Daten
Kommune
Jülich
Größe
91 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
05.12.13, 17:06
Aktualisiert
05.12.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.: Sc/Wo
Jülich, 05.12.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 502/2013
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Informationsweitergabe der Bergschadensverläufe
Anfrage Nr. 7/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2013
Anlg.: 1
SD.Net
Anfragetext:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
nach unserer letzten Anfrage, Vorlage 509/2012 vom 19.11.2012 wurde zu Punkt 9 und 10 des Fragenkatalogs nach den exakten geländebezogenen Informationen und der Zugänglichkeit dieser Informationen für Betroffene, als Antwort der Verwaltung aufgeführt, dass keine exakten geländebezogenen Informationen vorliegen, sehr wohl aber Unterlagen bezüglich Störungslinien, Senkungen
und Auebereiche.
Diese Informationen seien nur für den Dienstgebrauch vorgesehen und dürften den Interessierten
nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung der Datenschutz
dieser Informationen als Begründung angeführt.
Dies haben wir nun zum Anlass genommen die Beantwortung durch den Landesbeauftragen für
Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen zu lassen. Das Antwortschreiben ist dieser Anfrage
beigefügt. Wir bitten zur nächsten Ratssitzung um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie geht die Stadtverwaltung mit der Aussage um, dass Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt?
2.
Wir bitten um Prüfung ob bei der Weitergabe der Informationen nicht grundsätzlich in der Stadt
Jülich mit ihren bekannten Störungen, Senkungen und Auebereichen ein „öffentliches Interesse
überwiegt“.
3. Da grundsätzlich durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein
Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhanden amtlichen Informationen gewährleistet werden muss bzw. eine Ablehnung nur mit ausreichender Begründung erfolgen darf, bitten wir um Dar-
stellung wie viele solcher Anfragen in den letzten 2 Jahren erfolgt sind und wie viele begründet abgewiesen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Laufs
Zu 1. und 2.
Hierzu wurde eine rechtliche Prüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die von RWE
Power nur für den Dienstgebrauch zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben und auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Der hierzu erarbeitete Vermerk wird der Niederschrift beigefügt.
Zu 3.
Unabhängig davon, dass aus Sicht der Verwaltung kein Anspruch auf Weitergabe der RWE Unterlagen besteht, wurde in den letzten 2 Jahren eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt.
Anfrage 502/2013
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