Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 104/2015
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.02.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
19.02.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
03.03.2015
Bemerkungen
vorberatend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete
Gebiet
eine
Flächennutzungsplan-Änderung
aufzustellen.
Die
Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014,
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB im
Rahmen einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Begründung:
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Grundlage für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165,
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, geschaffen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 165 sieht aus städtebaulichen Gründen, u.a. zur Arrondierung des
Ortsteils Bliesheim, eine Wohnbebauung bis an den bestehenden Wirtschaftsweg vor. Diese
Wohnbauflächen überlagern einen Teilbereich, der bisher im wirksamen Flächennutzungsplan als
Fläche zum Ausgleich, Zweckbindung: Grünfläche sowie Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist.
Daher ist planungsrechtlich eine Flächennutzungsplan-Änderung, mit der die bisherigen
„Ausgleichsflächen“ in Wohnbaufläche geändert werden, erforderlich. Durch die Änderung liegt
der Saldo an Wohnbaufläche im Verhältnis zur Ausweisung des bestehenden
Flächennutzungsplanes bei ca. 0,8 ha.
Diese Überschreitung wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen - nördlich an den
Wirtschaftsweg und südöstlich an das Baugebiet angrenzend - kompensiert.
Die vorliegende Planung ist mit der zuständigen Bezirksregierung Köln bereits grundsätzlich
abgestimmt.
Im nächsten Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung in der Stadtverwaltung durchgeführt werden. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird
parallel eingeleitet.
In Vertretung
(Hallstein)
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