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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-200/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,6 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-200/2008) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-200/2008)

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Inhalt der Datei

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim, der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf über die Durchführung von Brandeinsatzbegleitfahrten Die Stadt Bergheim ist als Träger der Rettungswache gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst (RettG) vom 24.11.1992 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Erftkreis und der Stadt Bergheim vom 29.12.1977 zur Übernahme aller rettungsdienstlicher Aufgaben gem. § 6 RettG für das Gemeindegebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf verpflichtet. Von diesen rettungsdienstlichen Aufgaben sind prophylaktische Einsätze bei Brandeinsätzen (Brandeinsatzbegleitfahrten) ausgenommen, da diese ausschließlich eine im öffentlichen Interesse liegende Maßnahme darstellen. Die planmäßige Bereitstellung eines Rettungsmittels bei Brandeinsätzen ist für das Gemeindegebiet Bedburg und Elsdorf in der Alarm-und Ausrückeordnung hinterlegt und ausdrücklich durch die jeweilige Wehrführung erwünscht. Sie ist demnach Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 in der derzeit gültigen Fassung, insbesondere im Hinblick auf die Belange der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Die Städte Bergheim und Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf treffen aus diesem Grunde als Beteiligte auf der Grundlage der § 1 Abs. 7 FSHG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: 1. Die Stadt Bergheim übernimmt auf der Grundlage des § 1 FSHG und der Alarm- und Ausrückeordnung die Bereitstellung von Rettungsmitteln bei Brandeinsätzen auf dem Gemeindegebiet Bedburg und Elsdorf. 2. Die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf zahlen gemäß § 40 Abs. 1 FSHG an die Stadt Bergheim zur Deckung der aufgrund dieser Vereinbarung entstehenden Kosten die für das Einsatzmittel entsprechenden Gebühren nach der jeweils gültigen Satzung der Stadt Bergheim über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst. Die für ein Kalenderjahr, beginnend mit dem Jahr 2008, angefallenen Gebühren werden in Summe zu Beginn des Folgejahres durch Bescheid erhoben. 3. Die Stadt Bergheim übernimmt die Durchführung von Brandeinsatzbegleitfahrten für die Stadt Bedburg und die Gemeinde Elsdorf. Damit gehen das Recht und die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgabe auf die Stadt Bergheim über. 4. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer eines Jahres. Sie kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. 5. Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach § 24 Abs. 2 GkG sowie nach ihrer Veröffentlichung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form in Kraft. Stadt Bergheim, In Vertretung 2008 Im Auftrag _________________ Ludes Erster Beigeordneter Stadt Bedburg, ________________ Berger Fachbereichsleiter 2008 Im Auftrag ________________ Koerdt Bürgermeister Gemeinde Elsdorf, _________________ Kramer 2008 In Vertretung ________________ Effertz Bürgermeister ____________ Mies Beigeordneter