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Mitteilung (Sireneneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
51 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
26.11.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Sireneneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung) Mitteilung (Sireneneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 14.10.2010 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 07.12.2010 Sireneneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung In seiner Sitzung vom 08.12.2009 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die Verwaltung beauftragt, das bestehende Sirenennetz weiterhin zu warten und notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Über den Sachverhalt ist der Rat in einem Jahr nochmals zu informieren. Die jährlichen Wartungsarbeiten an den vorhandenen Sirenen wurden im Jahr 2010 durchgeführt, Instandsetzungsarbeiten waren nach dem Wartungsbericht nicht erforderlich. Am 23.09.2010 wurde eine Überprüfung der Sirenen im Gemeindegebiet durchgeführt. Alle 17 Sirenen haben nach der Auslösung durch die Kreisleitstelle bestimmungsgemäß funktioniert. Festgestellt werden musste, dass der Sirenenschall der vorhandenen Sirenen in einigen Teilen des Gemeindegebietes innerhalb der Wohnbebauung bei normalem Umgebungslärm nur sehr leise wahr zu nehmen ist. Das Sirenennetz, das zum größten Teil in den fünfziger Jahren errichtet wurde, wurde seinerzeit ausgelegt, um im dörflichen Bereich einen Umkreis von 800 m zu beschallen. Dabei wurde die damals aktuelle Bausubstanz zu Grunde gelegt (keine Dämmung, keine Doppelverglasung). Seit dieser Zeit neu ausgewiesene Baugebiete sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Der derzeit beim Kreis Düren in Zusammenarbeit mit dem WVER in Arbeit befindliche Gefahrenabwehrplan „Dammbruch“, der auch Aussagen über die Bevölkerungswarnung beinhalten wird, wird voraussichtlich im Jahr 2011 fertig gestellt. Die Festlegungen dieses Gefahrenabwehrplans sollten abgewartet werden, bevor Investitionen zur Erweiterung und Ertüchtigung des bestehenden kommunalen Sirenennetzes getätigt werden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -2-