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Antrag (Antrag bzgl. Zustandsbericht zum Fuß- und Radwegenetz in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 533/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 06.02.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 04.03.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Zustandsbericht zum Fuß- und Radwegenetz in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 45.000€ Folgekosten in €: 45.000 € / a Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Personal bzw. Unterhaltung Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 45.000 € 45.000 € / a X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Zuständigkeit für das regionale Radwegenetz liegt bei dem Fahrradbeauftragten des RheinErft-Kreises. Er koordiniert somit auch die Radwegebeschilderung. Die Stadt Erftstadt betreut nur einen geringen Anteil dieses Netzes. In weiten Teilen werden die Radwege über vorhandene Wirtschaftswege und Straßen geführt. Nur einige wenige abgegrenzte Radwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege sind in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erftstadt. Bei allen klassifizierten Straßen sind überwiegend für die parallel laufenden Geh- und Radwege die zugehörigen Straßenbaulastträger für den Bau und die Unterhaltung zuständig (Landesbetrieb Straßen NRW, Rhein-Erft-Kreis). Analog hierzu sind die Waldbesitzer für die Geh- und Radwege in der Ville (Landesbetrieb Wald und Holz NRW. etc.), sowie an einigen Gewässern auch die Wasserverbände zuständig. Zu Punkt 1: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht werden in Erftstadt alle Straßen und Wege die sich Eigentum der Stadt befinden regelmäßig kontrolliert. Soweit erforderlich werden die Wege gründlich unterhalten und repariert. Diese Kontrolle muss zukünftig noch intensiviert werden, um den Forderungen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen (siehe auch Vorlage 15/2015). Diese Begehungen beinhalten auch die Wirtschaftswege. Hierdurch werden somit auch die kombinierten Wirtschaftswege/Radwege erfasst. Es ist geplant, zukünftig diese verstärkten Kontrollen durch zwei Mitarbeiter des Bauhofes durchführen zu lassen, die dann ganzjährig hiermit beschäftigt sind. Eine zusätzliche Überwachung von Radwegenetzen wird in den einschlägigen Richtlinien nicht gefordert, sie ist somit auch keine Pflichtaufgabe. Eine solche zusätzliche regelmäßige Inspektion des gesamten Radwegenetzes im Stadtgebiet seitens der Stadt würde zu einer weiteren personellen und finanziellen Belastung führen. Ich gehe ich davon aus, dass hierfür ein zusätzlicher Straßenkontrolleur eingestellt werden müsste. Hierzu kommt eine erforderliche Aufstockung des hard- und softwaremäßigen Equipments. Zu Punkt 2: Für die längerfristigen Planung möchte ich auf das zur Zeit erstellte Pavement – Management - System hinweisen, in dem der Zustand der Straßen und Gehwege aufgenommen worden ist und eine Priorisierung der Unterhaltungsmaßnamen der nächsten Jahre erstellt werden soll. Zu Punkt 3: Im Falle der Friedrich-Ebert-Straße habe ich den Landesbetrieb Straßen NRW schon mehrfach auf den Zustand der Fahrbahn aufmerksam gemacht. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit obliegt alleine dem Straßenbaulastträger. Daher kann ich hierzu keine belastbare Aussage treffen. Nach der Aussage des Landesbetriebes während des Jahresgespräches am 20.01.2015 ist derzeit wegen der fehlenden Finanzmittel nicht mit einem Neubau oder einer Sanierung zu rechnen. Die Fahrbahn wird weiterhin regelmäßig beobachtet und akute Unfallgefahrenstellen kleinräumig beseitigt (Flicken). In Vertretung (Hallstein) -2-