Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
17.03.10, 08:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram/Herr Lützler
BE: Herr Wolfram/Herr Lützler
Kreuzau, 08.02.2010
Vorlagen-Nr.: 21/2008 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
03.03.2010
23.03.2010
13.04.2010
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Am 01.04.2008 wurde die eingebrachte Sitzungsvorlage (Vorlage Nr. 21/2008) zum Erlass einer
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kreuzau von der Tagesordnung abgesetzt, da alle Fraktionen in
dieser Angelegenheit Beratungsbedarf hatten.
Die unter Vorlage Nr. 21/2008 1. Ergänzung vom 20.10.2008 eingebrachte Ergänzungsvorlage
wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.11.2008 erneut zurückgestellt. Da der Erlass
einer Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich als sinnvoll angesehen wurde, einigte man
sich darauf, einen Arbeitskreis einzurichten, der die Inhalte einer derartigen Verordnung erarbeitet
und an dem sich alle Fraktionen beteiligen.
Die Arbeitsgruppe hat am 10.03.2009 getagt und einen entsprechenden Entwurf einer
Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Gemeinde Kreuzau erarbeitet.
Dieser Entwurf wurde in der Umweltausschusssitzung am 25.08.2009 erneut zur Beratung an die
Arbeitsgruppe zurückverwiesen, da sich in der Sitzung herausgestellt hat, dass es noch
Beratungsbedarf gibt.
In einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe am 28.01.2010 wurde der Entwurf nochmals
umfassend erörtert.
Die Arbeitsgruppenmitglieder empfehlen einstimmig, den vorgelegten
Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte zu beschließen:
1. Der § 5 Tiere wird um einen Absatz 3 wie folgt erweitert:
Die Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art (z.B. Raubkatzen,
Schlangen, Reptilien u.ä.) ist der Gemeinde Kreuzau, Ordnungsamt,
unverzüglich anzuzeigen. Für Tiere besonders geschützter Arten bleibt
§ 10 Bundesnaturschutzverordnung unberührt.
Entwurf
unter
2. Der § 12 Nachtruhe wird im Abs. 1 Nr. 3 wie folgt geändert:
für das Schützenfest in Kreuzau
Wochenende 2. Sonntag im Juni
3. Der Arbeitskreis hält es für sinnvoll, wenn die Verwaltung einmal jährlich die politischen
Gremien in einem Sachstandbericht über die Anwendung der Verordnung informiert.
Die Punkte 1 und 2 wurden bereits in die Satzung eingearbeitet.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich die politischen Gremien über den Sachstand zu
informieren.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-