Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 121/2015
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 20.02.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Termin
20.02.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
10.03.2015
vorberatend
17.03.2015
beschließend
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung der Rates und seiner Ausschüsse wird wie folgt
geändert:
.§ 2
Tagesordnung
(1)
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen,
die ihm in schriftlicher Form spätestens am 28. Tag vor dem Sitzungsbeginn von
mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion vorgelegt werden.
ptsatzung entsprechend.
(2)
Der Bürgermeister leitet die Anträge der Fraktionen und der Stadtverordneten unverzüglich dem oder den vorberatenden oder entscheidenden Ausschuss oder Aus-
schüssen zu. Die Anträge sind in die nächste Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen, wenn sie mindestens 28 Tage vor der Ausschusssitzung eingegangen sind.
Begründung:
Durch die nach dem Amtsantritt der Beigeordneten veränderten Abläufe innerhalb der Verwaltung
ist bei Beantwortung bzw. den Stellungnahmen zu Anträgen und Anregungen ein erhöhter
Zeitbedarf erforderlich.
Besonders die Einbindung des Kämmerers in alle Vorgänge einschl. der Eigenbetriebe, die
finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, bedingt einen verstärkten
Abstimmungsbedarf zwischen den Dezernaten.
Diese Abstimmungsprozesse zur sach- und fachgerechten Bearbeitung der Anträge und
Anregungen verursachen eine verlängerte Bearbeitungsdauer.
Zur Vermeidung der in letzter Zeit häufig erforderlichen Versendung von Sitzungsunterlagen im
Nachversand bzw. als Tischvorlage schlage ich vor, die Antragsfrist von bis 21 Tagen auf 28
Tagen herauf zu setzten.
So kann eine sach- und fachgerechte Beantwortung verbunden mit dem fristgerechten Versand an
die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse ermöglicht werden.
(Erner)
-2-