Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 533/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.11.2014
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
06.02.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
04.03.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Zustandsbericht zum Fuß- und Radwegenetz in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
45.000€
Folgekosten in €:
45.000 € / a
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Personal bzw. Unterhaltung
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
45.000
€
45.000 € / a
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zuständigkeit für das regionale Radwegenetz liegt bei dem Fahrradbeauftragten des RheinErft-Kreises. Er koordiniert somit auch die Radwegebeschilderung. Die Stadt Erftstadt betreut nur
einen geringen Anteil dieses Netzes. In weiten Teilen werden die Radwege über vorhandene
Wirtschaftswege und Straßen geführt. Nur einige wenige abgegrenzte Radwege bzw. kombinierte
Geh- und Radwege sind in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erftstadt.
Bei allen klassifizierten Straßen sind überwiegend für die parallel laufenden Geh- und Radwege
die zugehörigen Straßenbaulastträger für den Bau und die Unterhaltung zuständig (Landesbetrieb
Straßen NRW, Rhein-Erft-Kreis). Analog hierzu sind die Waldbesitzer für die Geh- und Radwege
in der Ville (Landesbetrieb Wald und Holz NRW. etc.), sowie an einigen Gewässern auch die
Wasserverbände zuständig.
Zu Punkt 1: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht werden in Erftstadt alle Straßen
und Wege die sich Eigentum der Stadt befinden regelmäßig kontrolliert. Soweit erforderlich
werden die Wege gründlich unterhalten und repariert. Diese Kontrolle muss zukünftig noch
intensiviert werden, um den Forderungen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen (siehe auch
Vorlage 15/2015). Diese Begehungen beinhalten auch die Wirtschaftswege. Hierdurch werden
somit auch die kombinierten Wirtschaftswege/Radwege erfasst.
Es ist geplant, zukünftig diese verstärkten Kontrollen durch zwei Mitarbeiter des Bauhofes
durchführen zu lassen, die dann ganzjährig hiermit beschäftigt sind.
Eine zusätzliche Überwachung von Radwegenetzen wird in den einschlägigen Richtlinien nicht
gefordert, sie ist somit auch keine Pflichtaufgabe. Eine solche zusätzliche regelmäßige Inspektion
des gesamten Radwegenetzes im Stadtgebiet seitens der Stadt würde zu einer weiteren
personellen und finanziellen Belastung führen. Ich gehe ich davon aus, dass hierfür ein
zusätzlicher Straßenkontrolleur eingestellt werden müsste. Hierzu kommt eine erforderliche
Aufstockung des hard- und softwaremäßigen Equipments.
Zu Punkt 2: Für die längerfristigen Planung möchte ich auf das zur Zeit erstellte Pavement –
Management - System hinweisen, in dem der Zustand der Straßen und Gehwege aufgenommen
worden ist und eine Priorisierung der Unterhaltungsmaßnamen der nächsten Jahre erstellt werden
soll.
Zu Punkt 3: Im Falle der Friedrich-Ebert-Straße habe ich den Landesbetrieb Straßen NRW
schon mehrfach auf den Zustand der Fahrbahn aufmerksam gemacht. Die Beurteilung der
Verkehrssicherheit obliegt alleine dem Straßenbaulastträger. Daher kann ich hierzu keine
belastbare Aussage treffen.
Nach der Aussage des Landesbetriebes während des Jahresgespräches am 20.01.2015 ist
derzeit wegen der fehlenden Finanzmittel nicht mit einem Neubau oder einer Sanierung zu
rechnen. Die Fahrbahn wird weiterhin regelmäßig beobachtet und akute Unfallgefahrenstellen
kleinräumig beseitigt (Flicken).
In Vertretung
(Hallstein)
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