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Allgemeine Vorlage (Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil, zum 31.12.2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil, zum 31.12.2010) Allgemeine Vorlage (Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil, zum 31.12.2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 01.06.2010 Vorlagen-Nr.: 50/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.06.2010 06.07.2010 Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil, zum 31.12.2010 I. Sach- und Rechtslage: Seit dem 01.01.2005 werden die Aufgaben nach dem Soziagesetzbuch, 2. Teil, im Wege der Option durch den Kreis Düren wahrgenommen. Dieser hat im Rahmen der Delegation die passiven Aufgaben weitestgehend auf die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet übertragen. Zum 31.12.2010 ist die Delegation nunmehr durch den Landrat des Kreises Düren zurückgenommen worden mit der Folge, dass die Aufgaben ab dem 01.01.2010 nicht mehr durch die Städte und Gemeinden, sondern unmittelbar durch die Kreisverwaltung wahrgenommen werden. Zurzeit werden Gespräche bezüglich der Übernahme des Personals der Städte und Gemeinden durch den Kreis Düren geführt. Ziel dieser Gespräche ist, dass die bisher im SGB IIBereich Tätigen zum 01.01.2011 zum Kreis Düren wechseln oder aber im Rahmen der Personalgestellung die Aufgaben wahrnehmen sollen. Hiermit verbunden ist außer bei der Stadt Düren allerdings nicht auch der räumliche Wechsel zur Kreisverwaltung. Vielmehr soll die Sachbearbeitung weiterhin in den bisherigen Räumen erfolgen. Damit dies umgesetzt werden kann, soll mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden, in der sowohl der Personalübergang bzw. die Personalgestellung als auch die Erstattung der Kosten für den Sachaufwand geregelt wird. Da auch EDV-technisch Änderungen erfolgen werden, soll in dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gleichfalls die Datenhaltung und –verarbeitung für den SGB II- und SGB XII-Bereich geregelt werden. Für beide Bereiche ist der Kreis Düren verantwortlich. Ebenfalls einbezogen werden muss aber auch der Asylbereich, für den die Gemeinden eigenverantwortlich tätig sind, da dieser alleine administrativ nicht bei den einzelnen Kommunen betreut werden kann. Der entsprechende Aufwand hierfür wäre zu hoch. Auch hierfür soll eine kreiseinheitliche Regelung getroffen werden. Von hier wurde innerhalb der gesetzten Frist das Einverständnis zum vorgelegten Entwurf erklärt. Nach Rücksprache mit Herrn Cranen von der job-com des Kreises Düren sollen sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die endgültige Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liegt allerdings noch nicht vor. Eine Beratung in den politischen Gremien des Kreises Düren erfolgt in Kürze. Je Vollzeitäquivalent (= ganze Stelle; Teilzeitstellen werden anteilig gerechnet) sollen ab dem 01.01.2011 Kosten in Höhe von jährlich 5.400 Euro abgerechnet werden können. Ausgehend von derzeit 4,5 Vollzeitäquivalenten würde sich ein Erstattungsbetrag von 24.300 Euro jährlich ergeben. Aufgrund geplanter organisatorischer Änderungen wird sich dieser Betrag allerdings verringern (verschiedene Aufgaben werden zentral in Düren bearbeitet, z.B. Systemverantwortung, Selbständigenfälle, Unterhalt). Der Umfang ist noch nicht bekannt. Das Anschreiben des Kreises Düren sowie der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind als Anlage beigefügt. Sollten sich in der Zwischenzeit noch Änderungen ergeben, werde ich Sie hierüber unterrichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Erstattung der Kosten für Räume und Sachmittel werden ab dem 01.01.2011 jährlich bis zu 24.300 Euro durch den Kreis Düren pauschal erstattet. III. Beschlussvorschlag: Der Vereinbarung über die Umsetzung der Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Düren zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 01.01.2011 zwischen der Gemeinde Kreuzau und dem Kreis Düren wird zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-