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Beschlusstext (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
27.04.09, 21:50
Aktualisiert
27.04.09, 21:50
Beschlusstext (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; 
hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

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Bad Münstereifel, 27.04.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses vom Dienstag, den 10.02.2009 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1458 Z-1 Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung Herr Klein führt aus, dass die vorgelegten Quadratmeterzahlen auf einem groben Aufmass in der Örtlichkeit basieren. Im Vordergrund stehen dabei zunächst die Herrichtungskosten von 59,97 € je m². Der Ausschussvorsitzende setzt die Geschäftsordnung außer Kraft. Herr Doppelfeld führt als betroffener Anlieger aus, dass es lediglich um die Gleichbehandlung aller Anlieger anlässlich der Kanalsanierung geht. Bei einigen ist nach der Maßnahme der Gehweg hergerichtet worden. Dies muss damit auch bei den restlichen Grundstücken passieren. Der Ausschussvorsitzende setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts beauftragt, vor den aufgeführten Grundstücken des Hubertuswegs die Gehwege entsprechend der Schilderungen zu sanieren. Beratungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)