoch über überwiegend ausgeglichene Konten im Verbund verfügen, sind vielfach wenige bzw. nur geringe Zinsen auf die Bäder entfallen. Aktuell haben diese keine Kredite abzuzahlen und werden nur anteilig belastet. (2013 fielen rd. 2500,- Euro für Zinsen an) Die Kosten für die Sanierung der Lüftungsanlage im Hallenbad wurden im Wirtschaftsplan 2015 mit rd. 90.000 Euro veranschlagt. Die Veranschlagung erfolgte dabei aufgrund einer Schätzung. Zur Bestimmung des tatsächlichen Kostenumfang der Sanierung waren ingenieurtechnische Untersuchung erforderlich, welche erst in der letzten Betriebsausschusssitzung an ein Fachbüro vergeben wurde. Bei den näheren Untersuchungen hat sich nunmehr herausgestellt, dass ein Totalausfall der Lüftungsanlage nicht mehr auszuschließen ist. Die für eine Instandsetzung erforderlichen Ersatzteile gibt es in dieser Form allerdings nicht mehr, so dass das Bad aus Sicherheitsgründen im Falle einer derartigen Störung geschlossen werden müsste. Die Schließung würde sich gewiss über einen Zeitraum von vier Monaten erstrecken, da eben erhebliche nicht planbare Umbauten erforderlich würden. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Betriebsleitung stets bemüht ist, die Kosten im Blick zu halten und nur dort zu investieren, wo es unbedingt erforderlich ist. Auch wenn künftig kleinere „Havarien“ (wie z.B. die defekte Grundleitung unter dem Springerbecken) bei einem fast 40 Jahre alten Bad nicht auszuschließen sind, so zeigt der Rückgang von Instandsetzungsaufwendungen, dass die sukzessive Erneuerung sich auch durchaus bei den laufenden Kosten positiv bemerkbar macht. Die Betriebsleitung empfiehlt daher, die erforderlichen Mittel zur Erneuerung der Lüftungsanlage im Wirtschaftsplan 2015 zusätzlich bereitzustellen und wie ursprünglich geplant fortzufahren. Ein Austausch der Anlage ist in den Sommerferien 2015 vorgesehen, so dass der Badebetrieb während der Saison zunächst planmäßig weiter gehen könnte. In Vertretung (Hallstein) -2-