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Allgemeine Vorlage (Verkauf von Gemeindewaldflächen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
31.05.10, 18:46
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verkauf von Gemeindewaldflächen) Allgemeine Vorlage (Verkauf von Gemeindewaldflächen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 09.02.2010 Vorlagen-Nr.: 15/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss 03.03.2010 23.03.2010 Verkauf von Gemeindewaldflächen I. Sach- und Rechtslage: Im Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau der HJ 2000 - 2005 vom Juni 2006 wurde der Gemeinde allgemein aufgegeben, bestehendes „Konsolidierungspotenzial“ zu erkennen und für eine Verbesserung der gemeindlichen Finanzlage zu nutzen (Standardabbau). Zu diesem Potenzial gehört auch die Veräußerung von Vermögensgegenständen, die die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht (§ 90 Abs. 3 GO NRW). Hierzu zählt m. E. unter anderem auch der Waldbesitz der Gemeinde Kreuzau. Die Gemeinde ist Eigentümerin von Forstflächen in einer Größenordnung von rund 314 ha. Nach der letzten Forsteinrichtung zum 1.1.1999, die für 10 Jahre Geltung hat, entfallen von der Gesamtfläche auf reine Waldflächen rd. 282,6 ha, auf Nichtholzboden (Heide, Lagerplätze, ökologisch wertvolle Flächen) rd. 13,6 ha sowie auf nichtforstliche Betriebsflächen (Grünland, Wege) rd. 17,8 ha. Die Forstflächen verteilen sich in der Gemeinde Kreuzau auf die Bereiche Drove/Thum, groß 44 ha, Mausauel, groß 156 ha, Untermaubach/Winden, groß 16 ha, Bogheim, groß 23 ha, Stockheim, groß 75 ha, insges. 314 ha. Im Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 ist ein Vermögenswert von 1.608.991 € für 299,335 ha Wald ausgewiesen. Diese Fläche ist um rund 17 ha höher als die o.a. Fläche von 282,6 ha. Der Unterschied erklärt sich mit Kleinstflächen in allen Ortsteilen, die nicht in die Forsteinrichtung aufgenommen, bei der Erfassung aller Grundflächen für die Eröffnungsbilanz aber mit berücksichtigt wurden. Der Vermögenswert errechnet sich aus einem Richtwert des Landes NRW für Forstgrundstücke von 0,46 € je qm und einem Aufwuchswert von rd. 0,08 € je qm, zusammen rd. 0,54 € je qm. Ob dieser Wert bei einem tatsächlichen Verkauf erzielt werden kann, bleibt allerdings abzuwarten, weil eine genaue Bewertung der Waldflächen und ihrer Bestände aus Kostengründen nicht stattgefunden hat. Die Unterhaltung des Gemeindewaldes hat in den letzten 8 Jahren durchschnittliche jährliche Nettoaufwendungen von rd. 10.000 € erfordert, die bei einem Verkauf des (ganzen) Waldes eingespart werden. Daneben würde der Verkaufserlös des Waldes zu einem Aktivtausch führen, d.h. das Anlagevermögen „Wald“ entfällt in Höhe von 1,6 Mio. €, dafür findet ein Wechsel ins Umlaufvermögen (Geldbestand) statt. Diese liquiden Mittel würden die Gemeinde in die Lage versetzen, geringere Kassenkredite aufzunehmen, die derzeit mit 0,5 % je Monat am Markt ausgegeben werden. Auf den Verkaufserlös bezogen, wären dies rd. 8.000 €. Die Ersparnis steigt natürlich in dem Maße, wie sich die Zinssätze für die Kassenkredite wieder verteuern. Nunmehr ist ein Interessent an die Gemeinde herangetreten, der einen Teil der Waldflächen erwerben will. Bevor allerdings Verkaufsverhandlungen begonnen werden, möchte ich die Meinung des Rates erkunden, ob dieser grundsätzlich mit einem Verkauf von Waldflächen einverstanden ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Derzeit keine. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag erfolgt derzeit nicht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-