Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 552/2014
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 09.12.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
17.12.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
03.02.2015
Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme der Erftstädter Apotheken zur Notdienstregelung vom 20.11.2014 wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.09.2014 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Bereitschaft aller Apotheken in Erftstadt zu erfragen, freiwillige
Notdienste an den Tagen zu leisten, an denen ansonsten keine Erftstädter Apotheke Notdienst hat
(V 282/2014) .
Mit Schreiben vom 20.11.2014 (siehe Anlage) teilt Frau Doebel, Apotheke im Erftstadt Center, mit,
dass sich die Mehrheit der Apotheken des Stadtgebietes für eine Fortführung der ab dem
01.01.2014 von der Apothekerkammer neu eingeführten Notdienstregelung ausgesprochen
haben.
In Vertretung
(Lüngen)
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