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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
09.12.14, 17:16
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 507/2014 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 06.11.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 09.12.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 09.12.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet. In Vertretung (Knips) -2-