Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 21.05.2010
Vorlagen-Nr.: 46/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.06.2010
06.07.2010
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia GmbH ab dem
01.01.2010
I. Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH war zuletzt zum 01.01.2009
mit 48.000 € festgesetzt worden (s. Vorlage 2/2009 vom 30.12.2008). Damit waren alle Leistungen
abgegolten, die die Gemeindeverwaltung für das Wasserwerk aufgewandt hat, wie Personal- und
Sachkosten sowie Miete, Heizung etc..
Die Verwaltung der Wasserwerk Concordia GmbH ist Ende 2009 mit ihren Büroräumen in das 1.
OG des Rathauses (Zi. 241 – 243) umgezogen. Außerdem wird Zimmer 119 im EG des
Rathauses weiterhin genutzt. Die in Anspruch genommene Bürofläche hat sich dadurch von 43,34
qm auf 66,11 qm erhöht. Durch diesen Umzug und die damit veränderten Sachkostenanteile ist
eine Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages vorzunehmen.
Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dabei die Personal-,
Sach- und Gemeinkosten wie bisher auf der Grundlage der KGSt-Empfehlungen „Kosten eines
Arbeitsplatzes“ ermittelt.
Personalkosten (Grundlage KGSt-Gutachten 2009/2010)
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Personalabteilung (2 Mitarbeiter zu je 4 %) = 4.148,54€
Reinigungskraft (5,4 % bei 15 Std./Woche) = 719,20€
Mitarbeiter EDV zu 5,71 %
= 3.158,02€
Gemeindebote zu 7,5 %
= 2.596,90€
= 10.622,66 €
Bei der Berechnung der Personalkosten wurden die aktuellen Tabellensätze
seitens der KGSt aus 2009/2010 zugrunde gelegt. Die Personalkostentabellen für
Beamte weisen keinen Stundenwert aus.
Bei der Ermittlung wurde der Jahressummentabellenwert in Höhe von 55.300 €
durch die für den jeweiligen Beamten maßgebliche Jahresarbeitszeit (1.680 Std.)
geteilt.
Gemeinkosten
Die Gemeinkosten setzen sich gem. des gen. Gutachtens aus verwaltungsweiten und amts- bzw.
fachbereichsinternen Gemeinkosten, wie z.B. Planung, Steuerung und Kontrolle durch Rat und
Verwaltungsführung,
Leistungen
der
beteiligten
Ämter,
Allgemeine
Beschaffung,
Gleichstellungsstelle, betriebsärztlicher und arbeitssicherheitstechnischer Dienst sowie weitere
Zuschläge für Amtsleitung und Sekretariat, Abteilungsleitung, ggf. amtsinterne Schreibdienste und
Registratur usw. zusammen.
Bei Büroarbeitsplätzen ist von einem Gemeinkostenzuschlag von mindestens 20 % auszugehen,
bei Nicht-Büroarbeitsplätzen von 15 %.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
1. 20 % der anteiligen Personalkosten (3 Mitarbeiter = 7.306,56 €)
2. 15 % der anteiligen Personalkosten (Botin, Reinigungskraft = 3.316,10 €))
Summe Gemeinkosten
= 1.461,31 €
= 497,42 €
= 1.958,73 €
Sachkostenberechnung (Grundlage KGSt-Gutachten Stand 2009/2010)
= 21.626,93 €
Die Sachkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kalkulatorische Miete (Mittelwert 191,74 € x 66,11 m²)
=12.675,93 €
Reinigung (20,45 € x 66,11 m²)
= 1.351,95 €
Strompauschale (6,65 € x 66,11 m²)
= 439,63 €
Gasheizung (11,76 € x 66,11 m²)
= 777,45 €
Sonstige Bewirtschaftungskosten (3,58€ x 66,11 m²)
= 236,67 €
Bauliche Instandhaltung (19,94 € x 66,11 m²)
= 1.318,23 €
Kosten Fernsprechanschlüsse (276,10 x 4)
= 1.104,40 €
Fernsprechgebühren (178,95 € x 4)
= 715,80 €
Bürobedarf (357,90 € x 4)
= 1.431,60 €
Kosten Kopiersysteme/Telefonanlage (4/61 von 20.939,05€)
= 1.373,05 €
Unterhaltung Botenfahrzeug (4/61 von 3.083,78€)
= 202,22 €
Die Mietsätze für die vom Wasserwerk Concordia GmbH genutzten Kellerräume: 288,03 qm x 4,09 € x 12 Monate
= 14.136,51 € (wie bisher)
Ferner sind die umlagefähigen Heizkosten gem. des Gutachtens der KGSt
(11,76 € x 288,03 qm) in Höhe von 3.387,23 € zu berücksichtigen. Es wird
vorgeschlagen hiervon 50 % =
1.693,62 € (wie bisher)
anzurechnen, da die Räumlichkeiten nicht andauernd genutzt werden und die
notwendige Beheizung auch der Substanzerhaltung zuträglich ist.
Die mögliche Anrechnung einer Stromkostenpauschale für die genutzten
Kellerräume (6,65 €/qm) wird ebenfalls nur zu 50 % vorgenommen, es errechnet sich hier folgender Betrag: 6,65 € x 288,03 qm x 50 % =
957,70 € (wie bisher)
Anrechnungsfrei bleiben mögliche Umlagen für Bewirtschaftung und Instandhaltung.
Die Umlage der anteiligen Sachkosten für die Büroarbeitskräfte gem. der
Personalkostenberechnung beträgt:
2 Mitarbeiter Personalabteilung x 15.600€ Sachkostenpauschale x 4 %
=1.248,00 €
1 Mitarbeiter EDV x 15.600€ Sachkostenpauschale x 5,71 %
= 890,76 €
= 2.138,76 €
Insoweit ergibt sich folgende anrechenbare Sachkosten:
Miete Büroräume pp. gem. Berechnung
Miete Kellerräume
Heizkosten Keller WWC
Stromkostenpauschale Keller
Anteilige Sachkosten Büroarbeitsplätze gem. Berechnung
Summe Sachkosten
-2-
= 21.626,93 €
= 14.136,51 €
= 1.693,62 €
=
957,70 €
= 2.138,76 €
= 40.553,52 €
Zusammenstellung:
= 10.622,66 €
= 1.958,73 €
= 40.553,52 €
= 53.134,91 €
= rd. 53.000,00 €
1. Personalkosten
2. Gemeinkosten
3. Sachkosten
Gesamtsumme
Gemäß Beschluss des Rates vom 17.02.2009 wurde der Verwaltungskostenbeitrag zum
01.01.2009 auf 48.000 € festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, den um 5.000 € erhöhten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 53.000 €
ab dem 01.01.2010 zu veranschlagen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab dem 01.01.2010 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von neu 53.000 €
veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2010 auf
53.000 € festgesetzt.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-