Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
49 kB
Datum
11.01.2011
Erstellt
27.12.10, 18:10
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 09.12.2010
Vorlagen-Nr.: 3/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
11.01.2011
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bisher im kameralen Haushalt in Form der Bildung von Haushaltsresten sind auch im neuen
doppischen Haushaltsrecht Ermächtigungen (Planansätze) für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Damit sind alle
Ergebnis- und Finanzpositionen grundsätzlich übertragbar. Es bedarf jedoch keiner besonderen
Erklärung der Übertragbarkeit im Rahmen des Haushaltsplanes.
Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre
nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen
Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat aufgrund seines Budgetrechtes eine Übersicht
zur Kenntnis zu geben.
In der als Anlage beigefügten Übersicht gebe ich Ihnen hiermit die für das HJ 2009 gebildeten
Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis. Es handelt sich ausschließlich um investive
Maßnahmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen erfolgen im Jahresabschluss 2009 und belasten
damit wirtschaftlich das neue Haushaltsjahr. Durch die Übertragung wird der Spielraum für die
bewirtschaftenden Stellen im folgenden Haushaltsjahr 2010 erweitert, im Rahmen ihrer
Aufgabenerfüllung mehr Auszahlungen zu tätigen, als im Haushaltsplan veranschlagt sind.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat nimmt die für das HJ 2009 gebildeten Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
zur Kenntnis“.
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
Anlage