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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Übergangsheimen und Obdachloseunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
12.01.15, 18:47
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 422/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 12.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 13.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 04.12.2014 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 24.02.2015 beschließend Betrifft: Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Übergangsheimen und Obdachloseunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 191.125,- € Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungsund Baumaßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015 auch zu realisieren. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -2-