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Beschlussvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Beschlussvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 81/2015 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 03.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Knips Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2015 beschließend 17.03.2015 beschließend Änderung der Hundesteuersatzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 60.000 Kostenträger: Sachkonto: 160611 Steuern, allg. Steuern Zuweisungen und Umlagen Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2015 werden die Hundesteuersätze rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht. Folgende Steuersätze erheben wir aktuell gemäß § 2 „Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt vom 02.11.2010“ (1) a) b) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird zwei Hunde gehalten werden 80,00 Euro 90,00 Euro je Hund c) d) e) drei oder mehr Hunde gehalten werden ein gefährlicher Hund gehalten wird zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 110,00 Euro je Hund 500,00 Euro 650,00 Euro je Hund Rückwirkend zum 01.01.2015 ändern wir die Steuersätze wie folgt: a) b) c) nur ein Hund gehalten wird zwei Hunde gehalten werden drei oder mehr Hunde gehalten werden 90,00 Euro 110,00 Euro je Hund 140,00 Euro je Hund Im Zusammenhang mit einer geplanten Hundebestandsaufnahme wird mit einem Mehrertrag von 60.000 EUR gerechnet (siehe Anlage). In Vertretung (Knips) -2-