Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7170/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Gebiet zwischen Weidgasse und Düstersgäßchenhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für das Gebiet zwischen Weidgasse und
Düstersgäßchen in Kirchherten. Wesentliches Planungsziel ist die
¾ Ausweisung eines Dorfgebietes (MD)
¾ Ausweisung von Verkehrsflächen
¾ Option zur hinteren Erschließung der an der Straße Lamersend gelegenen Grundstücke
¾ Festsetzung von Grünflächen und Pflanzmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs
Das Strukturkonzept, welches Anlage zur Niederschrift ist, soll Grundlage des Bebauungsplanes
werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Entsprechend der Baulandvorsorge und zur Deckung des Bedarfs an Grundstücken für die
ortsansässige Bevölkerung von Kirch-/Grottenherten hat die Stadt Bedburg den Flächenerwerb
durchgeführt.
Da zur Überplanung anstehende Gebiet hat eine Gesamtgröße von 5.821 m² und wird von der
Weidgasse ausgehend erschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den
Planungsbereich als (M) – Gemischte Bauflächen – dar.
Ferner liegt die Fläche innerhalb einer Satzung, die den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
beschreibt, dem sog. Innenbereich.
Zur Bebauung dieses Bereiches wird im Rahmen der Sicherung einer städtebaulich geordneten
Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Es wurde daher zunächst ein Strukturkonzept al Grundlage für einen Bebauungsplan erarbeitet,
welches in der Anlage beigefügt ist.
Dieses sieht die Anlage einer Stichstraße in das Plangebiet zur inneren Erschließung der
Grundstücksflächen vor.
Ferner ist im östlichen Teil des Plangebiets ein Schotterweg vorgesehen, der zunächst eine
fußläufige Verbindung darstellt, bei Bedarf jedoch auch zur hinteren Erschließung der Grundstücke
der Straße Lamersend genutzt werden kann.
Der parallel hierzu verlaufende Grünstreifen dient dazu, zumindest teilweise einen Ausgleich
herbeizuführen und ferner eine separate Abrechung des Gebiets vornehmen zu können.
Durch die Planung ist darüber hinaus ein späteren Ringschluss optional denkbar und im Rahmen
weiteren Planungen auch umzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
Beschlussvorlage WP7-170/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
Sitzungsvorlage
-----------------------------------
Seite: 3
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Gesehen:
-------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-170/2008
Seite 3