Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 500/2014
Az.: 63-UDB
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 05.11.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
12.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.01.2015
Bemerkungen
beschließend
Werbeanlagensatzung Altstadt Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf der
Werbeanlagensatzung für den Bereich der Altstadt Lechenich zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung eine Information der Öffentlichkeit durchzuführen
Begründung:
Die ursprüngliche Absicht, Vorschriften zur Gestaltung und Anbringung von Werbeanlagen in die
Denkmalbereichssatzung für den Altstadtbereich Lechenichs zu integrieren, wurde aus Gründen
der Praktikabilität und Rechtsicherheit aufgegeben. Da aber gerade in diesem gestalterisch
sensiblen Bereich auch die Ausgestaltung von Werbeanlagen einer besonderen Beachtung
bedarf, sollte eine separate Satzung zu Werbeanlagen gem. § 86 (1) Nr.1 und 2 sowie (2) Nr. 1
Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) parallel zur Denkmalbereichssatzung beschlossen
werden, um die Gesamtzielsetzung insgesamt sicherzustellen Der Geltungsbereich ist der
gleiche.
Wegen des unmittelbaren Zusammenhanges sollte diese Satzung im Kontext mit der
Denkmalbereichssatzung beraten und in der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Auch hier soll eine gesetzlich nicht vorgeschriebene aber m.E. unbedingt sinnvolle
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zusammen mit der
Denkmalbereichssatzung in Lechenich stattfinden.
Anzumerken ist noch, dass sich die Vorschriften nur auf neue oder zu verändernde Werbeanlagen
bezieht. Legal vorhandene haben uneingeschränkten Bestandsschutz.
Der jetzt zu fassende Beschluss dient lediglich der Kenntnisnahme des Satzungsentwurfes und
der Beauftragung der Verwaltung mit der freiwilligenÖffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage
dieses Entwurfes. Der endgültige Satzungstext mit den eingearbeiteten Anregungen aus
Bürgerschaft und ggf. Politik wird anschließend nochmals zur Beratung gestellt und in die formelle
Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht.
In Vertretung
(Hallstein)
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