Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
14.11.14, 18:46
Aktualisiert
12.01.15, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
12.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
25.11.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
04.12.2014
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
ab 2016: 60.498,- €
Nein
X Ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Schulen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den
Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich
Erläuterungen, in der Maßnahmen an Schulen erfasst sind, ist beigefügt.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen:
-
Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen
Die Abwasserleitungen in vielen Schulen sind über 40 Jahre alt und teilweise
sanierungsbedürftig. Das Land NRW hat über die NRW-Bank ein Zuschussprogramm
aufgelegt, wonach die Sanierung von Abwasserleitungen bei städtischen Gebäuden mit 50 %
der Gesamtkosten gefördert werden kann. Zur Vorbereitung des Zuschussantrages ist die
Bestandsaufnahme der bestehenden Leitungen und die Ermittlung der Sanierungskosten
erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch einige Reparaturen kurzfristig erfolgen
müssen.
-
Gebäude allgemein, sicherheitstechnische Prüfungen
Gem. der technischen Prüfverordnung müssen Anlagen wie Brandschutztüren,
Lüftungsanlagen, Elektroverteilungen usw. in regelmäßigen Abständen durch entsprechend
qualifizierte Sachverständig überprüft werden. Es ist zwingend erforderlich, diese Prüfungen
im Jahr 2015 durchführen zu lassen.
-
Gebäude allgemein, Sanierung Elektroverteilungen
Die sicherheitstechnischen Prüfungen werden ergeben, dass in einigen Gebäuden die
Elektroverteilungen an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Diese Maßnahmen
sollten kurzfristig umgesetzt werden. Ob weitere Mittel erforderlich sind, kann erst nach
Abschluss der Prüfungen festgestellt werden.
-
Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte
Ortsveränderliche Elektrogeräte in Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden sind
jährlich zu prüfen. Die große Anzahl der Geräte in den Schulen bedingt, dass die Arbeiten
extern vergeben werden müssen. Die Kosten werden den jeweiligen Fachämtern in Rechnung
gestellt und belasten den Haushalt.
-
Gebäude allgemein, Nachrüstung Splitterschutzfolien
In einigen Schulen sind Scheiben in Türen nicht als Verbundsicherheitsglas verbaut und
genügen nicht mehr den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Eine Absicherung
der Türen durch Splitterschutzfolien ist zwingend erforderlich.
-
GS Gymnich, Ausbau OGATA
In den Wirtschaftsplan 2014 wurden Mittel in Höhe von 115.000,- € sowie eine
Verpflichtungsermächtigung für 2015 in Höhe von weiteren 115.000,- € für den Ausbau der
OGATA an der GS Gymnich eingestellt. Im Laufe des Jahres 2014 wurde die Planung
konkretisiert und mit der Schulleitung sowie der neuen Leistung der OGATA abgestimmt. Die
Kostenberechnung wurde auf dieser Grundlage aktualisiert. Zur Umsetzung der von der
Schulleitung und der OGATA gewünschten und von der Verwaltung befürworteten Planung
sind im Wirtschaftsplan 2015 Mittel in Höhe von 275.000,- € zu veranschlagen.
Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich insbesondere durch
den Bau einer neuen Zuwegung und neuer Eingänge für die beiden Gruppenräume. Dadurch
muss die Mensa nicht mehr als Zugang zu den Gruppenräumen genutzt werden. Weiterhin
wird ein Behinderten-WC vorgesehen. Mehrkosten durch allgemeine Preissteigerungen und
gestiegener Honorare aufgrund der HOAI 2013 sind ebenfalls berücksichtigt.
-
GS Kierdorf, Umgestaltung Grünanlage Friedrich-Ebert-Straße
Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters und der Schulleitung soll die zwischen Schulgebäude
und Friedrich-Ebert-Straße gelegene Grünfläche umgestaltet und dem Schulhof
zugeschlagen werden.
-2-
-
GS Kierdorf, Brandschutzmaßnahmen
Zwischenzeitlich habe ich für alle Schulen der Stadt Erftstadt Brandschutzkonzepte erstellen
lassen. Zur Umsetzung der in den Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen müssen für die
GS Kierdorf – und die HS Lechenich – noch Mittel zur Verfügung gestellt werden. In Kierdorf
ist das vorhandenen Treppenhaus abzuschotten und muss eine zusätzliche Fluchttreppe
angebaut erden.
-
GS Erp, Ausbau OGATA
Im Jahr 2014 wurde in der GS Erp die Mensa aus dem OGATA-Gebäude in die Schule
verlagert. Diese Maßnahme ist abgeschlossen. Im Jahr 2015 sind weitere Arbeiten im
Schulgebäude (u.a Lehrer-WC) erforderlich. Weiterhin ist das OGATA-Gebäude, in dem
bisher die Mensa untergebracht war, umzubauen.
-
GS Erp, Sanierung Elektroverteilung
Bei den Arbeiten zur Errichtung der Mensa wurde festgestellt, dass die Elektroverteilung nicht
mehr den aktuellen Norm entspricht. Eine Sanierung ist erforderlich.
-
GS Erp, Brandschutzmaßnahmen
Im Zusammenhang mit dem Bau der Mensa wurde das Brandschutzkonzept für die GS Erp
aktualisiert. Aufgrund gestiegener Anforderungen an den Brandschutz ist der Einbau
zusätzlicher Brandschutztüren sowie der Austausch bestehender Anlagen erforderlich.
-
RS Lechenich, Sanierung Dach E-Trakt
Das Dach des E-Traktes ist aufgrund seines Alters in einem schlechten Zustand und muss
saniert werden.
-
Gymn. Lechenich, neue Fahrradständer
Im Schulzentrum Lechenich wurden im Jahr 2014 die Abstellflächen für Fahrräder an einen
neuen Standort verlagert. Dabei wurden die alten, großteils defekten Fahrradständer, die von
heutigen modernen Rädern nicht genutzt werden können, entsorgt. Daher ist die Beschaffung
neuer Fahrradständer erforderlich.
-
Gymn. Lechenich, Sanierungskonzept, Planungskosten VOF-Verfahren
Im Zusammenhang mit den Beratungen über den Antrag „A-603/2013 – Antrag bzgl.
Optimierung des Schulzentrums Lechenich“ wurde beschlossen, in den Wirtschaftsplan 2015
Mittel für die Vergabe eines Planungsauftrages einzustellen. Die Beauftragung soll erfolgen,
sobald Klarheit über die Entwicklung der zukünftigen Schullandschaft in Erftstadt besteht.
-
Gymn. Lechenich, Turnhalle, Sanierung Duschen (Mehrbedarf)
Zur Vorbereitung der Sanierung wurde die Bestandsanlage umfassend untersucht. Dabei
wurde festgestellt, dass entgegen der ursprünglichen Annahme das vorhandene Leitungsnetz
vollständig erneuert werden muss. Ursächlich ist dafür auch eine Verschärfung der
Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung.
-
Dreifachhalle Lechenich, Sanierung Parkplatz
Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2014 wurde hinterfragt, ob die von der
Verwaltung vorgeschlagene Sanierung des Parkplatzes an der Dreifachhalle Lechenich
zwingend erforderlich sei. Die erforderlichen Mittel wurden im Wirtschaftsplan 2014 nicht
veranschlagt. Aufgrund dieser Diskussion rege ich an, in den Wirtschaftsplan 2015
Planungskosten in Höhe von 25.000,- € einzustellen. Damit können die Leistungsphasen 1 bis
3 beauftragt werden. Der Planer soll zunächst untersuchen, in welchem Zustand sich der
Platz befindet und wann es erforderlich ist, entweder aus wirtschaftlichen Gründen oder zum
Erhalt der Verkehrssicherheit, den Platz zu sanieren. Weiterhin sollen verschiedene Varianten
geprüft werden, ob und ggf. wie die Kosten für die Sanierung reduziert werden können.
-3-
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, vorbehaltlich des Beschlusses über den
Wirtschaftsplan, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015
auch zu realisieren.
Der Schulausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung
abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
-4-