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Beschlussvorlage (Synopse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
46 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Beschlussvorlage (Synopse) Beschlussvorlage (Synopse)

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Inhalt der Datei

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt Synopse Bisherige Fassung Neue Fassung Begründung (Änderungen und Ergänzungen in Fettschrift; durchgestrichener Text wird aus den Richtlinien entfernt) 2. Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (künftig Pflegekind genannt) in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII) … 2.2 Sonstige Beihilfen und Zuschüsse … 2.2.16 Übernahme von Beiträgen zur Unfallversicherung und Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung Der Pflegeperson werden nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII sind Vollzeitpflegeeltern nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung zu erstatten. Die Höhe der Erstattung bemaß sich bisher nach dem „Mindestbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung“ (zuletzt 79,00 € jährlich). Einen solchen, allgemein gültigen Mindestbeitrag gibt es nicht mehr. Stattdessen wird der Beitrag nun je nach Lohnsumme der Mitarbeiter, der Gefahrklasse und einem Beitragsfuß (abhängig von dem jeweiligen Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in einem Jahr) für jedes Jahr im Nachhinein neu Der Pflegeperson werden nachgewiesene Bei- festgesetzt [Beitrag = (Lohnsumme x Gefahrträge zu einer Unfallversicherung bis zur Hö- klasse x Beitragsfuß) ÷ 1000]. he des Mindestbeitrags selbstständig tätiger Kindertagespflegepersonen zur gesetzlichen Selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen Unfallversicherung erstattet. Maßgeblich ist sind pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für 2013 betrug ihr Mindestdie Höhe des Beitrags für das Vorjahr. beitrag 98,12 € (angenommen: ohne Personal, 2 … Grundsätzlich ist jeweils nur eine Pflegeperson pro Pflegefamilie erstattungsberechtigt. ... Mindestversicherungssumme 20.000 €). Gemäß Ziffer 6 dieser Richtlinien wird den Tagespflegepersonen dieser Beitrag erstattet. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Mindestbeitrag als neuen Anhaltspunkt für die Erstattung von Unfallversicherungsbeiträgen an Vollzeitpflegeeltern anzunehmen. Der Beitrag selbstständig tätiger Kindertagespflegepersonen wird erst im Folgejahr bekannt. Eine nachträgliche Übernahme ist in Fällen der Hilfe zur Erziehung allerdings wenig praktikabel. Aus diesem Grunde soll jeweils der Beitrag des Vorjahres zugrunde gelegt werden.