Daten
Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 05.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 203/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH (SEG)
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat wählt und bestellt - vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages über die
Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates (Sitzungsvorlage 188/2014) - neben dem Bürgermeister
als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH wie folgt:
Mitglieder:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
4. _________________________
5. _________________________
6. _________________________
7. _________________________
8. _________________________
9. _________________________
Begründung:
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern.
Wird über die Amtsdauer nichts anderes bestimmt, so endet die Amtdauer der von der Stadt Jülich
entsandten Mitglieder nach der nächsten Kommunalwahl mit der Bestellung von neuen Mitgliedern.
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den genannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Für den Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH sind somit 9 weitere Vertreter vom Stadtart zu wählen und zu bestellen.
Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt:
„Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium
ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere
Nachfolger zu wählen sind. Schiedet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3
GO NRW durchzuführen, wenn sich Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen.
In den amtierenden Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH sind
nachfolgende Vertreter der Stadt Jülich entsandt:
Mitglied:
Persönliche Vertreterin bzw. persönlicher Vertreter:
Bürgermeister
Gussen, Erich
Sauer, Karl
Trzolek, Detlef
Hoven, Matthias
Gruben, Martina
Kolonko-Hinssen, Eva-Maria
Cremerius, Winfried (nicht stimmberechtigt)
Allgemeiner Vertreter
Friedrich, Egbert
Hüvelmann, Peter
Klems, Christian
Schaaf, Heinrich
Anhalt, Wolfgang
Laufs, Jürgen
Hilgers, Markus (nicht stimmberechtigt)
Vertreter des Beteiligungsmanagements
Sitzungsvorlage 203/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 203/2014
x
nein
nein
Seite 3