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Beschlussvorlage (Werbeanlagensatzung Altstadt Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Werbeanlagensatzung Altstadt Lechenich) Beschlussvorlage (Werbeanlagensatzung Altstadt Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 500/2014 Az.: 63-UDB Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 05.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 12.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.01.2015 Bemerkungen beschließend Werbeanlagensatzung Altstadt Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf der Werbeanlagensatzung für den Bereich der Altstadt Lechenich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Information der Öffentlichkeit durchzuführen Begründung: Die ursprüngliche Absicht, Vorschriften zur Gestaltung und Anbringung von Werbeanlagen in die Denkmalbereichssatzung für den Altstadtbereich Lechenichs zu integrieren, wurde aus Gründen der Praktikabilität und Rechtsicherheit aufgegeben. Da aber gerade in diesem gestalterisch sensiblen Bereich auch die Ausgestaltung von Werbeanlagen einer besonderen Beachtung bedarf, sollte eine separate Satzung zu Werbeanlagen gem. § 86 (1) Nr.1 und 2 sowie (2) Nr. 1 Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) parallel zur Denkmalbereichssatzung beschlossen werden, um die Gesamtzielsetzung insgesamt sicherzustellen Der Geltungsbereich ist der gleiche. Wegen des unmittelbaren Zusammenhanges sollte diese Satzung im Kontext mit der Denkmalbereichssatzung beraten und in der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Auch hier soll eine gesetzlich nicht vorgeschriebene aber m.E. unbedingt sinnvolle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zusammen mit der Denkmalbereichssatzung in Lechenich stattfinden. Anzumerken ist noch, dass sich die Vorschriften nur auf neue oder zu verändernde Werbeanlagen bezieht. Legal vorhandene haben uneingeschränkten Bestandsschutz. Der jetzt zu fassende Beschluss dient lediglich der Kenntnisnahme des Satzungsentwurfes und der Beauftragung der Verwaltung mit der freiwilligenÖffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage dieses Entwurfes. Der endgültige Satzungstext mit den eingearbeiteten Anregungen aus Bürgerschaft und ggf. Politik wird anschließend nochmals zur Beratung gestellt und in die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht. In Vertretung (Hallstein) -2-