Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Kämmerer
gez. Böcking
Amtsleiter
Dezernat 4
Datum
19.09.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
01.10.2014
Datum Freigabe -100-
RPA
Ihre Anfrage vom 24.09.2014
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
F 406/2014
16.12.2014
Anfrage bzgl. Umfang der Eigenleistung des BC Bliesheim beim Bau des
Kunstrasenplatz und Auskunft über die vertraglichen Regelungen
Sehr geehrter Herr Bohlen,
im Vorfeld der Umbaumaßnahme „Bliesheimer Sportplatz“ habe ich den Vorstand des
BC Bliesheim in allen wichtigen Gesprächen mit einbezogen.
In einem ersten Umsetzungsvorschlag des Vereins vom 12.06.2013 wurden bereits
Eigenleistungen in Höhe von ca. 45.000 Euro in Aussicht gestellt.
Ebenso wurde im Antrag des BC Bliesheim B 38/2014 der Anteil der Eigenleistung mit 50.000
Euro angegeben.
Bei dem 3. Gesprächstermin am 30.06.14 mit dem beauftragten Planungsbüro, dem Verein und
der Verwaltung wurde über die Möglichkeiten diskutiert, in welcher Form der BC Bliesheim
Eigenleistungen erbringen könnte. Hierbei kam man gemeinsam überein, dass ein Einsatz
vereinseigener Kräfte während eines beschleunigten Bauablaufs eher hinderlich wären. Auch das
Fehlen von entsprechenden (optimal ausgerichteten) vereinseigenen Baumaschinen ist sicherlich
ein Problem.
Der Vorsitzende, Herr Jüssen, bekräftigte in diesem Gespräch, dass der Verein dennoch eine
Kostensenkung von ca. 45.000 Euro unterstützen möchte. Er erklärte sich daher bereit, die
kompletten Zaunkosten in vergleichbarer Höhe zu übernehmen.
Die erforderlichen Angebote möchte der Verein mit Unterstützung des Fachplaners einholen und
auch die Beauftragung in Eigenregie durchführen.
Eine entsprechende Aktennotiz zu diesem Gespräch wurde Herrn Jüssen und dem Planungsbüro
zugestellt. Herr Jüssen stimmte dieser Notiz bei einem Telefonat am 10.07.14 zu.
Gegenüber der Presse (Sonntagspost vom 19.07.2014) wurde seitens des Vereins noch einmal
öffentlich über eine Beteiligung des BC Bliesheim in Höhe von 50.000 Euro informiert.
Zu Ihren Fragen:
1. Eine vertragliche Vereinbarung in schriftlicher Form wurde über die v.g. Aktennotiz hinaus nicht
abgeschlossen.
2. Der Beginn der Maßnahme ist unabhängig davon inwieweit der Verein die Einzäunungskosten
übernimmt. Nach Möglichkeit sollen die Zaunarbeiten wie vorgesehen innerhalb des Terminplans
der
Gesamtbaumaßnahme
durchgeführt
werden.
Hierzu
werden
zeitnah
noch
Abstimmungsgespräche zwischen dem Planungsbüro und dem BC Bliesheim stattfinden.
Eine Inbetriebnahme des Sportplatzes wäre theoretisch auch ohne Zaunarbeiten möglich.
Von Nachteil wäre jedoch, dass ohne Ballfangzäune ein gleichzeitiger Spielbetrieb auf dem Hauptund dem Nebenplatz regulär nicht stattfinden kann. Außerdem entstehen bei einer Ausführung der
Zaunarbeiten nach der Inbetriebnahme des Sportplatzes Mehrkosten, infolge der dann nur noch
eingeschränkt zur Verfügung stehen Zufahrtsmöglichkeit. Auch das Pflaster im Bereich der
nachträglich zu erstellenden Zaunfundament müsste erneut aufgenommen und anschließend nach
der Errichtung der Zaunpfähle neu verlegt werden.
3. In den Kosten der Baumaßnahme in Höhe von 670.000 Euro sind alle Vor- und Nacharbeiten
enthalten.
Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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