Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
09.12.14, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 507/2014
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 06.11.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
09.12.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
09.12.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum
31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur
Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der
Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung
über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet.
In Vertretung
(Knips)
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