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Sitzungsvorlage (Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 15.01.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 16/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 06.02.2014 TOP Ergebnisse Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: An den städtischen Grundschulen werden Eingangsklassen wie nachstehend beschrieben gebildet. Begründung: Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergibt sich die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen, indem die Anzahl der Schulneulinge durch 23 dividiert wird. Im Schuljahr 2014/15 wird der Klassenfrequenzrichtwert weiter auf dann 22,5 gesenkt. In den Jülicher Grundschulen wurden angemeldet: Grundschule GGS Jülich-Nord GGS Nord Welldorf Promenadenschule GGS Jülich-West KGS Jülich insgesamt Schulneulinge 107 54 60 60 39 320 Klassenanzahl 4 2 3 3 2 14 Gemäß der kommunalen Klassenrichtzahl sind 320 Schüler durch 23 zu teilen. Das entspricht 13,91. Da der Rechenwert kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Das entspricht 14 Eingangsklassen. In den Anmeldungen sind auch Schulneulinge enthalten, für die ggfls. ein sogenanntes AOSFVerfahren eröffnet werden soll. Es können sich insofern und auch auf Grund von Nachmeldungen noch geringfügige Verschiebungen ergeben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 16/2014 x nein nein Seite 2