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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
17.03.10, 08:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram/Herr Lützler BE: Herr Wolfram/Herr Lützler Kreuzau, 08.02.2010 Vorlagen-Nr.: 21/2008 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 03.03.2010 23.03.2010 13.04.2010 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 01.04.2008 wurde die eingebrachte Sitzungsvorlage (Vorlage Nr. 21/2008) zum Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau von der Tagesordnung abgesetzt, da alle Fraktionen in dieser Angelegenheit Beratungsbedarf hatten. Die unter Vorlage Nr. 21/2008 1. Ergänzung vom 20.10.2008 eingebrachte Ergänzungsvorlage wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.11.2008 erneut zurückgestellt. Da der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich als sinnvoll angesehen wurde, einigte man sich darauf, einen Arbeitskreis einzurichten, der die Inhalte einer derartigen Verordnung erarbeitet und an dem sich alle Fraktionen beteiligen. Die Arbeitsgruppe hat am 10.03.2009 getagt und einen entsprechenden Entwurf einer Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Gemeinde Kreuzau erarbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Umweltausschusssitzung am 25.08.2009 erneut zur Beratung an die Arbeitsgruppe zurückverwiesen, da sich in der Sitzung herausgestellt hat, dass es noch Beratungsbedarf gibt. In einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.01.2010 wurde der Entwurf nochmals umfassend erörtert. Die Arbeitsgruppenmitglieder empfehlen einstimmig, den vorgelegten Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte zu beschließen: 1. Der § 5 Tiere wird um einen Absatz 3 wie folgt erweitert: Die Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art (z.B. Raubkatzen, Schlangen, Reptilien u.ä.) ist der Gemeinde Kreuzau, Ordnungsamt, unverzüglich anzuzeigen. Für Tiere besonders geschützter Arten bleibt § 10 Bundesnaturschutzverordnung unberührt. Entwurf unter 2. Der § 12 Nachtruhe wird im Abs. 1 Nr. 3 wie folgt geändert: für das Schützenfest in Kreuzau Wochenende 2. Sonntag im Juni 3. Der Arbeitskreis hält es für sinnvoll, wenn die Verwaltung einmal jährlich die politischen Gremien in einem Sachstandbericht über die Anwendung der Verordnung informiert. Die Punkte 1 und 2 wurden bereits in die Satzung eingearbeitet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich die politischen Gremien über den Sachstand zu informieren. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-