Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
30.01.14, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 15.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 16/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
06.02.2014
TOP
Ergebnisse
Anmeldungen Schulneulinge und Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
Anlg.:
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
An den städtischen Grundschulen werden Eingangsklassen wie nachstehend beschrieben gebildet.
Begründung:
Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz ergibt sich die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen,
indem die Anzahl der Schulneulinge durch 23 dividiert wird. Im Schuljahr 2014/15 wird der Klassenfrequenzrichtwert weiter auf dann 22,5 gesenkt.
In den Jülicher Grundschulen wurden angemeldet:
Grundschule
GGS Jülich-Nord
GGS Nord Welldorf
Promenadenschule
GGS Jülich-West
KGS Jülich
insgesamt
Schulneulinge
107
54
60
60
39
320
Klassenanzahl
4
2
3
3
2
14
Gemäß der kommunalen Klassenrichtzahl sind 320 Schüler durch 23 zu teilen. Das entspricht
13,91. Da der Rechenwert kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.
Das entspricht 14 Eingangsklassen.
In den Anmeldungen sind auch Schulneulinge enthalten, für die ggfls. ein sogenanntes AOSFVerfahren eröffnet werden soll. Es können sich insofern und auch auf Grund von Nachmeldungen
noch geringfügige Verschiebungen ergeben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 16/2014
x
nein
nein
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