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Antrag (Ratsbeschluss zum Bäderkonzept 25.03.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
11.02.15, 18:43
Aktualisiert
11.02.15, 18:43
Antrag (Ratsbeschluss zum Bäderkonzept 25.03.2010)

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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT 5. Sitzung des Rates am 25.03.2010 Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Holzdamm 10, Rathaus Stadt Erftstadt Einladung erfolgte form- und fristgerecht Beschlussfähigkeit liegt vor 28 Beginn 18:04 Uhr Zuhörer - 106 - Ende 23:35 Uhr Presse -3- Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt Vorstellung des Abschlussberichtes 428/2009 Die SPD-Fraktion beantragt, das Lehrschwimmbecken in Bliesheim kurzfristig instand zu setzen, damit der planmäßige Schulunterricht wieder aufgenommen werden kann. Der Antrag wird abgelehnt. 16 Ja-Stimme(n), 33 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 1. Der Ausbau des Lechenicher Bades mit Freibadsanierung und Umbau in ein Kombibad wird angestrebt und langfristig umgesetzt. 2. Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird nicht weiterbetrieben. Für die Renovierung, Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme werden im Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen keine Mittel bereitgestellt. Die eingesparten Kosten aus dem Betrieb des Lehrschwimmbeckens werden in den städt. Haushalt als Minderausgaben eingestellt. 3. Das Freibad Kierdorf wird ab dem Jahr 2010 nicht mehr durch die Stadt Erftstadt für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet. Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, werden für das Freibad Kierdorf keine Mittel bereitgestellt. Im städtischen Haushalt werden keine Mittel für zukünftige Verlustabdeckungen bereitgestellt. Die Eigenkapitalverstärkung wird anteilig gekürzt. Die Stadt ist bereit, einer rechtsfähigen Initiative das Freibad Kierdorf im Jahr 2010 für einen Probebetrieb in eigener Regie zur Verfügung zu stellen. Für diesen Probebetrieb wird eine personelle Unterstützung bis zur Höhe einer Vollzeitkraft für 8 Wochen bzw. bis zum Abschluss des Probebetriebes zur Verfügung gestellt. Die Formalien für den Probebetrieb sind in einem Vertrag zu regeln, der dem Betriebsausschuss Stadtwerke vor Vertragsabschluss vorzulegen ist. Die Stadt ist für jedwede Haftung aus dem Probebetrieb freizustellen. Der Vertrag soll der Initiative einen freigestaltbaren Probebetrieb ermöglichen. 4. Lehrschwimmbecken Erp Das Lehrschwimmbecken in Erp wird im Rahmen einer Stufenlösung geschlossen, d. h. weitergeführt, bis alternativ Sanierungskosten anfallen, die nicht mit kleineren Reparaturen abgedeckt werden können oder das Kombibad in Lechenich fertig gestellt ist 33 Ja-Stimme(n), 16 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)