Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Betriebskostenzuschuss für das Sportheim Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
26.08.10, 18:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Betriebskostenzuschuss für das Sportheim Untermaubach) Allgemeine Vorlage (Betriebskostenzuschuss für das Sportheim Untermaubach)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 23.08.2010 Vorlagen-Nr.: 60/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 06.09.2010 28.09.2010 26.10.2010 Betriebskostenzuschuss für das Sportheim Untermaubach I. Sach- und Rechtslage: Bereits seit 1996 ist das gesamte Sportgelände in Untermaubach an den F.C. Fortuna 1910 Maubach verpachtet. Gemeindeweit ist dies die einzige Anlage, die vollständig, also einschließlich Sportheim, auf einen Verein übertragen worden ist. Ähnlich wie bei der Sportplatzpflege werden auch in hier Zuschüsse an den Verein gezahlt. Bezüglich der Platzpflege wurden die Zahlungen im Rahmen der Anpassung in diesem Jahr erhöht. Hierbei wurden die Zuschüsse für das Sportheim allerdings nicht berücksichtigt. Mit Schreiben vom 16.04.2010 hat der Verein den Antrag gestellt, auch diesen Ansatz zu überprüfen. Hierzu waren verschiedene Nachfragen erforderlich, so dass erst jetzt eine entsprechende Vorlage gefertigt werden kann. Bei Abschluss des Vertrages im Jahr 1996 wurde vereinbart, dass folgende Kosten vom Verein zu tragen sind: Stromkosten, Heizungskosten, Grundbesitzabgaben, Steuern, Wassergeld, Gebühren für Kanalbenutzung, Müllabfuhr, Straßenund Schornsteinreinigung, Personalkosten, Versicherungskosten, Reinigungskosten, Telefonkosten sowie Unterhaltungskosten für das gesamte Anwesen einschl. Sportheim und Sportfläche. Für die Gebäudekosten wird seit Vertragsbeginn ein Zuschuss nach folgender Berechnung gezahlt (DM-Beträge in Euro umgerechnet): Die auf den Sporttrakt des Vereinsheimes entfallenden Kosten für • Wasser-, Kanal-, Müllabfuhr sowie sonstige Grundbesitzabgaben • Heizung • Versicherung • Reparaturen und Unterhaltung • Strom gesamt abzüglich der Einnahmen aus der Vermietung der Hausmeisterwohnung Gesamtzuschuss 1.186,20 Euro 999,58 Euro 390,12 Euro 1.216,36 Euro 896,30 Euro 4.688,56 Euro 3.445,09 Euro 1.243,47 Euro Lt. Vertrag wäre der Verein berechtigt gewesen, im Abstand von 36 Monaten eine Überprüfung der Angemessenheit der zu Grunde liegenden Kosten und damit des Zuschussbetrages zu verlangen. Dies ist bisher nicht geschehen, obwohl sich gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren die Kosten deutlich erhöht haben. Gleichzeitig trägt der Verein aber auch das Risiko aus der Vermietung der Hausmeisterwohnung. Aufgrund der Lage abseits von jeglicher anderer Wohnbebauung und direkt am Sportplatz war es in der Vergangenheit teilweise sehr schwierig, die Wohnung vermieten zu können. Dies hat sich auch in dem möglichen Mietpreis niedergeschlagen. Zeitweise hat die Wohnung leer gestanden und ebenso hat es Mieter gegeben, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. All diese Rechtsgeschäfte sind dennoch ehrenamtlich von Vorstandsmitgliedern abgewickelt worden. Auf Anfrage hat der Verein mitgeteilt, dass in den letzten Jahren durchschnittlich folgende Kosten angefallen sind: • Wasser-, Kanal-, Müllabfuhr sowie sonstige Grundbesitzabgaben • Heizung • Versicherung • Reparaturen und Unterhaltung • Strom gesamt 1.120,21 Euro 3.650,93 Euro 176,93 Euro 1.399,65 Euro 1.102,38 Euro 7.450,10 Euro Aus dieser Aufstellung wird deutlich, dass sich die Kosten in den letzten 14 Jahren um ca. 60 % erhöht haben. Diese Steigerung ist bisher ausschließlich vom Verein getragen worden. Aus Sicht der Verwaltung muss nunmehr eine Anpassung erfolgen. Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen Zuschuss von 1.243,47 Euro ab dem 01.01.2011 um 50 % auf gerundet 1.870 Euro zu erhöhen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die zusätzlichen Mittel von 626,53 Euro sind für das Jahr 2011 einzuplanen. III. Beschlussvorschlag: Dem FC Fortuna 190 Maubach e.V. wird aufgrund des Überprüfungsantrages und der nachgewiesenen Kosten ab dem 01.01.2011 ein Betriebskostenzuschuss für das Sportheim Untermaubach in Höhe von 1.870,00 Euro gewährt. Der bestehende Vertrag ist entsprechend anzupassen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-