Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 01.06.2010
Vorlagen-Nr.: 50/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.06.2010
06.07.2010
Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil, zum
31.12.2010
I. Sach- und Rechtslage:
Seit dem 01.01.2005 werden die Aufgaben nach dem Soziagesetzbuch, 2. Teil, im Wege der
Option durch den Kreis Düren wahrgenommen. Dieser hat im Rahmen der Delegation die
passiven Aufgaben weitestgehend auf die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet übertragen.
Zum 31.12.2010 ist die Delegation nunmehr durch den Landrat des Kreises Düren
zurückgenommen worden mit der Folge, dass die Aufgaben ab dem 01.01.2010 nicht mehr durch
die Städte und Gemeinden, sondern unmittelbar durch die Kreisverwaltung wahrgenommen
werden. Zurzeit werden Gespräche bezüglich der Übernahme des Personals der Städte und
Gemeinden durch den Kreis Düren geführt. Ziel dieser Gespräche ist, dass die bisher im SGB IIBereich Tätigen zum 01.01.2011 zum Kreis Düren wechseln oder aber im Rahmen der
Personalgestellung die Aufgaben wahrnehmen sollen. Hiermit verbunden ist außer bei der Stadt
Düren allerdings nicht auch der räumliche Wechsel zur Kreisverwaltung. Vielmehr soll die
Sachbearbeitung weiterhin in den bisherigen Räumen erfolgen.
Damit dies umgesetzt werden kann, soll mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung abgeschlossen werden, in der sowohl der Personalübergang bzw. die
Personalgestellung als auch die Erstattung der Kosten für den Sachaufwand geregelt wird. Da
auch EDV-technisch Änderungen erfolgen werden, soll in dieser öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung gleichfalls die Datenhaltung und –verarbeitung für den SGB II- und SGB XII-Bereich
geregelt werden. Für beide Bereiche ist der Kreis Düren verantwortlich. Ebenfalls einbezogen
werden muss aber auch der Asylbereich, für den die Gemeinden eigenverantwortlich tätig sind, da
dieser alleine administrativ nicht bei den einzelnen Kommunen betreut werden kann. Der
entsprechende Aufwand hierfür wäre zu hoch. Auch hierfür soll eine kreiseinheitliche Regelung
getroffen werden.
Von hier wurde innerhalb der gesetzten Frist das Einverständnis zum vorgelegten Entwurf erklärt.
Nach Rücksprache mit Herrn Cranen von der job-com des Kreises Düren sollen sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben. Die endgültige Fassung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung liegt allerdings noch nicht vor. Eine Beratung in den politischen Gremien des
Kreises Düren erfolgt in Kürze.
Je Vollzeitäquivalent (= ganze Stelle; Teilzeitstellen werden anteilig gerechnet) sollen ab dem
01.01.2011 Kosten in Höhe von jährlich 5.400 Euro abgerechnet werden können. Ausgehend von
derzeit 4,5 Vollzeitäquivalenten würde sich ein Erstattungsbetrag von 24.300 Euro jährlich
ergeben. Aufgrund geplanter organisatorischer Änderungen wird sich dieser Betrag allerdings
verringern
(verschiedene
Aufgaben
werden
zentral
in
Düren
bearbeitet,
z.B.
Systemverantwortung, Selbständigenfälle, Unterhalt). Der Umfang ist noch nicht bekannt.
Das Anschreiben des Kreises Düren sowie der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
sind als Anlage beigefügt. Sollten sich in der Zwischenzeit noch Änderungen ergeben, werde ich
Sie hierüber unterrichten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Erstattung der Kosten für Räume und Sachmittel werden ab dem 01.01.2011 jährlich bis
zu 24.300 Euro durch den Kreis Düren pauschal erstattet.
III. Beschlussvorschlag:
Der Vereinbarung über die Umsetzung der Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden im Kreis Düren zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 01.01.2011 zwischen der Gemeinde
Kreuzau und dem Kreis Düren wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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