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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2014 - 31.12.2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2014 - 31.12.2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 130/2015 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 26.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 26.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Knips Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2015 vorberatend 17.03.2015 beschließend Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2014 - 31.12.2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.424.429 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 160 611 010 und 030 215 002 5347000 bzw. 5422201 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 1.424.429 X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2014 – 31.12.2014 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2013/2014 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Kämmerer bzw. der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Knips)