Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
09.04.10, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung)) Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung))

öffnen download melden Dateigröße: 9,3 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Frau Becker BE: Herr Lützler Kreuzau, 23.03.2010 Vorlagen-Nr.: 5/2010 1. Ergänzung Tischvorlage - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.03.2010 13.04.2010 Erlass einer neuen Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) I. Sach- und Rechtslage: Nach Einbringung der Sitzungsvorlage Nr. 5/2010 wurde bekannt, dass der Städte- und Gemeindebund seine Mustersatzung dahingehend ergänzt hat, dass diese nun auch eine Regelung zur Beauftragung von privaten Unternehmern umfasst, die in der bisherigen Mustersatzung fehlte. Um zukünftig mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, schlägt die Verwaltung daher vor, den Satzungsentwurf zum jetzigen Zeitpunkt noch einmal zu ändern und die vom Städte- und Gemeindebund vorgeschlagene Formulierung zu übernehmen. Der in der bisherigen Überarbeitung bei § 3 formulierte Abs. 6 wird hierzu ersatzlos gestrichen. Die neue Formulierung zur Beauftragung von Unternehmern wird als neuer § 4 eingefügt, so dass sich die Nummerierung der übrigen §§ um jeweils 1 erhöht. Bisheriger Formulierungsvorschlag § 3 Abs. 6 Feuerwehrsatzung: „Kosten, die durch den notwendigen Einsatz anderer Hilfsorganisationen oder privater Unternehmen (Kranwagen etc.) entstehen, werden in tatsächlicher Höhe neben dem Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr erhoben.“ Folgende Formulierung wird als dessen Ersatz neu eingefügt: § 4 Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. (3) § 8 gilt entsprechend. Ich bitte, den Satzungsentwurf in der nunmehr vorgelegten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-