Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 81/2015
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 03.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
11.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Knips
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.03.2015
beschließend
17.03.2015
beschließend
Änderung der Hundesteuersatzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
60.000
Kostenträger:
Sachkonto:
160611 Steuern, allg.
Steuern
Zuweisungen und Umlagen
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015 werden die Hundesteuersätze rückwirkend zum
01.01.2015 erhöht.
Folgende Steuersätze erheben wir aktuell gemäß § 2 „Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt
vom 02.11.2010“
(1)
a)
b)
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen
gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird
zwei Hunde gehalten werden
80,00 Euro
90,00 Euro je Hund
c)
d)
e)
drei oder mehr Hunde gehalten werden
ein gefährlicher Hund gehalten wird
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden
110,00 Euro je Hund
500,00 Euro
650,00 Euro je Hund
Rückwirkend zum 01.01.2015 ändern wir die Steuersätze wie folgt:
a)
b)
c)
nur ein Hund gehalten wird
zwei Hunde gehalten werden
drei oder mehr Hunde gehalten werden
90,00 Euro
110,00 Euro je Hund
140,00 Euro je Hund
Im Zusammenhang mit einer geplanten Hundebestandsaufnahme wird mit einem Mehrertrag von
60.000 EUR gerechnet (siehe Anlage).
In Vertretung
(Knips)
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