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Beschlussvorlage (Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
30.05.12, 19:06
Aktualisiert
30.05.12, 19:06
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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-88/2012 Beratungsfolge Termin Stadtrat 12.06.2012 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB1 25.05.2012 Frau Lohmann 10-24-51 Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Linnich Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage wählt die Stadtvertretung Frau / Herrn __________________ zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich. Problembeschreibung/Begründung: Der Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich, Herr Alfred Wermeter, ist zwischenzeitlich nach Rurdorf verzogen. Damit kann er nicht mehr Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich sein. § 39 Abs. 6 GO regelt: Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. § 67 Abs. 4 gilt entsprechend. Herr Wermeter hat am 24.05.2012 das Amt des Ortsvorstehers niedergelegt. Da er weiterhin im Stadtgebiet wohnt, ergeben sich hinsichtlich seines Ratsmandates keine Änderungen. Der/die Nachfolger/in als Ortsvorsteher/in wird gem. § 39 Abs. 6 GO vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Auszug aus den Wahlergebnissen der Kommunalwahl 2009: W-Bez. Ortschaft CDU SPD UWG PKL GRÜNE FDP 001-005 Linnich 500 436 396 186 118 Ein/e Ortsvorsteher/in muss in dem Bezirk, für den er/sie bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW wird die vorgeschlagene Person grundsätzlich durch offene Abstimmung gewählt. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Für die Wahl des Ortsvorstehers liegt ein Antrag der PKL-Fraktion vom 24.05.2012 vor (s. Anlage). Die PKL-Fraktion schlägt Herrn Andreas Venrath als Ortsvorsteher für die Ortschaft Linnich vor. Witkopp