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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 121/2015 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 20.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 20.02.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 10.03.2015 vorberatend 17.03.2015 beschließend Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung der Rates und seiner Ausschüsse wird wie folgt geändert: .§ 2 Tagesordnung (1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 28. Tag vor dem Sitzungsbeginn von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion vorgelegt werden. ptsatzung entsprechend. (2) Der Bürgermeister leitet die Anträge der Fraktionen und der Stadtverordneten unverzüglich dem oder den vorberatenden oder entscheidenden Ausschuss oder Aus- schüssen zu. Die Anträge sind in die nächste Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen, wenn sie mindestens 28 Tage vor der Ausschusssitzung eingegangen sind. Begründung: Durch die nach dem Amtsantritt der Beigeordneten veränderten Abläufe innerhalb der Verwaltung ist bei Beantwortung bzw. den Stellungnahmen zu Anträgen und Anregungen ein erhöhter Zeitbedarf erforderlich. Besonders die Einbindung des Kämmerers in alle Vorgänge einschl. der Eigenbetriebe, die finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, bedingt einen verstärkten Abstimmungsbedarf zwischen den Dezernaten. Diese Abstimmungsprozesse zur sach- und fachgerechten Bearbeitung der Anträge und Anregungen verursachen eine verlängerte Bearbeitungsdauer. Zur Vermeidung der in letzter Zeit häufig erforderlichen Versendung von Sitzungsunterlagen im Nachversand bzw. als Tischvorlage schlage ich vor, die Antragsfrist von bis 21 Tagen auf 28 Tagen herauf zu setzten. So kann eine sach- und fachgerechte Beantwortung verbunden mit dem fristgerechten Versand an die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse ermöglicht werden. (Erner) -2-