Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7150/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 66 10 62
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Widmung von Straßen
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) (1) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005
(GV. NRW. S. 306), werden die in der Anlage aufgeführte Straßen im Bereich der Stadt Bedburg
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die
Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
In der Widmung ist die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung) und eine evtl.
Beschränkung der Widmung auf bestimmte Nutzungsarten, Nutzungszwecke oder Benutzerkreise
sowie sonstige Besonderheiten aufzuführen (Widmungsinhalt).
Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit
genutzt wird – eine Privatstraße.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.08.2008
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
Sachbearbeiter
Stv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
zur Kenntnis genommen:
----------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-150/2008
Seite 2