Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
23.10.14, 15:06
Aktualisiert
14.01.15, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 387/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.09.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
14.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.11.2014
beschließend
10.02.2015
beschließend
Anregung bzgl. Parkverbot für LKW in der Klosengartenstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
400,00
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Verhinderung des LKW-Parkens im Gewerbegebiet Köttingen habe ich bereits in diesem Jahr
verschiedene Maßnahmen ausführen lassen. Unter anderem wurden in der Behrensstraße eine
Haltverbotszone eingerichtet, in der nur noch PKW dauerhaft parken dürfen. Auf einem
Längsparkstreifen in der Klosengartenstraße wurden gezielt Pflanzbeete eingebaut. Die Abstände
der Beete sind so kurz, dass ein LKW-Parken nicht mehr möglich ist. Diese Maßnahmen wurden
entsprechend den Forderungen, die in der Gewerbegebietsbesprechung vorgetragen wurden,
ausgeführt.
Vor einigen Jahren wurde auch in dem Stichweg Klosengartenstraße 43a-49 zum Küchenstudio
Wißkirchen ein LKW-Parkverbot eingerichtet.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation in dem Stichweg Klosengartenstraße 90–98 besteht die
Möglichkeit, so wie in der Behrensstraße, eine Haltverbotszone einzurichten. PKWs würden von
diesem Parkverbot nicht betroffen sein.
In Vertretung
(Hallstein)
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