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Anfrage (Anfrage bzgl. Umfang der Eigenleistung des BC Bliesheim beim Bau des Kunstrasenplatz und Auskunft über die vertraglichen Regelungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Kämmerer gez. Böcking Amtsleiter Dezernat 4 Datum 19.09.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM 01.10.2014 Datum Freigabe -100- RPA Ihre Anfrage vom 24.09.2014 Rat Betrifft: Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen F 406/2014 16.12.2014 Anfrage bzgl. Umfang der Eigenleistung des BC Bliesheim beim Bau des Kunstrasenplatz und Auskunft über die vertraglichen Regelungen Sehr geehrter Herr Bohlen, im Vorfeld der Umbaumaßnahme „Bliesheimer Sportplatz“ habe ich den Vorstand des BC Bliesheim in allen wichtigen Gesprächen mit einbezogen. In einem ersten Umsetzungsvorschlag des Vereins vom 12.06.2013 wurden bereits Eigenleistungen in Höhe von ca. 45.000 Euro in Aussicht gestellt. Ebenso wurde im Antrag des BC Bliesheim B 38/2014 der Anteil der Eigenleistung mit 50.000 Euro angegeben. Bei dem 3. Gesprächstermin am 30.06.14 mit dem beauftragten Planungsbüro, dem Verein und der Verwaltung wurde über die Möglichkeiten diskutiert, in welcher Form der BC Bliesheim Eigenleistungen erbringen könnte. Hierbei kam man gemeinsam überein, dass ein Einsatz vereinseigener Kräfte während eines beschleunigten Bauablaufs eher hinderlich wären. Auch das Fehlen von entsprechenden (optimal ausgerichteten) vereinseigenen Baumaschinen ist sicherlich ein Problem. Der Vorsitzende, Herr Jüssen, bekräftigte in diesem Gespräch, dass der Verein dennoch eine Kostensenkung von ca. 45.000 Euro unterstützen möchte. Er erklärte sich daher bereit, die kompletten Zaunkosten in vergleichbarer Höhe zu übernehmen. Die erforderlichen Angebote möchte der Verein mit Unterstützung des Fachplaners einholen und auch die Beauftragung in Eigenregie durchführen. Eine entsprechende Aktennotiz zu diesem Gespräch wurde Herrn Jüssen und dem Planungsbüro zugestellt. Herr Jüssen stimmte dieser Notiz bei einem Telefonat am 10.07.14 zu. Gegenüber der Presse (Sonntagspost vom 19.07.2014) wurde seitens des Vereins noch einmal öffentlich über eine Beteiligung des BC Bliesheim in Höhe von 50.000 Euro informiert. Zu Ihren Fragen: 1. Eine vertragliche Vereinbarung in schriftlicher Form wurde über die v.g. Aktennotiz hinaus nicht abgeschlossen. 2. Der Beginn der Maßnahme ist unabhängig davon inwieweit der Verein die Einzäunungskosten übernimmt. Nach Möglichkeit sollen die Zaunarbeiten wie vorgesehen innerhalb des Terminplans der Gesamtbaumaßnahme durchgeführt werden. Hierzu werden zeitnah noch Abstimmungsgespräche zwischen dem Planungsbüro und dem BC Bliesheim stattfinden. Eine Inbetriebnahme des Sportplatzes wäre theoretisch auch ohne Zaunarbeiten möglich. Von Nachteil wäre jedoch, dass ohne Ballfangzäune ein gleichzeitiger Spielbetrieb auf dem Hauptund dem Nebenplatz regulär nicht stattfinden kann. Außerdem entstehen bei einer Ausführung der Zaunarbeiten nach der Inbetriebnahme des Sportplatzes Mehrkosten, infolge der dann nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen Zufahrtsmöglichkeit. Auch das Pflaster im Bereich der nachträglich zu erstellenden Zaunfundament müsste erneut aufgenommen und anschließend nach der Errichtung der Zaunpfähle neu verlegt werden. 3. In den Kosten der Baumaßnahme in Höhe von 670.000 Euro sind alle Vor- und Nacharbeiten enthalten. Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-