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Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt) Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 552/2014 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 09.12.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 17.12.2014 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 03.02.2015 Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Erftstädter Apotheken zur Notdienstregelung vom 20.11.2014 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Bereitschaft aller Apotheken in Erftstadt zu erfragen, freiwillige Notdienste an den Tagen zu leisten, an denen ansonsten keine Erftstädter Apotheke Notdienst hat (V 282/2014) . Mit Schreiben vom 20.11.2014 (siehe Anlage) teilt Frau Doebel, Apotheke im Erftstadt Center, mit, dass sich die Mehrheit der Apotheken des Stadtgebietes für eine Fortführung der ab dem 01.01.2014 von der Apothekerkammer neu eingeführten Notdienstregelung ausgesprochen haben. In Vertretung (Lüngen) -2-