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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7150/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 66 10 62 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.09.2008 Betreff: Widmung von Straßen Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) (1) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), werden die in der Anlage aufgeführte Straßen im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. In der Widmung ist die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung) und eine evtl. Beschränkung der Widmung auf bestimmte Nutzungsarten, Nutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie sonstige Besonderheiten aufzuführen (Widmungsinhalt). Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit genutzt wird – eine Privatstraße. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.08.2008 ----------------------------------Vehstedt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus Sachbearbeiter Stv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter zur Kenntnis genommen: ----------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-150/2008 Seite 2