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Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
01.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle") Allgemeine Vorlage (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 11.05.2010 Vorlagen-Nr.: 35/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss 01.06.2010 Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle" I. Sach- und Rechtslage: Das in der beiliegenden Flurkartenablichtung gekennzeichnete Teilstück Parzelle 452 wurde gemäß Ratsbeschluss vom 09.10.2007 als Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handelte sich hierbei um die private Zuwegung zur Papierfabrik „Niederauer Mühle GmbH“. Die Straßenparzelle wurde seinerzeit auch von der Gemeinde kostenlos erworben. Der Ausbau der Straße ist zu Lasten der Fa. Niederauer Mühle erfolgt. Die Fa. Niederauer Mühle bittet jedoch nunmehr darum, die Widmung rückgängig zu machen und die Straße dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Hauptgrund ist der neue Standort des Rollenlagers unmittelbar an dieser Straße. Hier wird demnächst vermehrt auf der Straße LkwVerkehr entstehen bzw. es werden vermehrt Fahrzeuge dort parken. Dies stellt eine nicht unerhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Aus diesem Grunde wurde auch bereits der im Bebauungsplan E 19 a seit Jahren vorgesehene Ersatz-Fuß- und Radweg neu angelegt. Nach der Einziehung beabsichtigt die Firma, unmittelbar hinter der Parkplatzzufahrt den Weg mittels automatischer Schrankenanlage zu sperren. Eine Nutzung des privaten Parkplatzes bei Veranstaltungen in der Festhalle ist nach wie vor dann möglich. Die Voraussetzungen für eine Einziehung liegen vor. Von daher bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, die Einziehung zu verfügen. Analog einer Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW ist die Einziehung der Straße öffentlich bekannt zu machen. Eine Benehmensherstellung mit Nachbarkommunen ist im vorliegenden Falle sicherlich nicht erforderlich, so dass nach dem Ratsbeschluss unmittelbar die Einziehung bekannt gemacht werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlussvorschlag: Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle Nr. 452, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung eingezogen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-