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Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
30.10.14, 12:07
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2015) Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 426/2014 Az.: 6713 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 06.10.2014 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 28.10.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Termin 12.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 02.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.729.000,00 0,00 Folgekosten in €: 5.190.000,00 Kostenträger: Eigenbetrieb Strassen Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Sachkonto: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 und Folgejahre (in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer: 15,20, oder 25 Jahre) Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 5.190.000,00 5.190.000,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Straßen vorgesehenen Maßnahmen an Sportstätten werden zur Kenntnis genommen und unter Vorbehalt der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2015 ebenfalls genehmigt. Begründung: Die Mittel für Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen an städtischen Sportplätzen werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen veranschlagt. Aufgrund regelmäßiger Platzkontrollen und verschiedener Gespräche mit den Nutzern der städtischen Sportplätze wird eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Sportplätze erstellt. Eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen ist beigefügt. Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt, nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Straßen sowie durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -2-