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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 104/2015 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.02.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 19.02.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 03.03.2015 Bemerkungen vorberatend Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 014, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB im Rahmen einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Begründung: Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 165 sieht aus städtebaulichen Gründen, u.a. zur Arrondierung des Ortsteils Bliesheim, eine Wohnbebauung bis an den bestehenden Wirtschaftsweg vor. Diese Wohnbauflächen überlagern einen Teilbereich, der bisher im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche zum Ausgleich, Zweckbindung: Grünfläche sowie Fläche für Landwirtschaft dargestellt ist. Daher ist planungsrechtlich eine Flächennutzungsplan-Änderung, mit der die bisherigen „Ausgleichsflächen“ in Wohnbaufläche geändert werden, erforderlich. Durch die Änderung liegt der Saldo an Wohnbaufläche im Verhältnis zur Ausweisung des bestehenden Flächennutzungsplanes bei ca. 0,8 ha. Diese Überschreitung wird durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen - nördlich an den Wirtschaftsweg und südöstlich an das Baugebiet angrenzend - kompensiert. Die vorliegende Planung ist mit der zuständigen Bezirksregierung Köln bereits grundsätzlich abgestimmt. Im nächsten Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung in der Stadtverwaltung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird parallel eingeleitet. In Vertretung (Hallstein) -2-