Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 68/2015
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 29.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Dezernat 6
11.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
10.03.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einsparungen im Personalbereich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Frage der Personalkostenreduzierung ist in der Vergangenheit wiederholt thematisiert und in
den politischen Gremien behandelt worden.
Wie ich bereits bei der Einbringung des Haushaltes 2015 in meiner Haushaltsrede dargestellt
habe, sind die Personalkosten unzweifelhaft sehr umfangreich. Es hat sich aber in der
Vergangenheit - bei stetig steigenden Anforderungen an die Verwaltung- herauskristallisiert, dass
kaum noch Einsparmöglichkeiten zu verwirklichen sind, wenn die Aufgaben allumfänglich erfüllt
werden sollen.
Personelle Überkapazitäten werden aus meiner Sicht nicht vorgehalten.
Gleichwohl prüfe ich beim Ausscheiden von Mitarbeitern/innen gemeinsam mit den Dezernenten unter Beteiligung der jeweiligen Amtsleitungen- jeweils im Einzelfall, ob und inwieweit eine
Nachbesetzung erforderlich ist oder ob z. B. durch Umstrukturierungsmaßnahmen
Einsparpotential zu erreichen ist.
Zu beachten ist hierbei, dass der Personalstand in den sehr mitarbeiterintensiven Bereichen der
Feuerwehr und Kindertagesstätte aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht reduzierbar ist.
Anstehende Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen sind durch mich nicht beeinflussbar, wobei ich
angemessene Gehaltsanpassungen auch im öffentlichen Dienst bei der Positionierung als
attraktiver Arbeitgeber zur Bindung und Gewinnung von qualifiziertem Personal für unumgänglich
halte.
Mit der Einbringung des Stellenplanes 2015 (V 82/2015) habe ich die Personalsituation
ausführlich erläutert und auch Stelleneinsparungen eingebracht. Insoweit verweise ich auf die V
82/2015.
Darüber hinaus wird sich zu Beginn des Jahres 2018 die Möglichkeit ergeben, eventuell die Ämter
-51- und -50- wieder zusammenzulegen und somit eine Amtsleitungsstelle einzusparen. Eine
endgültige Entscheidung hierzu wird zu gegebener Zeit zu treffen sein, es bleibt zunächst die
weitere Entwicklung in den beiden Organisationseinheiten abzuwarten.
Über die personelle Entwicklung wird der HauptFP von mir auch weiterhin über meinen jährlichen
Bericht über die von mir getroffenen Personalmaßnahmen und den regelmäßigen Bericht über
Stellenausschreibungen informiert.
Darüber hinaus wird beim HauptFP bei externen Einstellungen grundsätzlich die Ausnahme vom
Einstellungsstopp entsprechend der V 235/2012 eingeholt, so dass auch hier eine frühzeitige
Einbindung der Politik erfolgt.
Da die Personalsituation insgesamt mit Ausnahme der Kindertagesstätten von geringer
Fluktuation geprägt ist, halte ich eine weitere Aussage zu Personalkosteneinsparungen zum
jetzigen Zeitpunkt für unseriös.
Ansonsten hätte ich hierzu weitere Vorschläge bereits in der V 82/2015 unterbreitet.
In Vertretung
(Erner)
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