Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
56 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker 2020/2010
BE: Herr Decker
Kreuzau, 17.06.2010
Vorlagen-Nr.: 53/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.06.2010
06.07.2010
Bestimmung der Dringlichkeit von Investitionen des Haushalts 2010
I. Sach- und Rechtslage:
Mit dem am 13.4.2010 verabschiedeten Haushalt befindet sich die Gemeinde in Anbetracht der
jährlich ausgewiesenen Fehlbeträge des Ergebnisplanes auf Dauer in der vorläufigen
Haushaltsführung und unterliegt damit den Bestimmungen des § 82 GO NRW.
Nach Absatz 2 dieser Vorschrift darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung
des Vorjahres (2009 = 1.350.000 €), also rd. 338.000 € aufnehmen. Die Gemeinde hat dem
Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen
unaufschiebbaren Investitionen beizufügen.
Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme andernfalls zu einem nicht
auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen
würde.
Als Anlage erhalten Sie daher sogenannte Investitions-Dringlichkeitslisten. In der
Dringlichkeitsliste A sind nur die Investitionen enthalten, die sich auf den Gebührenhaushalt
Abwasserbeseitigung beziehen. Hierbei handelt es sich um rentierliche Maßnahmen, da sie aus
Gebührenentgelten refinanziert werden.
Die Dringlichkeitsliste B enthält alle anderen Investitionen und ist nach verschiedenen Kategorien
aufgeteilt.
Die Kategorie 1 enthält alle Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben notwendig sind (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau). In der
Kategorie 2 sind Auszahlungen für dringend notwendige Investitionen zum Erhalt und zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz enthalten, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher
Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
In der Kategorie 3 (in der gdl. Liste nicht aufgeführt) wären Investitionsmaßnahmen aufzunehmen,
für die Fördermittel der EU, des Bundes oder Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie
bewilligt werden.
Zur Bemessung der zulässigen Darlehensaufnahme, die im HJ 2010 mit 1 Mio. € insgesamt
veranschlagt ist, sind die Dringlichkeitslisten der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Ich darf Sie bitten, der von der Verwaltung vorgenommenen Priorisierung der Dringlichkeitslisten
zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Je nach Entscheidung der Aufsichtsbehörde können nicht alle Investitionen des HJ 2010
durchgeführt werden, wenn die Höhe der bisher veranschlagten Kreditaufnahme unterschritten
werden muss.
III. Beschlussvorschlag:
„Den von der Verwaltung aufgestellten Dringlichkeitslisten wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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