Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
30.05.12, 19:06
Aktualisiert
30.05.12, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-88/2012
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
12.06.2012
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB1
25.05.2012
Frau Lohmann
10-24-51
Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Linnich
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage wählt die Stadtvertretung Frau / Herrn
__________________ zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich, Herr Alfred Wermeter, ist zwischenzeitlich nach Rurdorf
verzogen. Damit kann er nicht mehr Ortsvorsteher der Ortschaft Linnich sein.
§ 39 Abs. 6 GO regelt:
Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen
Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem
Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. § 67
Abs. 4 gilt entsprechend.
Herr Wermeter hat am 24.05.2012 das Amt des Ortsvorstehers niedergelegt. Da er weiterhin im
Stadtgebiet wohnt, ergeben sich hinsichtlich seines Ratsmandates keine Änderungen.
Der/die Nachfolger/in als Ortsvorsteher/in wird gem. § 39 Abs. 6 GO vom Rat unter
Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten
Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.
Auszug aus den Wahlergebnissen der Kommunalwahl 2009:
W-Bez.
Ortschaft
CDU
SPD
UWG PKL GRÜNE
FDP
001-005
Linnich
500
436
396
186
118
Ein/e Ortsvorsteher/in muss in dem Bezirk, für den er/sie bestellt wird, wohnen und dem Rat
angehören oder angehören können.
Entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW wird die vorgeschlagene Person grundsätzlich durch offene
Abstimmung gewählt.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Für die Wahl des Ortsvorstehers liegt ein Antrag der PKL-Fraktion vom 24.05.2012 vor (s. Anlage).
Die PKL-Fraktion schlägt Herrn Andreas Venrath als Ortsvorsteher für die Ortschaft Linnich vor.
Witkopp