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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
14.11.14, 18:46
Aktualisiert
12.01.15, 18:47
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 06.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 12.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 25.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 04.12.2014 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 24.02.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2015 an Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ab 2016: 60.498,- € Nein X Ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Schulen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Schulen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen: - Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen Die Abwasserleitungen in vielen Schulen sind über 40 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Das Land NRW hat über die NRW-Bank ein Zuschussprogramm aufgelegt, wonach die Sanierung von Abwasserleitungen bei städtischen Gebäuden mit 50 % der Gesamtkosten gefördert werden kann. Zur Vorbereitung des Zuschussantrages ist die Bestandsaufnahme der bestehenden Leitungen und die Ermittlung der Sanierungskosten erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch einige Reparaturen kurzfristig erfolgen müssen. - Gebäude allgemein, sicherheitstechnische Prüfungen Gem. der technischen Prüfverordnung müssen Anlagen wie Brandschutztüren, Lüftungsanlagen, Elektroverteilungen usw. in regelmäßigen Abständen durch entsprechend qualifizierte Sachverständig überprüft werden. Es ist zwingend erforderlich, diese Prüfungen im Jahr 2015 durchführen zu lassen. - Gebäude allgemein, Sanierung Elektroverteilungen Die sicherheitstechnischen Prüfungen werden ergeben, dass in einigen Gebäuden die Elektroverteilungen an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Diese Maßnahmen sollten kurzfristig umgesetzt werden. Ob weitere Mittel erforderlich sind, kann erst nach Abschluss der Prüfungen festgestellt werden. - Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte Ortsveränderliche Elektrogeräte in Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden sind jährlich zu prüfen. Die große Anzahl der Geräte in den Schulen bedingt, dass die Arbeiten extern vergeben werden müssen. Die Kosten werden den jeweiligen Fachämtern in Rechnung gestellt und belasten den Haushalt. - Gebäude allgemein, Nachrüstung Splitterschutzfolien In einigen Schulen sind Scheiben in Türen nicht als Verbundsicherheitsglas verbaut und genügen nicht mehr den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Eine Absicherung der Türen durch Splitterschutzfolien ist zwingend erforderlich. - GS Gymnich, Ausbau OGATA In den Wirtschaftsplan 2014 wurden Mittel in Höhe von 115.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2015 in Höhe von weiteren 115.000,- € für den Ausbau der OGATA an der GS Gymnich eingestellt. Im Laufe des Jahres 2014 wurde die Planung konkretisiert und mit der Schulleitung sowie der neuen Leistung der OGATA abgestimmt. Die Kostenberechnung wurde auf dieser Grundlage aktualisiert. Zur Umsetzung der von der Schulleitung und der OGATA gewünschten und von der Verwaltung befürworteten Planung sind im Wirtschaftsplan 2015 Mittel in Höhe von 275.000,- € zu veranschlagen. Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich insbesondere durch den Bau einer neuen Zuwegung und neuer Eingänge für die beiden Gruppenräume. Dadurch muss die Mensa nicht mehr als Zugang zu den Gruppenräumen genutzt werden. Weiterhin wird ein Behinderten-WC vorgesehen. Mehrkosten durch allgemeine Preissteigerungen und gestiegener Honorare aufgrund der HOAI 2013 sind ebenfalls berücksichtigt. - GS Kierdorf, Umgestaltung Grünanlage Friedrich-Ebert-Straße Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters und der Schulleitung soll die zwischen Schulgebäude und Friedrich-Ebert-Straße gelegene Grünfläche umgestaltet und dem Schulhof zugeschlagen werden. -2- - GS Kierdorf, Brandschutzmaßnahmen Zwischenzeitlich habe ich für alle Schulen der Stadt Erftstadt Brandschutzkonzepte erstellen lassen. Zur Umsetzung der in den Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen müssen für die GS Kierdorf – und die HS Lechenich – noch Mittel zur Verfügung gestellt werden. In Kierdorf ist das vorhandenen Treppenhaus abzuschotten und muss eine zusätzliche Fluchttreppe angebaut erden. - GS Erp, Ausbau OGATA Im Jahr 2014 wurde in der GS Erp die Mensa aus dem OGATA-Gebäude in die Schule verlagert. Diese Maßnahme ist abgeschlossen. Im Jahr 2015 sind weitere Arbeiten im Schulgebäude (u.a Lehrer-WC) erforderlich. Weiterhin ist das OGATA-Gebäude, in dem bisher die Mensa untergebracht war, umzubauen. - GS Erp, Sanierung Elektroverteilung Bei den Arbeiten zur Errichtung der Mensa wurde festgestellt, dass die Elektroverteilung nicht mehr den aktuellen Norm entspricht. Eine Sanierung ist erforderlich. - GS Erp, Brandschutzmaßnahmen Im Zusammenhang mit dem Bau der Mensa wurde das Brandschutzkonzept für die GS Erp aktualisiert. Aufgrund gestiegener Anforderungen an den Brandschutz ist der Einbau zusätzlicher Brandschutztüren sowie der Austausch bestehender Anlagen erforderlich. - RS Lechenich, Sanierung Dach E-Trakt Das Dach des E-Traktes ist aufgrund seines Alters in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. - Gymn. Lechenich, neue Fahrradständer Im Schulzentrum Lechenich wurden im Jahr 2014 die Abstellflächen für Fahrräder an einen neuen Standort verlagert. Dabei wurden die alten, großteils defekten Fahrradständer, die von heutigen modernen Rädern nicht genutzt werden können, entsorgt. Daher ist die Beschaffung neuer Fahrradständer erforderlich. - Gymn. Lechenich, Sanierungskonzept, Planungskosten VOF-Verfahren Im Zusammenhang mit den Beratungen über den Antrag „A-603/2013 – Antrag bzgl. Optimierung des Schulzentrums Lechenich“ wurde beschlossen, in den Wirtschaftsplan 2015 Mittel für die Vergabe eines Planungsauftrages einzustellen. Die Beauftragung soll erfolgen, sobald Klarheit über die Entwicklung der zukünftigen Schullandschaft in Erftstadt besteht. - Gymn. Lechenich, Turnhalle, Sanierung Duschen (Mehrbedarf) Zur Vorbereitung der Sanierung wurde die Bestandsanlage umfassend untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass entgegen der ursprünglichen Annahme das vorhandene Leitungsnetz vollständig erneuert werden muss. Ursächlich ist dafür auch eine Verschärfung der Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung. - Dreifachhalle Lechenich, Sanierung Parkplatz Im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2014 wurde hinterfragt, ob die von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierung des Parkplatzes an der Dreifachhalle Lechenich zwingend erforderlich sei. Die erforderlichen Mittel wurden im Wirtschaftsplan 2014 nicht veranschlagt. Aufgrund dieser Diskussion rege ich an, in den Wirtschaftsplan 2015 Planungskosten in Höhe von 25.000,- € einzustellen. Damit können die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Der Planer soll zunächst untersuchen, in welchem Zustand sich der Platz befindet und wann es erforderlich ist, entweder aus wirtschaftlichen Gründen oder zum Erhalt der Verkehrssicherheit, den Platz zu sanieren. Weiterhin sollen verschiedene Varianten geprüft werden, ob und ggf. wie die Kosten für die Sanierung reduziert werden können. -3- Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, vorbehaltlich des Beschlusses über den Wirtschaftsplan, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2015" aufgelistet sind, im Jahr 2015 auch zu realisieren. Der Schulausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -4-