Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
11.02.15, 18:43
Aktualisiert
11.02.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
5. Sitzung des Rates am 25.03.2010
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal, Holzdamm 10, Rathaus Stadt Erftstadt
Einladung erfolgte form- und fristgerecht
Beschlussfähigkeit liegt vor
28
Beginn
18:04 Uhr
Zuhörer
- 106 -
Ende
23:35 Uhr
Presse
-3-
Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt Vorstellung des Abschlussberichtes 428/2009
Die SPD-Fraktion beantragt, das Lehrschwimmbecken in Bliesheim kurzfristig instand zu setzen,
damit der planmäßige Schulunterricht wieder aufgenommen werden kann.
Der Antrag wird abgelehnt.
16 Ja-Stimme(n), 33 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
1.
Der Ausbau des Lechenicher Bades mit Freibadsanierung und Umbau in ein Kombibad wird
angestrebt und langfristig umgesetzt.
2.
Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird nicht weiterbetrieben.
Für die Renovierung, Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme werden im
Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen keine Mittel bereitgestellt.
Die eingesparten Kosten aus dem Betrieb des Lehrschwimmbeckens werden in den städt.
Haushalt als Minderausgaben eingestellt.
3.
Das Freibad Kierdorf wird ab dem Jahr 2010 nicht mehr durch die Stadt Erftstadt für den
öffentlichen Badebetrieb geöffnet.
Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, werden für das
Freibad Kierdorf keine Mittel bereitgestellt.
Im städtischen Haushalt werden keine Mittel für zukünftige Verlustabdeckungen
bereitgestellt. Die Eigenkapitalverstärkung wird anteilig gekürzt.
Die Stadt ist bereit, einer rechtsfähigen Initiative das Freibad Kierdorf im Jahr 2010 für einen
Probebetrieb in eigener Regie zur Verfügung zu stellen.
Für diesen Probebetrieb wird eine personelle Unterstützung bis zur Höhe einer Vollzeitkraft
für 8 Wochen bzw. bis zum Abschluss des Probebetriebes zur Verfügung gestellt.
Die Formalien für den Probebetrieb sind in einem Vertrag zu regeln, der dem
Betriebsausschuss Stadtwerke vor Vertragsabschluss vorzulegen ist. Die Stadt ist für
jedwede Haftung aus dem Probebetrieb freizustellen. Der Vertrag soll der Initiative einen
freigestaltbaren Probebetrieb ermöglichen.
4.
Lehrschwimmbecken Erp
Das Lehrschwimmbecken in Erp wird im Rahmen einer Stufenlösung geschlossen,
d. h.
weitergeführt, bis alternativ Sanierungskosten anfallen, die nicht mit kleineren Reparaturen
abgedeckt werden können oder das Kombibad in Lechenich fertig gestellt ist
33 Ja-Stimme(n), 16 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)