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Allgemeine Vorlage (Bestimmung der Dringlichkeit von Investitionen des Haushalts 2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
56 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestimmung der Dringlichkeit von Investitionen des Haushalts 2010) Allgemeine Vorlage (Bestimmung der Dringlichkeit von Investitionen des Haushalts 2010)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker 2020/2010 BE: Herr Decker Kreuzau, 17.06.2010 Vorlagen-Nr.: 53/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.06.2010 06.07.2010 Bestimmung der Dringlichkeit von Investitionen des Haushalts 2010 I. Sach- und Rechtslage: Mit dem am 13.4.2010 verabschiedeten Haushalt befindet sich die Gemeinde in Anbetracht der jährlich ausgewiesenen Fehlbeträge des Ergebnisplanes auf Dauer in der vorläufigen Haushaltsführung und unterliegt damit den Bestimmungen des § 82 GO NRW. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2009 = 1.350.000 €), also rd. 338.000 € aufnehmen. Die Gemeinde hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme andernfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde. Als Anlage erhalten Sie daher sogenannte Investitions-Dringlichkeitslisten. In der Dringlichkeitsliste A sind nur die Investitionen enthalten, die sich auf den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung beziehen. Hierbei handelt es sich um rentierliche Maßnahmen, da sie aus Gebührenentgelten refinanziert werden. Die Dringlichkeitsliste B enthält alle anderen Investitionen und ist nach verschiedenen Kategorien aufgeteilt. Die Kategorie 1 enthält alle Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau). In der Kategorie 2 sind Auszahlungen für dringend notwendige Investitionen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz enthalten, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre. In der Kategorie 3 (in der gdl. Liste nicht aufgeführt) wären Investitionsmaßnahmen aufzunehmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden. Zur Bemessung der zulässigen Darlehensaufnahme, die im HJ 2010 mit 1 Mio. € insgesamt veranschlagt ist, sind die Dringlichkeitslisten der Kommunalaufsicht vorzulegen. Ich darf Sie bitten, der von der Verwaltung vorgenommenen Priorisierung der Dringlichkeitslisten zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Je nach Entscheidung der Aufsichtsbehörde können nicht alle Investitionen des HJ 2010 durchgeführt werden, wenn die Höhe der bisher veranschlagten Kreditaufnahme unterschritten werden muss. III. Beschlussvorschlag: „Den von der Verwaltung aufgestellten Dringlichkeitslisten wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-