Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,6 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen
der Stadt Bergheim,
der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf
über die Durchführung von Brandeinsatzbegleitfahrten
Die Stadt Bergheim ist als Träger der Rettungswache gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den
Rettungsdienst (RettG) vom 24.11.1992 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der
öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Erftkreis und der Stadt Bergheim vom
29.12.1977 zur Übernahme aller rettungsdienstlicher Aufgaben gem. § 6 RettG für das
Gemeindegebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf verpflichtet.
Von diesen rettungsdienstlichen Aufgaben sind prophylaktische Einsätze bei Brandeinsätzen
(Brandeinsatzbegleitfahrten) ausgenommen, da diese ausschließlich eine im öffentlichen
Interesse liegende Maßnahme darstellen. Die planmäßige Bereitstellung eines Rettungsmittels
bei Brandeinsätzen ist für das Gemeindegebiet Bedburg und Elsdorf in der Alarm-und
Ausrückeordnung hinterlegt und ausdrücklich durch die jeweilige Wehrführung erwünscht.
Sie ist demnach Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 1 des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 in der derzeit gültigen Fassung,
insbesondere im Hinblick auf die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Die Städte Bergheim und Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf treffen aus diesem Grunde als
Beteiligte auf der Grundlage der § 1 Abs. 7 FSHG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
1. Die Stadt Bergheim übernimmt auf der Grundlage des § 1 FSHG und der Alarm- und
Ausrückeordnung die Bereitstellung von Rettungsmitteln bei Brandeinsätzen auf dem
Gemeindegebiet Bedburg und Elsdorf.
2. Die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf zahlen gemäß § 40 Abs. 1 FSHG an die
Stadt Bergheim zur Deckung der aufgrund dieser Vereinbarung entstehenden Kosten
die für das Einsatzmittel entsprechenden Gebühren nach der jeweils gültigen Satzung
der Stadt Bergheim über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst. Die für
ein Kalenderjahr, beginnend mit dem Jahr 2008, angefallenen Gebühren werden in
Summe zu Beginn des Folgejahres durch Bescheid erhoben.
3. Die Stadt Bergheim übernimmt die Durchführung von Brandeinsatzbegleitfahrten für
die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf. Damit gehen das Recht und die Pflicht
zur Erfüllung dieser Aufgabe auf die Stadt Bergheim über.
4. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer eines Jahres. Sie
kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Andernfalls verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr.
5. Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach §
24 Abs. 2 GkG sowie nach ihrer Veröffentlichung in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form in Kraft.
Stadt Bergheim,
In Vertretung
2008
Im Auftrag
_________________
Ludes
Erster Beigeordneter
Stadt Bedburg,
________________
Berger
Fachbereichsleiter
2008
Im Auftrag
________________
Koerdt
Bürgermeister
Gemeinde Elsdorf,
_________________
Kramer
2008
In Vertretung
________________
Effertz
Bürgermeister
____________
Mies
Beigeordneter